Keine Empfehlung für „Forschungsfertigung Batteriezelle“

Münster dennoch Standort für Batterieforschung

Die eigens dafür eingesetzte Gründungskommission hat keine Empfehlung für einen Standort zur Umsetzung der „Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)“ abgegeben und auch keine Rangliste erstellt. Anderslautende Berichte über die Diskussion in dem Gremium träfen nicht zu, schreibt die Bundesregierung – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – in ihrer Antwort (19/12698) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12049).

Die hatte einen Bericht der Wirtschaftswoche“ vom 05.07.2019 zitiert. Über den Entscheidungsprozess gebe es zunehmende Diskussionen. Denn Münster sei der Nachbarwahlkreis der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek (CDU), und der Wahlkreis der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages, Sybille Benning (ebenfalls CDU). Im Wahlkreis der Bundesministerin selbst, konkret in Ibbenbüren, soll im Zusammenhang mit der Forschungsfabrik ein Kompetenzzentrum für Batterierecycling entstehen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass in Ibbenbüren 2018 der Steinkohlebergbau endete, und damit die letzten 750 Arbeitsplätze verschwinden.

„An der Wahl Münsters als Hauptstandort für eine ‚Forschungsfertigung Batteriezelle‘ gibt es scharfe Kritik. Die Regierungschefs Markus Söder (CSU/Bayern), Winfried Kretschmann (Grüne/Baden-Württemberg) und Stephan Weil (SPD/Niedersachsen) hatten sich in einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel über die Entscheidung beschwert. Münster hatte sich gegen Ulm durchgesetzt. Ulm zählt aber zu den weiteren Standorten für einzelne Aspekte der Forschung. Auch Salzgitter, Karlsruhe und Augsburg sind dafür vorgesehen.“

Die Gründungskommission habe ihre Sicht zur Umsetzbarkeit der FFB einbringen und eine Empfehlung zum Standort aus Sicht der Industrie aussprechen sollen, betont die Bundesregierung – aber: „Aufgrund von Interessenskonflikten einiger Vertreter von Unternehmen wurde von einer konkreten Empfehlung oder Reihung möglicher Standorte ausdrücklich abgesehen.“ Laut Bundesregierung hat die Gründungskommission ihre Expertise insoweit eingebracht, als sie die Konzepte für unterschiedliche Standorte mit Blick auf ihre generelle Eignung diskutiert habe. Danach seiengrundsätzlich mehrere Standorte für die Umsetzung der FFB geeignet. Zu diesen gehörten in alphabetischer Reihenfolgen Augsburg, Münster, Salzgitter und Ulm.

Bewerbungskriterien seien Fest- und Mindestanforderungen (Grundstück und Gebäude) wie Kompetenz (30 Prozent), Industrie (30 Prozent), Zeit (20 Prozent) und Finanzierung (20 Prozent) gewesen. Da in der Gründungskommission lediglich die vier genannten Standorte für grundsätzlich geeignet befunden worden seien und aus fachlicher Sicht seitens der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) auf Grundlage dieser Kriterien keine eindeutige Reihung vorgenommen werden konnte, seien diese Kriterien weiter ausdifferenziert worden in die Kategorien Kompetenz der Beteiligten, volkswirtschaftlicher Nutzen und ökologischer Ansatz.

Bei der Entscheidung des BMBF für das Angebot von Münster, die nach einem Austausch mit dem BMWi getroffen und von diesem befürwortet worden sei, habe vor allem die Passfähigkeit des Konzepts zur Gesamtstrategie der Bundesregierung, der erwartete volkswirtschaftliche Nutzen, ökologische Aspekte sowie die fachliche Reputation und die internationale Sichtbarkeit der Antragsteller eine Rolle gespielt.

Für die Besetzung der Gründungskommission „wurden Persönlichkeiten ausgewählt, die sich für die Zukunft der Batterietechnologie in Deutschland engagieren und die Befähigung der Standortkandidaten zur Umsetzung der FFB beurteilen können. Die Gründungskommission bestand aus Persönlichkeiten aus der Wirtschaft entlang der Wertschöpfungskette Batterie, da die Industrieexpertise für einen schnellen Technologietransfer zwingend erforderlich ist. In der Gründungskommission waren neben dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die FhG vertreten.“ (hib/ROL)

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