CO2-Preis im Klimapaket reicht nicht

Belastung und Entlastung privater und Pendler-Haushalte

Abb. 3: Belastung und Entlastung der privaten Haushalte durch CO2-Bepreisung von Kraft- und Heizstoffen1, Senkung der EEG-Umlage1 und Erhöhung der Entfernungspauschale durch das Klimaschutzprogramm 20262 (nach Dezilen in Prozent des Haushaltsnettoeinkommens) – © DIW Berlin

Insgesamt belasten die hier untersuchten Maßnahmen des Klimaschutzprogramms die privaten Haushalte im Durchschnitt um 0,43 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens. Über die Einkommensgruppen sind die Gesamtbelastungen leicht regressiv verteilt: Im untersten Einkommensdezil liegen sie deutlich über 0,5 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens, in den mittleren Einkommensdezilen bei rund 0,5 Prozent. Ab dem 8. Dezil sinken die Gesamtbelastungen, im obersten Dezil fällt die Belastung auf unter 0,3 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens. Im Vergleich zur ersten Fassung des Klimaschutzprogramms vom September 2019 sind die Verteilungswirkungen des Kompromisses vom Dezember deutlich weniger regressiv, da die stark ausgeweitete Senkung der EEG-Umlage die Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen erheblich stärker entlastet.

PendlerInnen mit langen Arbeitswegen sind durch die Kraftstoffsteuererhöhung stärker betroffen als die Durchschnittshaushalte. Die Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer entlastet die Gruppe der Haushalte mit mindestens einem/r BerufspendlerIn mit entsprechenden Arbeitswegen spürbar (Abbildung 4): Ihre durchschnittlichen Netto-Belastungen steigen im Vergleich zu allen Haushalten nur wenig. Das gilt insbesondere für die PendlerInnen in den oberen Dezilen, die durch hohe Grenzsteuersätze bei der Einkommensteuer stärker von der Erhöhung der Entfernungspauschale profitieren als Geringverdienende. PendlerInnen mit mittleren und vor allem niedrigen Einkommen werden dagegen im Vergleich zu allen Haushalten in diesen Einkommensgruppen per Saldo stärker belastet, da sie aufgrund der geringeren Steuersätze weniger von der höheren Entfernungspauschale profitieren. In den unteren beiden Dezilen gibt es aber nur wenige PendlerInnen mit langen Arbeitswegen über 20 Kilometern.

Folgt: Haushalte mit Ölheizungen