Acht Jahre Fukushima – und jetzt?

Linke und Grüne wollen Atomausstieg beschleunigen – Bundestagsmehrheit lehnt fast alles ab

Am 11. März jährte sich zum achten Mal die Atomkatastrophe von Fukushima. Am 26.04.2019 ist der 33. Jahrestag des Super-GAU von Tschernobyl. Bei einer Bundestagsdebatte aus diesen Anlässen stießen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke auf teils heftigen Widerspruch mit ihrer Forderung, den Atomausstieg zu beschleunigen und in ganz Europa und darüber hinaus voranzutreiben. In zwei Anträgen dazu, die der Bundestag am 14.03.2019 beriet, hatten beide Fraktionen auf das Atomunglück von Fukushima vor genau acht Jahren verwiesen – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag.

AKW Isar 2, Ohu, Bayern – Foto © Gerhard Hofmann  für Solarify

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) betonte: „Atomenergie ist ein Irrweg und bleibt ein Irrweg.“ Einige Staaten wollten aber zur Erreichung der Klimaziele weiter auf Atomkraft setzen. Die Bundesregierung kommuniziere bei jeder Gelegenheit gegenüber den Nachbarn, dass sie die Laufzeit älterer Kernkraftwerke nicht verlängern sollten. Die belgische Regierung, die für zwei Kernkraftwerke Abschalttermine genannt habe, „nehmen wir beim Wort“, erklärte Schwarzelühr-Sutter. Einen Rechtsanspruch gebe es aber nicht.

Auch die Grünen nahmen den Jahrestag von Fukushima zum Anlassumfassende Maßnahmen gegen die weitere Nutzung der Atomenergie anzumahnen. In einem Antrag (19/8284) mit dem Titel „Acht Jahre Fukushima – Atomausstieg in Europa voranbringen“ wird die Bundesregierung aufgefordert, sich international für eine möglichst raschen Ausstieg aus der Atomkraft und den Umstieg auf eine Energieversorgung, die auf erneuerbaren Energien basiert, einzusetzen. Der Uranabbau soll weltweit geächtet werden.

Auch in der Bundesrepublik seien bis Ende 2022 noch Atomkraftwerke in Betrieb, in denen eine Katastrophe mit Freisetzung von großen Mengen Radioaktivität nicht ausgeschlossen werden könne, heißt es in dem Antrag der Linken. Außerdem werde in den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken weiterhin Atommüll erzeugt, dessen dauerhafte Lagerung bis heute sowohl national als auch international ungeklärt sei und dessen oberirdische Zwischenlagerung angesichts wachsender Terrorgefahren, Naturkatastrophen oder technisches Versagen immer größere Risiken mit sich bringe. Hingewiesen wird auch auf die Risiken der Atomenergienutzung mit besonders störanfällige Reaktoren in grenznahen Regionen Belgiens, Frankreichs, der Schweiz und der Tschechischen Republik. Zu den weiteren Forderungen der Linksfraktion gehören die Stilllegung der Uran-Fabriken in Gronau und Lingen und die Auflösung des Euratom-Vertrages. Außerdem soll das Verbot der Nutzung der Atomenergie zu friedlichen und militärischen Zwecken im Grundgesetz verankert werden.

Antrag der Linken abgelehnt

Nur Die Linke und die Grünen stimmten für den Antrag der Linken (19/2520), wonach die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Stilllegung von Anlagen zur Kernbrennstoffversorgung vorlegen sollte. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (19/8040). Außerdem sollte der Export von Uranbrennstoff für Atomreaktoren im Ausland zukünftig untersagt werden können. Bislang seien eine Urananreicherungsanlage in Gronau und eine Brennelementfabrik in Lingen vom Atomausstieg ausgenommen. Die Fabriken belieferten jedoch weltweit Atomkraftwerke und stellten deren Weiterbetrieb sicher, so Die Linke in der Begründung des Antrags. Eine Stilllegung der Fabriken sei darum eine konsequente und glaubwürdige Fortsetzung der Politik zum Ausstieg aus der Atomenergie.

Gesetzentwurf der Grünen abgelehnt

Der Bundestag lehnte den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/964) ab, in dem ein Aus für Urananreicherung und Brennelementeherstellung in Deutschland bis spätestens Ende 2022 gefordert wird. Für den Entwurf stimmten nur die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Linken (19/2520) gegen die Stimmen der Grünen und der Linken. Zu dem Gesetzentwurf der Grünen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (19/8040) vor.

Zur Begründung ihres Gesetzentwurfs verwiesen die Grünen auf den in Deutschland bereits beschlossenen Atomausstieg zum 31.12.2022. Dieser beziehe sich aber nur auf Kraftwerke und nicht auf die Anreicherung von Uran beziehungsweise die Herstellung von Brennelementen. Da auch von diesen Betrieben atomare und chemotoxische Risiken ausgingen, müsse der Betrieb beendet werden, schreiben die Grünen. Zudem dienten die Produkte aus solchen Anlagen „dem Betrieb von grenznahen ausländischen Atomkraftwerken, deren Betriebsrisiken auch Menschen in Deutschland und die Umwelt betreffen“.

Antrag der Grünen zur Abschaltung der belgischen Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 abgelehnt

Gemäß einer weiteren Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/8039) wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abschaltung der belgischen Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 (19/6107) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, und FDP gegen die Stimmen der Linken und Grünen bei Enthaltung eines fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Die Grünen verlangten von der Bundesregierung, deren frühere Forderung, die beiden Reaktoren zumindest vorübergehend abzuschalten, beizubehalten. Mit Blick auf den von den Grünen ebenfalls kritisch beäugten AKW-Neubau Flamanville 3 in Frankreich dürfe sich die Bundesregierung zudem nicht auf den „Verweis nationaler Zuständigkeiten“ zurückziehen. Stattdessen sollte die Bundesregierung nach Auffassung der Grünen „in kohärenter Art und Weise Regelverstöße bei europäischen Reaktoren“ öffentlich benennen.

Zwei Anträge überwiesen

In erster Lesung beraten und im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Weiterberatung überwiesen wurden die Anträge der Linken (19/8271) und der Grünen (19/8284), in denen an den Unfall im japanischen Atomkraftwerk Fukushima erinnert wird.

Im Antrag der Linken wird die Auflösung des Euratom-Vertrags gefordert. Stattdessen solle sich die Bundesregierung für den Abschluss eines neuen Vertrags als Grundlage für die Einrichtung einer alternativen Europäischen Gemeinschaft zur Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeinsparung einsetzen. Auch solle eine Regelung des Verbots der Nutzung der Atomenergie zu friedlichen und militärischen Zwecken im Grundgesetz verankert werden.

In ihrem neuen Antrag (19/8284) fordern die Grünen die Bundesregierung unter anderem auf, den durch Atomunfälle betroffenen Menschen und Ländern weiterhin Hilfe und Unterstützung zur Minderung der gesundheitlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen zu gewähren. International solle sich die Regierung für einen möglichst raschen Ausstieg aus der Atomkraft und den Umstieg auf eine Energieversorgung aus erneuerbaren Energien einsetzen. Verlangt wird ferner eine weltweite Ächtung des Uranabbaus. (pst/14.03.2019)

->Quellen: