Förderung auf Innovationsprojekte legen und strukturschwache Regionen berücksichtigen

Expertenkommission Forschung und Innovation übergibt EFI-Gutachten 2020

Bundeskanzlerin Merkel hat am 19.02.2020 das Jahresgutachten 2020 der Expertenkommission Forschung und Entwicklung entgegengenommen. Den Innovationsstandort Ostdeutschland, die Cybersicherheit und die Beziehungen mit China noch gezielter zu fördern, sind die Empfehlungen der Kommission. Der Schwerpunkt liegt dabei nicht in der Darstellung einzelner, isolierter Sachverhalte, Indikatoren oder Trends, sondern in der Entwicklung eines Gesamtbildes und der Erarbeitung der besonders wichtigen Handlungsempfehlungen für die Innovationspolitik.

„Deutschland soll noch innovativer werden“

Es bestehen zwischen Ost- und Westdeutschland auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung große strukturelle Unterschiede mit Auswirkungen auf die Innovationsaktivität. Diese hat sich zwar angeglichen. Zugleich tun sich ostdeutsche Unternehmen aber schwerer, innovative Projekte zum einen zu initiieren und zum anderen in den Markt zu bringen. Dabei kooperieren sie sogar mehr als westdeutsche Unternehmen – so eine Medienmitteilung aus dem Bundespresseamt.

Die Expertenkommission empfiehlt, den Fokus der Förderung auf exzellente Innovationsprojekte zu legen und strukturschwache Regionen zu berücksichtigen. Flankierende Förderung würde die Ansiedlung von innovationsorientierten Unternehmen zudem begünstigen. Die Markteinführung innovativer Produkte und die Vernetzung von Innovationsakteuren sollten unterstützt werden.

Angriffspunkte auf Unternehmen wachsen mit der fortschreitenden Digitalisierung. Dem Schutzbedarf, den viele Unternehmen durchaus erkennen, wirkt jedoch deren Innovationstätigkeit entgegen. Cybersicherheit bedarf dabei ebenso einer Innovationstätigkeit, bei der Deutschland – gemessen an den Patentanmeldungen – allerdings deutlich hinter den USA, China und Japan liegt.

Die Expertenkommission empfiehlt mehr Wissensvermittlung über Cybersicherheit in allen ihren Facetten in den Weiterbildungsstätten. Teile digitaler Infrastrukturen sollten EU-weit nach gleichen Kriterien zugelassen werden, wie die EU-Kommission nun für den Aufbau der 5G-Netze plant. Ebenso sind EU-weit geltende Mindeststandards und Zertifizierungen zu unterstützen. Mit gezielter bedarfsorientierter Beschaffung sollten innovative Produkte gefördert werden, wobei Technologieoffenheit für die nötige Flexibilität sorgen kann. Vor allem sollten für kleine und mittelgroße Unternehmen niedrigschwellige Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Bestehende Förderprogramme von Cybersicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen sollten auf ihre Wirksamkeit überprüft und an die sich ständig verändernde Bedrohungslage angepasst werden. Nicht zuletzt sollten Meldepflichten gegebenenfalls ausgeweitet werden.

Im Wissens- und Technologieaustausch zwischen Deutschland und China besteht die Sorge, dass es zu einem einseitigen Abfluss von Knowhow und zu einer Schwächung der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands kommt. Bislang gibt es für eine Schwächung keine empirische Evidenz. Allerdings können Unternehmensbeteiligungen und -übernahmen durch chinesische Investoren grundsätzlich mit politstrategischer Einflussnahme verbunden sein, insbesondere bei Kooperationsprojekten mit der Wissenschaft, die in China direktem Regierungseinfluss unterliegt.

Die Expertenkommission empfiehlt, dass sich die Bundesregierung nachdrücklich für gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Direktinvestitionen einsetzt. Sie befürwortet die Pläne der Bundesregierung, Unternehmensübernahmen durch ausländische Investoren im Bereich sensibler Technologien umfassender zu prüfen.
Die Kommission empfiehlt darüber hinaus die Einrichtung einer zentralen Kompetenzstelle zur Beratung deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Expertise zu kooperations- und forschungsrelevanten Rechtsfragen bereitstellt. Die Kompetenzstelle sollte systematisch Informationen über Erfahrungen und Probleme bei deutsch-­chinesischen Kooperationen sammeln, auswerten und für die Forschungseinrichtungen aufbereiten.

