Bundestag beschließt Klimaschutz- und Brennstoffemissionshandelsgesetz – Stimmen

CO2-Preis kommt

„Das ist ein dicker Baustein, um die Klimaschutzziele von Paris zu erfüllen“, schreibt die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Newsletter und erntet nicht nur Beifall: Der Bundestag hat am 15.11.2019 das Brennstoffemissionshandels- und das Klimaschutzgesetz beschlossen. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Jung, sagte in der Debatte, mit den beschlossenen Gesetzen hebe man die Klimapolitik „auf eine neue Ebene“. Er rief dazu auf, die Menschen beim Klimaschutz mitzunehmen. „Wir müssen auch an die denken, die eine alte Heizung haben und die sich nicht morgen ein neues Auto kaufen können.“ Matthias Miersch, stellvertretender SPD-Fraktionschef sagte, der Einsatz habe sich gelohnt; zum ersten Mal habe die SPD „2010 die Einführung eines Klimaschutzgesetzes verlangt“.

Der CO2-Preis kommt – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Künftig werden CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem ansteigenden CO2-Preis versehen, so die Mitteilung der SPD-Fraktion. Dafür wird von 2021 an ein sogenanntes nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Das Klimaschutzgesetz bringe Vorgaben für die einzelnen Ministerien, steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendler und sieben statt 19 Prozent Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr. Trotz aller Kritik schreibt die SPD-Fraktion: „Die Koalition will die Klimaschutzziele 2030 auf jeden Fall erreichen.“

„Wir haben keine Zeit zu verlieren“, beginnt die SPD-Mitteilung, dann ist aber von „langen Verhandlungen in der Regierung“ die Rede. Nach diesen langen Verhandlungen habe man „sich auf Regeln geeinigt, wie Deutschland seine internationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen verlässlich erreichen kann“. Am 15.11.2019 hat der Bundestag nun das Klimaschutzgesetz (Drs. 19/14337) verabschiedet, ebenso Regelungen zur Einführung einer CO2-Bepreisung durch ein nationales Emissionshandelssystems, den steuerlichen Komponenten sowie Änderungen beim Luftverkehrsgesetz.

„Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück der Klimapolitik. Die Menschen in diesem Land sollen sich künftig darauf verlassen können, dass die deutschen Klimaziele eingehalten werden. Damit wird die Klimapolitik insgesamt auf eine solide Grundlage gestellt und verbindlich gemacht.“

Herzstück des Klimaschutzpakets verpflichtet alle relevanten Ressorts zur Treibhausgasminderung

Das Klimaschutzgesetz sieht gesetzlich verbindliche CO2-Verringerungen für jedes Jahr und jedes Ressort vor. Aus einer BMU-Medienmitteilung: „Damit ist Deutschland das erste Land, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gibt. Sollte ein Bereich vom Kurs abkommen, greift ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus als Sicherheitsnetz. Auch das Ziel der Treibhausgasneutralität 2050 wird damit erstmals gesetzlich verankert.“

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Das Herzstück des Klimaschutzprogramms wird jetzt Gesetz. Deutschland bekommt damit einen verbindlichen Klimaschutz-Fahrplan und klare Regeln. Klimaschutz wird endlich für alle verbindlich. Denn das Gesetz schreibt fest, wie viel CO2 in den Bereichen Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Industrie jedes Jahr ausgestoßen werden darf. Mit dem Klimaschutzgesetz wird jedes Ministerium zum Klimaschutzministerium. Künftig wird regelmäßig kontrolliert, ob die Emissionen wie erwartet sinken. Wenn nicht, muss das jeweils verantwortliche Ressort mit einem Sofortprogramm reagieren. Das gilt auch für den sozialen Ausgleich: Wenn die geplanten Entlastungen nicht ausreichen, wird auch hier schnell nachgesteuert.“

BMU: „Klares Signal an alle Branchen“

Bislang lag das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion. Das neue Ziel ist damit das klare Signal an alle Branchen, sich rechtzeitig auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten. Vereinbart wird auch, dass die Bundesregierung 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen muss, die dann den Pfad in Richtung Treibhausgasneutralität 2050 genauer beschreiben werden.

