Klimaschutzgesetz noch 2019

Auf Basis des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung 2030

Ein Klimaschutzgesetz soll laut Florian Pronold (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, noch in diesem Jahr „aufs Gleis gesetzt werden“. Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 23.09.2019 sagte Pronold dem parlamentseigenen Pressedienst heute im bundestag zufolge, das vom Klimakabinett in der vergangenen Woche beschlossene Klimaschutzgesetz werde nun vom gesamten Kabinett verabschiedet und müsse dann Bundestag und Bundesrat passieren.

– Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Damit würden verbindliche CO2-Einsparziele festgelegt, sagte der Staatssekretär. Der vom Klimakabinett beschlossene Mechanismus zur fortlaufenden jährlichen Überprüfung und Anpassung der Ziele stelle einen neuen Schritt, einen „Epochenbruch“ dar, sagte Pronold. Dennoch: „Ich bin mir sehr sicher: Es muss auch nachjustiert werden“, betonte er.

Die möglichst schnelle Verabschiedung eines „verbindlichen, sektorübergreifenden Klimaschutzgesetzes“ hatte die Petentin Sabine Ponath von der Initiative „Parents for Future“ in einer Eingabe gefordert. Dieses Gesetz müsse das Ziel verfolgen, „die Netto-Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen schnell abzusenken und bis 2040 möglichst auf null zu reduzieren“, heißt es in der Petition.

Während der Sitzung stellte Ponath fest, dass es aktuell noch kein Klimaschutzgesetz gebe. Die vom Klimakabinett beschlossenen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, kritisierte sie. Statt später – nach dem angedachten Monitoring – nachzusteuern, müsse diese Nachsteuerung schon jetzt stattfinden, „damit wir richtig starten“, forderte die Petentin. Es dürfe den einzelnen Ressorts nicht überlassen werden, festzulegen, „wo sie etwas einsparen wollen“, sagte Ponath weiter. „Wir brauchen ein Gesetz, das drüber steht.“

Einig waren sich Petentin und Staatssekretär in der Einschätzung, dass Klimaschutzbemühungen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands nicht einschränken sondern sogar fördern würden. „Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird dann gefährdet, wenn wir nicht handeln“, sagte Pronold und sprach von einer Chance für den „Umbau unseres Wirtschaftssystems“. Laut Ponath ist der volkswirtschaftliche Schaden größer, wenn nicht klimapolitisch gehandelt werde. Ein „flott auf den Weg gebrachtes“ Klimaschutzgesetz biete auch Chancen für neue Arbeitsplätze, sagte Ponath.

Der die Petentin begleitende Klimaforscher Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung sagte, die Ergebnisse des Pariser Klimaabkommens dürften nicht in Frage gestellt werden. Ein Klimaschutzgesetz und ein unabhängiges Monitoring hätten aus seiner Sicht längst aufgezeigt, „dass das 2030-Ziel der Bundesregierung absolut ungenügend ist“. Um 1,5 Grad-Grenze nicht zu überschreiten, dürfe Deutschland 2030 – anteilig am weltweiten CO2-Ausstoß – laut Rahmstorf 264 Megatonnen emittieren. Das Ziel der Bundesregierung liege aber bei 563 Megatonnen. (hib/HAU)

->Quelle: bundestag.de/hib=mod454590