Forschung und Lehre, die zum Verständnis aktueller politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen in China beitragen, sollten gestärkt werden. Sodann sollte es einen – mit den europäischen Partnern abgestimmten – intensiven und kontinuierlichen Austausch über die Rahmenbedingungen und Perspektiven der Wissenschaftskooperation zwischen Deutschland und China geben.

Die Expertenkommission Forschung und Innovationen (EFI) leistet seit über zehn Jahren wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung. Sie legt jährlich dazu ein Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Aufbauend auf Stärken und Schwächen des deutschen Innovationssystems im internationalen Vergleich entwickelt sie Handlungsempfehlungen für die nationale Forschungs- und Innovationspolitik.

Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich der Übergabe des Gutachtens 2020 der Expertenkommission Forschung und Innovation am 19.02.2020 in Berlin

Sehr geehrter Herr Professor Cantner, sehr geehrte Mitglieder der Expertenkommission Forschung und Innovation, sehr geehrte Frau Bundesministerin, liebe Anja Karliczek, meine Damen und Herren,
ich heiße Sie ganz herzlich willkommen. Es ist das 13. Mal, dass die Gutachtenübergabe erfolgt – diesmal in neuer personeller Besetzung. Sie scheinen ja in der Tat gut zusammengearbeitet zu haben, ansonsten wäre dieses Werk ja nicht entstanden. Wir nehmen diese Empfehlungen sehr gerne als Leitfaden für unsere Innovationspolitik in der Bundesregierung zur Kenntnis. Wir setzen nicht alles eins zu eins um, aber wir haben schon manchen Impuls aufgegriffen und manches dann auch einer Umsetzung zugeführt, wie zum Beispiel die steuerliche Forschungsförderung.

Wir haben 2018 mehr als 3,1 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts in Deutschland für Forschung und Entwicklung ausgegeben. Der Bund trägt daran seinen Anteil. Wir haben von 2009 bis 2018 die Investitionen um circa 44 Prozent von zwölf Milliarden Euro auf 17,3 Milliarden Euro gesteigert. Ich glaube, man kann sagen, dass sich das Innovationsklima verbessert hat und dass durch die Wissenschaftspakte auch Planungssicherheit dazugekommen ist. Es ist eine sehr wichtige Botschaft, dass in den kommenden zehn Jahren, also bis 2030, in all den Bereichen über 160 Milliarden Euro ausgegeben werden, sodass Forscher auch planen können; denn es ist ja auch wichtig zu wissen, worauf man sich einlässt.

Die Exzellenzstrategie gehört dazu. Wir werden eine Nationale Wasserstoff-Strategie erarbeiten. Zur Daten-Strategie sind wir in der Konsultation; sie soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Wir beschäftigen uns mit Blockchain als neuem Anwendungsfeld. Außerdem arbeiten wir an der Umsetzung der Strategie Künstliche Intelligenz. Allerdings muss man sehen, dass die von Ihnen genannten dynamischen Entwicklungen in all diesen Bereichen natürlich nicht nur bei uns stattfinden, sondern auch woanders, und dass der Wettbewerb hart ist. Inzwischen haben viele das Gefühl, dass wir in Zeiten nicht nur evolutionärer Veränderungen, sondern auch qualitativer Veränderungen leben.

Deshalb war die Gründung der zwei Agenturen zur Förderung von Sprunginnovationen – einmal im zivilen und einmal im militärischen Bereich – von entscheidender Bedeutung. Wir haben dafür gesorgt, dass auch eine entsprechende europäische Agentur entsteht. Ich stimme Ihnen zu: Diese Agenturen können nur dann arbeiten, wenn sie außerhalb der politischen Einflussnahme tätig sind. Das ist auch unser Ansatz. Das ist in Deutschland rein rechtsförmlich gar nicht so leicht zu realisieren. Auch der Bundesrechnungshof muss erst davon überzeugt werden, dass die Förderung von Sprunginnovationen manchmal zu ganz großen Dingen führen kann, auch wenn viele Dinge dabei sind, die sich nicht so gut entwickeln. Auch da muss die Bewertung dann natürlich eine andere sein.

Wir werden im zweiten Halbjahr dieses Jahres die EU-Ratspräsidentschaft innehaben. Wir werden dann einen Fokus auf die wichtige Frage legen, wie sich Europa mit seinen Vorzügen als Innovationsstandort etablieren kann. Wir haben den European Research Council und werden auch einen European Innovation Council haben. Es wird sehr wichtig sein, dass auch dieser gut ausgestattet wird und nach Exzellenzkriterien und nicht sozusagen nach Anteilen der Mitgliedstaaten funktioniert.