Für den CO2-Ausstoß in jedem einzelnen Bereich gelten jetzt klar bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030. Zugleich wird das Umweltbundesamt und ein unabhängiger Expertenrat jedes Jahr überwachen, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt. In dem Fall, dass ein Bereich vom Reduktionspfad abweicht, verpflichtet das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen. So sorgt das Klimaschutzgesetz dafür, dass das übergreifende Klimaziel für 2030 (55 Prozent weniger CO2 im Vergleich zu 1990) verlässlich erreicht wird.

SPD-Fraktion: Änderungen am Gesetz

„Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktionen Änderungen am Klimaschutzgesetz vereinbart. So soll es künftig eine jährliche Plenarwoche „Nachhaltigkeit und Klima“ geben. Bundestag oder Bundesregierung können den Expertenrat mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragen. Darüber hinaus wird die Beteiligung des Bundestages an künftigen Rechtssetzungsvorhaben gestärkt.

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die öffentliche Hand, entfaltet aber keine Rechtswirkung für Private. Dabei geht der Bund selbst mit gutem Beispiel voran: Bei allen Investitions- und Beschaffungsvorgängen berücksichtigt er künftig das Ziel der Treibhausgasminderung. Darüber hinaus setzt er sich das Ziel, die Bundesverwaltung bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren.

Für das Klimapaket nimmt die Koalition allein in den nächsten Jahren mehr als 50 Milliarden Euro in die Hand – zum Beispiel um den öffentlichen Nahverkehr deutlich auszubauen. Das Ziel, 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu schaffen, wird nun Gesetz. Um es zu erreichen, sollen die Stromnetze ausgebaut und eine Millionen Ladepunkte für Elektroautos geschaffen werden. Außerdem soll die derzeit bestehende Begrenzung beim Ausbau für Solarenergie aufgehoben und das Ausbauziel bei Windenergie angehoben werden.

Der CO2-Ausstoß bekommt erstmals einen Preis. Das ist wichtig, weil es Tempo bringen wird in die Entwicklung sauberer Technologien. Gleichzeitig unterstützt die Koalition die Bürgerinnen und Bürger, auf klimafreundliche Autos und Heizungen umzusteigen. Bahnfahren wird günstiger, Fliegen wird teurer.“

Änderungen im Steuerrecht

Des Weiteren soll mit den Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) Auswirkungen des Klimaschutzprogramms 2030 (Drs. 19/13900) für den Energie- und Klimafonds nachvollzogen werden. Der Fonds bleibe „das zentrale Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Beschlüsse“, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben darüber hinaus den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Drs. 19/14338) eingebracht, „um die Herausforderungen der Kohlendioxid-Reduktion bis 2030 entschlossen und gleichzeitig sozial ausgewogen anzugehen. Umweltfreundliches Verhalten wird dadurch steuerlich stärker gefördert.“ Es müsse „rasch und entschlossen“ gehandelt werden, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich zu begrenzen, heißt es in der Vorlage.

Vorgesehen sind unter anderem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, eine geringere Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr (sieben statt 19 Prozent) und ein neues, optionales Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergieanlagen. Dadurch können Gemeinden und damit auch die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger an den Erträgen aus der Windenergie angemessen beteiligt und dadurch motiviert werden, mehr Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen.

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen von 2020 an für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden.

Vieles förderfähig

Förderfähig sind unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung einer Heizungsanlage, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Zur Entlastung der Fernpendlerinnen und Fernpendler soll ab dem 01.01.2021 bis zum 31. Dezember 2026 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 auf 35 Cent angehoben werden. Alternativ können Pendlerinnen und Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der erhöhten Pauschale wählen. Dadurch sollen diejenigen Bürger entlastet werden, bei denen ein höherer Werbungskostenabzug zu keiner entsprechenden steuerlichen Entlastung führt, also vor allem Menschen mit geringem Einkommen.

