Regierung: Energiepreise werden überprüft

Finanzpolitische Aspekte des Klimakabinetts

Die Bundesregierung überprüft eben die Auswirkungen von bestehenden, hoheitlich veranlassten Energiepreisbestandteilen in Form von Abgaben, Umlagen und Steuern. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/10845) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10119) mit, die sich nach den finanzpolitischen Aspekten des Klimakabinetts erkundigt hatte. Es existiere allerdings noch keine abschließende Übersicht von Maßnahmen beziehungsweise Initiativen – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Kurzfristig beabsichtige das Finanzministerium, die steuerliche Förderung der Elektromobilität in die Beratungen des Klimakabinetts einzubringen. Außerdem werde das Thema „Sustainable Finance“ in verschiedenen Zusammenhängen aktiv eingebracht. (hib/HLE)

Strommasten in Hessen – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Im Wortlaut: Antwort der Bundesregierung

Deutscher Bundestag Drucksache 19/10845 19. Wahlperiode 13.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Markus Herbrand, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10119 – Finanzpolitische Aspekte des Klimakabinetts

V o r b e m e r k u n g   d e r   F r a g e s t e l l e r

Die Bundesregierung hat ein sogenanntes Klimakabinett eingesetzt. Unter der Leitung der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze ist dieses Klimakabinett am 10. April 2019 zu seiner ersten Sitzung zusammengekommen. Zum Klimakabinett gehören auch die Bundesminister für Wirtschaft und Energie, für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Finanzen, des Innern, für Bau und Heimat sowie für Ernährung und Landwirtschaft. Deutschland hat sich dazu verpflichtet, die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent verglichen mit dem Stand von 1990 zu verringern. Mit der Ausschussdrucksache 19(7)194 teilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dem Finanzausschuss am 12. April 2019 mit, zwischen dem BMF und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) würde keine gemeinsame Arbeitsgruppe etwa zum Thema „Sustainable Finance“ gebildet. Vielmehr stünden beide Häuser hierzu in einem intensiven, regelmäßigen Austausch.

  1. Beabsichtigt das BMF, finanz(markt)politische Initiativen in die Diskussionen bzw. Beratungen des Klimakabinetts einzubringen?
    Ja. Die Parteien der Bundesregierung haben in ihrer Koalitionsvereinbarung beschlossen, das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig umzusetzen. Dazu erarbeitet die Bundesregierung derzeit ein Maßnahmenprogramm 2030, das sicherstellen soll, dass die Sektorziele für 2030 in Deutschland erreicht werden.
    Die Bundesregierung überprüft momentan auch die Anreiz- und die Lenkungswirkung derzeit bestehender, hoheitlich veranlasster Energiepreisbestandteile in Form von Abgaben, Umlagen und Steuern. Sie steht hierzu im Austausch mit verschiedenen Wissenschaftlern. Das Klimakabinett hat eine herausgehobene Bedeutung bei der Erörterung der genannten Vorhaben und wird in diesem Zusammenhang auch finanz(markt)politisch relevante Aspekte besprechen.
  1. Wenn ja, welche finanz(markt)politischen Initiativen wären dies aus Sicht des BMF?
    Die Beratungen des Klimakabinetts sind ein dynamischer Prozess.
    Momentan existiert noch keine abschließende Übersicht von Maßnahmen bzw. Initiativen. Kurzfristig beabsichtigt das Bundesministerium der Finanzen (BMF), die steuerliche Förderung der Elektromobilität in die Beratungen des Klimakabinetts einzubringen.
  1. Wenn ja, beabsichtigt das BMF, eine Initiative zum Thema „Sustainable Finance“ einzubringen?
    Das BMF bringt das Thema „Sustainable Finance“ in verschiedenen Zusammenhängen aktiv ein. Am 25. Februar 2019 war das Thema Nachhaltige Finanzen Schwerpunkt der Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung unter Leitung von Bundesminister Prof. Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramtes. Initiiert vom BMF, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beschloss der Staatssekretärsausschuss, eine „Sustainable Finance“-Strategie der Bundesregierung zu entwickeln. Seinen Ressortbericht zur Nachhaltigkeit 2019 hat das BMF am 27. Mai 2019 an den Deutschen Bundestag übersandt und veröffentlicht.
    Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat am 13. April 2019 gemeinsam mit mittlerweile 28 Staaten (davon elf aus der EU) eine Klimakoalition der Finanzministerinnen und Finanzministern gegründet (Coalition of Finance Ministers for Climate Action). Auf der Konferenz der Klimakoalition am 27. Mai 2019 im Vatikan wurde unter anderem das Thema „Sustainable Finance“ diskutiert. Das Bundesministerium der Finanzen wurde durch die Parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hagedorn vertreten. Weitere Diskussionen der Klimakoalition fanden am 4./5. Juni 2019 in Chile statt. Die Agenda der Finanzministerkoalition soll am 23. September 2019 auf dem Klimagipfel der Vereinten Nationen präsentiert werden.
    Das nächste Treffen auf Ministerebene wird im Rahmen der nächsten Weltbank-/ IWF-Jahrestagung im Oktober 2019 stattfinden. Eine Diskussion im Klimakabinett ist gegenwärtig nicht vorgesehen.
  1. Wenn ja, wie soll diese Initiative konkret aussehen? Gibt es hierzu schon Vorüberlegungen im BMF? Wenn ja, sind diese mit den anderen Ressorts schon abschließend beraten oder noch nicht abschließend vorberaten worden? Wenn ja, welche Modelle wurde hierzu innerhalb des BMF geprüft bzw. mit den anderen Ressorts erörtert?
    Die Bundesregierung wird ihre Vorschläge nach Abschluss der noch andauernden Beratungen veröffentlichen.
  1. Beabsichtigt das BMF, steuerpolitische Initiativen in die Diskussionen bzw. Beratungen des Klimakabinetts einzubringen?
  2. Wenn ja, welche steuerpolitischen Initiativen wären dies aus Sicht des BMF?
    Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
  1. Wenn ja, inwieweit sind die Initiativen mit den anderen Ressorts erörtert worden?
    Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
  1. Beabsichtigt das BMF, haushaltspolitische Initiativen in die Diskussionen bzw. Beratungen des Klimakabinetts einzubringen?
  2. Wenn ja, welche haushaltspolitischen Initiativen wären dies aus Sicht des BMF?
    Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
  1. Wenn ja, inwieweit sind die Initiativen mit den anderen Ressorts erörtert worden?
    Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.

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