Ich finde es sehr gut, dass Sie sich im 30. Jahr der Deutschen Einheit mit dem Thema Forschungsstandort neue Bundesländer befasst haben. Es gibt regionale Unterschiede, aber einiges ist geschafft. Auf der anderen Seite sieht man trotzdem immer noch, dass wir qualitativ sehr unterschiedliche Entwicklungen haben.

Auch die Cybersicherheit und die Zusammenarbeit mit China sind für uns von großer Bedeutung. Das Thema Cybersicherheit ist deshalb wichtig, weil wir unseren Innovationsstandort schützen müssen. Ich glaube, dass sich viele in der Öffentlichkeit gar keine Gedanken machen, wie viele Cyberangriffe pro Tag ablaufen. Das Thema der Zusammenarbeit mit China ist deshalb wichtig, weil China unser größter Handelspartner ist. China entwickelt sich als Innovationsstandort sehr dynamisch. Auch deshalb ist ein „level playing field“

beziehungsweise Reziprozität – wie auch immer man das nennt – etwas sehr Wichtiges. Bei der Frage der Firmenübernahmen sind wir schon sehr viel aufmerksamer geworden und haben auch die Schwellen schon gesenkt.

Das Thema wird uns auch in den nächsten Jahren noch begleiten. Wir möchten Offenheit mit Fairness verbinden – das sollte das Gebot der Stunde sein – und einen fairen Wettbewerb um die innovativsten Dinge zulassen, aber eben in einem Umfeld, das vergleichbar ist.

Alles in allem also danke schön. Machen Sie weiter so. Wir werden das Gutachten sehr ernst nehmen. Sie haben mit der Forschungsministerin ja schon umfassend darüber gesprochen. Und ich werde mir das gute Stück auch noch einmal intensiv anschauen.

Gutachten Forschung und Innovation – Titelblatt – © e-fi.de

Kurzfassung des EFI-Gutachtens

A Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen

A 1 Umsetzung der Hightech-Strategie 2025

Im Jahr 2018 ist die FuE-Intensität Deutschlands auf 3,13 Prozent gestiegen. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, bis zum Jahr 2025 den Zielwert von 3,5 Prozent des BIP für FuE aufzuwenden. Mit dem Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes ist das Instrument der steuerlichen FuE-Förderung endlich auch in Deutschland verfügbar. Die geplante Evaluation muss zei­gen, ob die Ausgestaltung der Forschungszulage die gewünschte Anreizwirkung entfalten kann.

Die neu gegründete SprinD GmbH soll Sprunginnovationen fördern. Die Expertenkommis­sion vertritt nachdrücklich die Auffassung, dass die Geschäftsleitung dabei ein Höchstmaß an Unabhängigkeit von politischer Steuerung erhalten sollte. Die Expertenkommission fordert die Bundesregierung dazu auf, die in der Blockchain- Strategie genannten Maßnahmen mit Meilensteinen zu hinterlegen und die Erreichung der Meilensteine transparent zu dokumentieren. Die mit der geplanten Dateninfrastruktur GAIA-X intendierten Effekte können nach Ein­schätzung der Expertenkommission nur dann erzielt werden, wenn GAIA-X rasch realisiert wird, ein kritisches Mindestmaß an Kapazität aufweist und eine hohe Nutzerfreundlichkeit gewährleistet.

A 2 Wissenschaftspolitik

Durch den vierten Pakt für Forschung und Innovation (PFI IV) erhalten die Wissenschafts­organisationen ein hohes Maß an Planungssicherheit. Die Expertenkommission befürwortet den erhöhten Stellenwert, der dem Wissens- und Technologietransfer bei den forschungspo­litischen Zielen des PFI IV zukommt.

Die Expertenkommission begrüßt, dass sich der Bund im Rahmen des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ dauerhaft an der Finanzierung der Lehre beteiligt. Sie bewer­tet zudem als positiv, dass der Einstieg in eine qualitätsorientierte Mittelvergabe erfolgt. Problematisch hingegen sieht die Expertenkommission den Fokus auf den Ausbau der dauerhaften Beschäftigungsverhältnisse des mit Studium und Lehre befassten Personals. Sie hat Sorge, dass dies einen überproportionalen Aufwuchs der dauerhaften Beschäfti­gungsverhältnisse im wissenschaftlichen Mittelbau zur Folge hat.