BEE-Präsidentin Simone Peter kommentiert das Klimaschutzgesetz

„Mit dem Klimaschutzgesetz hat der Bundestag heute ein lange erwartetes Gesetz verabschiedet, das seinem Ziel – Einhaltung der Paris-Klimaziele – nicht gerecht wird. Das im Eiltempo durch die Instanzen getriebene Gesetz bleibt weit hinter den Möglichkeiten und vor allem dem Notwendigen zurück. Der Industrie- und Mittelstandsstandort Deutschland benötigt dringend eine Energie- und Klimapolitik, die weitere Innovationen für saubere Technologien anstößt und so einerseits die Klimaziele erreichbar macht und andererseits hunderttausende im Rahmen der Energiewende bereits geschaffene Jobs sichert und neue schafft. Dafür braucht es Planungssicherheit für Unternehmen und ein eindeutiges politisches Bekenntnis für Erneuerbare Energien. Der Einbruch bei der Windindustrie führt dagegen gerade zum wiederholten Mal vor Augen, wohin zögerliche Politik sowie Stop und Go bei politischen Rahmenbedingungen führt.

Nur mit höheren Ausbauzielen, klar definierten Ausbaupfaden sowie funktionierenden Kontroll- und Nachsteuerungsmechanismen kann Verbindlichkeit für die Branche geschaffen werden, ansonsten verschwinden Ziele und Absichtserklärungen wieder im Nebel der Vergessenheit. Klimaneutralität bis 2050 ist ebenso eine Notwendigkeit wie schnelle Klimaschutzerfolge in den kommenden Jahren, um der Erderhitzung noch effektiv etwas entgegensetzen und im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Gerade Industrieländer wie Deutschland sind mit ihrem hohen Pro-Kopf-Ausstoß von CO2 gefordert, diesen schnell und in relevanten Mengen einzusparen; die Verbrennung fossiler Brennstoffe muss dafür deutlich reduziert und der Ausbau Erneuerbarer Energien in allen Sektoren deutlich erhöht werden. Für die Sektorenkopplung – von Elektromobilität über Wärmepumpen bis hin zu Power-to-X – wird mehr sauberer Strom benötigt, aber auch Erneuerbare Wärme und nicht-strombasierte Treibstoffe werden in der gesamten Breite und unter Ausnutzung aller Potenziale benötigt.

All das ist mit dem wenig ambitionierten Klimaschutzgesetz nicht zu erreichen. Umso wichtiger ist es, die im Folgenden zu beschließenden Maßnahmen, vom Kohleausstiegsgesetz bis zu den damit verknüpften Änderungen bei den Erneuerbaren Energien, ambitioniert und im Sinne der Paris-Klimaziele zu gestalten, einengende Deckel und Bremsen zu entfernen und keine neuen Hindernisse, wie pauschale Abstandsregelungen für Windkraft, zu beschließen. Mit einer Chancendebatte muss für das gesamte Spektrum der Erneuerbaren Energien geworben, Kommunen und Bürgerinnen und Bürger besser beteiligt und so der Standort zukunftsfähig aufgestellt werden.“

Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser

„Mit dem Klimaschutzgesetz legt die Bundesregierung die Schienen in eine klimaverträgliche Zukunft, aber ihr fehlt jeder Mut, diese auch zu befahren. Wirtschaftsminister Altmaier bringt die Absurdität der deutschen Klimapolitik auf den Punkt, wenn er plant, die Windkraft abzuwürgen, statt endlich Kohlekraftwerke abzuschalten. Auch der lächerlich niedrige CO2-Preis wird Deutschlands fatale Klimabilanz nicht bessern.

Mit den aktuellen Beschlüssen schafft die große Koalition aus CDU, CSU und SPD keinen Neuanfang sondern verschenkt weiter wertvolle Jahre. Nur mit wirksamen Sofortmaßnahmen wird die Bundesregierung den CO2-Ausstoß schnell und deutlich senken und jungen Menschen eine lebenswerte Zukunft sichern.“

Solarify weist (noch einmal) darauf hin, dass 15 Professoren der Verkehrsplanung beim Thema CO2-Bepreisung vor kurzem einen “massiven Fehler” entdeckt haben: Sie veröffentlichten, dass die Regierung bei ihrer Rechnung die Inflation vergessen habe. Doch in einer gemeinsamen Erklärung diagnostizierten die Verkehrsexperten gravierende Rechenfehler, infolge deren Treibstoffe kaum teurer werden dürften. Mehr auf: solarify.eu/co2-preis-inflation-vergessen.

->Quellen: