Brennstoffemissionshandelsgesetz

Mit dem am 15.11.2019 vom Bundestag verabschiedeten Brennstoffemissionshandelsgesetz wird ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren eingeführt, die nicht vom europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Das ist die Grundlage für eine CO2-Bepreisung in diesen Sektoren, also Wärme und Verkehr. In das System werden alle in Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffe einbezogen – unabhängig davon, in welchem Sektor sie verwendet werden. In den ersten zwei Jahren werden zunächst nur wesentliche Hauptbrennstoffe einbezogen – nämlich Diesel, Benzin, Gas und Heizöl. Ziel ist, das Verbrennen fossiler Brennstoffe im Verkehr und im Wärmebereich schrittweise teurer und so den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen. Zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet sind diejenigen Unternehmen, die die Brennstoffe in den Verkehr bringen, zum Beispiel Gaslieferanten und Raffinerien. Die Unternehmen müssen hierfür Zertifikate erwerben.

In einer Einführungsphase werden die Zertifikate zu einem Festpreis ausgegeben, der von Jahr zu Jahr ansteigt. Dadurch entsteht ein verlässlicher Preispfad, der es Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft ermöglicht, sich auf die Entwicklung einzustellen.

->Quelle: spdfraktion.de/parlament-beschliesst-preis-treibhausgas