Zur Umsetzung der in der Verwaltungsvereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ genannten Ziele wird eine rechtlich unselbstständige Organisationseinheit aufgebaut. Die Expertenkommission kritisiert, dass diese neue Organisationseinheit nicht zunächst befris­tet eingerichtet wurde und relativ starke Einflussmöglichkeiten politischer Vertreterinnen und Vertreter bestehen. Die Expertenkommission spricht sich erneut für eine Erhöhung der DFG-Programmpauschale aus, da diese ansonsten die Overheadkosten in den meisten Fällen nicht vollständig deckt.

B Kernthemen 2020

B 1 Innovationsstandort Ostdeutschland – 30 Jahre nach der Wiedervereinigung

Zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung große strukturelle Unterschiede, die sich u. a. auf die Innovationstätigkeit von Unternehmen auswirken. Werden nur strukturähnliche Unternehmen miteinander verglichen, so zeigt sich, dass sich die Innovationstätigkeit ostdeutscher Unternehmen in den vergangenen Jahren der Innovationstätigkeit der westdeutschen Unternehmen angeglichen hat. Aufholbedarf ostdeutscher Unternehmen besteht allerdings noch bei der Aufnahme von Innovationsaktivitäten und der Einführung von Innovationen in den Markt. Ostdeutsche Unternehmen kooperieren im Rahmen ihrer Innovationsprojekte mehr als westdeutsche Unternehmen. Dabei sind ihre Kooperationen häufiger regional ausgerichtet.

Eine wichtige Aufgabe der F&I-Politik des Bundes ist es, die Position Deutschlands im globalen Wettbewerb zu stärken. Daher sollte der Fokus der F&I-Politik nach Auf­fassung der Expertenkommission auch weiterhin auf der Förderung exzellenter Inno­vationsprojekte liegen, die es sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland gibt. Die Expertenkommission begrüßt, dass die Bundesregierung nach Auslaufen des Solidarpakts II von einer besonderen F&I-Förderung ostdeutscher Unternehmen ab­sieht. Sie erachtet eine F&I-Förderung strukturschwacher Regionen für sinnvoll, die sich an regionalen Merkmalen und nicht an Grenzen von Bundesländern orientiert. Auch bei dieser Förderung sollte nach Exzellenzkriterien ausgewählt werden.

Darüber hinaus befürwortet die Expertenkommission eine innovationsorientierte Strukturpolitik. Diese fördert etwa über Infrastrukturmaßnahmen die Potenziale strukturschwacher Regionen und soll darüber deren Innovationsbereitschaft und -fähigkeit insgesamt erhöhen. Um mehr Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu Innovationsaktivitäten zu motivieren, sollten Unternehmen ohne FuE stärker in die F&I-Förderung integriert werden. Das heißt, auch nicht-technische und soziale Innovationen sollten verstärkt unterstützt werden.

Die Expertenkommission empfiehlt, die F&I-Politik zukünftig stärker darauf auszurichten, Unternehmen in strukturschwachen Regionen bei der Markteinführung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu unterstützen, um so die Innovatorenquote zu erhöhen. Die Expertenkommission erachtet die regionale Vernetzung von Innovationsakteuren als wichtig. Sie regt jedoch an, in der F&I-Förderung ein höheres Gewicht auf über-regionale und internationale Kooperations- und Vernetzungsformen zu legen.

B 2 Cybersicherheit

Die fortschreitende Digitalisierung und digitale Vernetzung bieten neue Angriffspunkte auf Unternehmen. Viele Unternehmen sehen deshalb einen hohen Schutzbedarf ihrer Informationstechnik. Die bestehenden Cyberbedrohungen haben negative Auswirkungen auf die Innovationstätigkeit von Unternehmen – u. a., indem keine neuen Innovationsprojekte geplant oder geplante Innovationsprojekte nicht begonnen werden. Cybersicherheit selbst ist Gegenstand von Innovationsaktivitäten. Gemessen an Cybersicherheitspatenten liegt Deutschland deutlich hinter den USA, China oder Japan.

