CO2-Preis im Klimapaket reicht nicht

Haushalte mit Ölheizungen

Eine CO2-Bepreisung belastet leichtes Heizöl bezogen auf den Heizwert um knapp 50 Prozent stärker als Erdgas. Daher werden die Haushalte mit Ölheizungen, die immerhin 23 Prozent aller Haushalte ausmachen, deutlich stärker belastet als die Haushalte insgesamt, vor allem in den unteren und mittleren Einkommen (Abbildung 5). Bei den Geringverdienenden können in Einzelfällen Belastungen von deutlich über einem Prozent des Nettoeinkommens entstehen. Hier besteht ein größerer Handlungsbedarf, höhere Belastungen durch effizientere Heizungsanlagen oder Wärmedämmung zu vermeiden.

Die vorliegenden Berechnungen zeigen, dass die Nachbesserungen des Klimapakets mit dem ambitionierteren CO2-Preispfad zwar ein Schritt in die richtige Richtung sind, jedoch immer noch nicht ausreichen, um die sektoralen Klimaziele 2030 zu erreichen. Insbesondere im Verkehrssektor reicht ein Höchstpreis von 65 €/t CO2 nicht aus, um die notwendigen Emissionsminderungen zu erzielen. Hier wäre ein höherer CO2-Preis sinnvoll, begleitet von ordnungspolitischen Maßnahmen. Zudem führt die vorgeschlagene Senkung der EEG-Umlage zu einem höheren Stromverbrauch, der unter Annahme heutiger Emissionsintensitäten die Emissionsminderungen der CO2-Bepreisung konterkarieren würde. Vor diesem Hintergrund ist die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Strom-Mix mit weiteren Instrumenten unerlässlich.

Auch nach den ausgeweiteten Entlastungen bei EEG-Umlage und Entfernungspauschale werden die privaten Haushalte weiterhin per Saldo belastet, wenn auch deutlich geringer als nach der ursprünglichen Fassung vom September. Ferner sind die Belastungen deutlich weniger regressiv verteilt, sie können aber Geringverdienende im Einzelfall weiterhin spürbar treffen. Die Erhöhung der Entfernungspauschale entlastet PendlerInnen mit geringen Einkommen nur wenig, da deren Wirkung vom Grenzsteuersatz und damit vom steuerpflichtigen Einkommen abhängt. Wandelt man die Entfernungspauschale beziehungsweise deren Erhöhung in ein einheitliches Mobilitätsgeld je Entfernungskilometer um, das als Entlastungsbetrag von der Steuerschuld abgezogen wird, würden damit alle PendlerInnen gleichermaßen unabhängig vom individuellen Steuersatz entlastet.[1] Bei Haushalten mit geringerem Einkommen in energetisch ungünstigen Wohnungen mit Ölheizungen gibt es Handlungsbedarf für effizientere Heizungsanlagen und Wärmedämmung.

Die Verteilungswirkungen von weiteren Maßnahmen des Klimapakets wurden hier nicht berücksichtigt. Möglich wäre es, die privaten Haushalte über die Senkung der EEG-Umlage hinaus durch eine einheitliche Pro-Kopf-Klimaprämie insgesamt aufkommensneutral zu entlasten. Dadurch würden Geringverdienende im Durchschnitt stärker entlastet, als sie durch die CO2-Bepreisung belastet werden.[2] Dann wären die Verteilungswirkungen der Reform insgesamt progressiv. Dadurch würden auch Strompreissenkungen vermieden. Allerdings würden dann keine Mehreinnahmen für Klimaschutzprogramme zur Verfügung stehen.

Fußnoten

[1] Vgl. BMU (2019): Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm (online verfügbar) und Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 (online verfügbar).

[2] Vgl. Agora Energiewende (2018): Die Kosten für unterlassenden Klimaschutz für den Bundeshaushalt (online verfügbar).

[3] Die verwendeten Datengrundlagen und Annahmen sind ausführlich dargestellt in Stefan Bach et al. (2019): Co2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor: Diskussionen von Wirkungen und alternativen Entlastungsoptionen. DIW Politikberatung kompakt 140, Kapitel 3 (online verfügbar).

[4] Vgl. Stefan Bach et al. (2019a): Lenkung, Aufkommen, Verteilung: Wirkungen von CO2-Bepreisung und Rückvergütung des Klimapakets. DIW aktuell 24

[5] Die stärkere Strompreissenkung und der damit einhergehende Strommehrverbrauch sind ursächlich für den geringen Anteil des GHD-Sektors an den Emissionsminderungen: Der Stromanteil am gesamten sektoralen Endenergieverbrauch im GHD-Bereich ist mit etwa 37 Prozent wesentlich höher ist als im Haushaltssektor (etwa 20 Prozent Stromanteil am sektoralen Endenergieverbrauch). Da die CO2-Intensität von Strom derzeit mit 486 g CO2 je kWh im Verhältnis zu anderen Energieträgern (beispielsweise Erdgas mit 182 oder Heizöl mit 267 g CO2 je kWh) noch sehr hoch ist, werden die CO2-Reduktionen aus der Verbrauchsminderung beim Erdgas und beim Heizöl im GHD-Sektor durch den CO2-Mehrausstoß aus den Verbrauchssteigerungen beim Strom proportional stärker aufgezehrt als im Haushaltssektor.

[6] Vgl. Projektionsbericht 2019 für Deutschland gemäß Verordnung (EU) Nr. 525/2013. Berlin (online verfügbar).

[7] Vgl. Projektionsbericht 2019, a.a.O.

[8] Vgl. AGEB (2019): Energiebilanz der Bundesrepublik Deutschland 2017 (online verfügbar) und AGEB (2018): Anwendungsbilanzen für die Endenergiesektoren in Deutschland in den Jahren 2013 bis 2017 (online verfügbar) und Statistisches Bundesamt (2018a): Umweltnutzung und Wirtschaft. Tabellen zu den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Teil 5: Verkehr und Umwelt, Landwirtschaft und Umwelt. Berichtszeitraum 2000–2016 (online verfügbar).

[9] Stefan Bach et al. (2019b): CO2-Bepreisung für den Verkehrssektor? Bedeutung und Entwicklung der Kosten räumlicher Mobilität der privaten Haushalte bei ausgewählten verkehrspolitischen Instrumenten. Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE (online verfügbar).

[10] Bach et al. (2019b) a.a.O., S. 75 ff.

->Quelle: diw.de/diw_aktuell/2020_0027/nachbesserungen_beim_klimapaket