Die Expertenkommission empfiehlt der Bundesregierung die folgenden Maßnahmen:

  • Die Vermittlung von Cybersicherheitskenntnissen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie an Hochschulen ist weiter voranzutreiben, um der zunehmenden Nachfrage nach Cybersicherheitsfachleuten zu begegnen. Dabei sollten nicht nur technische Aspekte abgedeckt, sondern auch juristische Fragestellungen und ethische Aspekte berücksichtigt werden.
  • Die Zulassung von Komponenten digitaler Infrastrukturen sollte auf Basis von Kri­terien erfolgen, die im gesamten europäischen Binnenmarkt gelten. Diese Kriterien sollten technische und nicht-technische Aspekte berücksichtigen und für Anbieter aus EU- und Nicht-EU-Ländern gleichermaßen gelten. Entsprechende Initiativen der EU-Kommission, z. B. für den Aufbau der 5G-Netze, sollten unterstützt werden.
  • Die Cyberagentur sollte den Geschäftsbetrieb zügig aufnehmen und durch bedarfsorientierte Beschaffung innovative Projekte fördern, die der Sicherung der Technologiesouveränität Deutschlands in der Cybersicherheit dienen. Dabei ist es wichtig, stetig und offen neue technologische Entwicklungen zu verfolgen, um flexibel auf sich verändernde Bedarfe reagieren zu können. Eine Evaluierung der Cyberagentur sollte überprüfen, welche Impulse sie für F&I-Aktivitäten in der Cybersicherheit setzt.
  • Vor allem für KMU ist es wichtig, niedrigschwellige Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen. Schon bestehende Programme zur Förderung von Cybersicherheit in KMU sollten auf ihre Wirksamkeit überprüft und an die sich ständig verändernde Bedrohungslage angepasst werden.
  • Um die Informationslage zur Qualität von Cybersicherheitsprodukten und -dienstleistungen zu verbessern, sollten Initiativen zur Entwicklung von Mindeststandards und Zertifizierungen insbesondere auf europäischer Ebene unterstützt werden.
  • Es ist zu prüfen, ob die bestehenden Meldepflichten ausgeweitet werden müssen, um die Informationslage über Cyberrisiken zu verbessern und effektiver mit Cyberbedrohungen umgehen zu können.

Wissens- und Technologieaustausch zwischen Deutschland und China

In Deutschland besteht die Sorge, dass es beim Wissens- und Technologieaustausch mit China zu einem einseitigen Abfluss von Know-how und einer Schwächung der wissen­schaftlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands kommt. Die vorliegende empirische Evidenz unterstützt nicht die Vermutung, dass chinesische Direktin­vestitionen in Deutschland zu einer Schwächung der wirtschaftlichen Leistungskraft der betroffenen Unternehmen geführt haben. Nichtsdestotrotz sind Unternehmensbeteiligungen und -übernahmen durch chinesische Investoren grundsätzlich mit der Möglichkeit einer politstrategischen Einflussnahme verbunden.

Die Bundesregierung sollte sich nachdrücklich für gleiche Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) bei Direktinvestitionen für deutsche und chinesische Unter- nehmen einsetzen. Die Expertenkommission befürwortet die Pläne des BMWi, Unternehmensübernahmen durch ausländische Investoren im Bereich sensibler Technologien umfas­sender zu prüfen. Die hierbei einbezogenen Technologiebereiche sollten zunächst benannt werden. Außerdem sind klare und transparente Prüfkriterien zu entwickeln.

Wissenschaft in China unterliegt einem direkten Regierungseinfluss. Um die Wissen­schaftskooperation mit China zu beiderseitigem Nutzen zu gestalten, bedarf es einer an­gemessenen Aufklärung und Sensibilisierung der daran beteiligten deutschen Akteure. Es sollte eine zentrale Kompetenzstelle zur Beratung deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingerichtet werden, die Expertise zu kooperations-und forschungsrelevanten Rechtsfragen bereitstellt. Die Kompetenzstelle sollte zudem Informationen über Erfahrungen und Probleme bei deutsch-chinesischen Kooperationen systematisch sammeln, auswerten und für das forschende und administrative Personal an Forschungseinrichtungen aufbereiten.

Forschung und Lehre, die zum Verständnis von aktuellen politischen, gesellschaft-lichen und wirtschaftlichen Entwicklungen in China beitragen, sollten gestärkt werden. Hierbei ist auf die Vermittlung von guten Kenntnissen der chinesischen Sprache zu achten. Es sollte einen intensiven und kontinuierlichen Austausch über die Rahmenbedingungen und Perspektiven der Wissenschaftskooperation zwischen Deutschland und China geben, der mit den europäischen Partnern abgestimmt ist. Die Expertenkom­mission empfiehlt, nach Auslaufen der China-Strategie des BMBF und Beenden der Deutsch-Chinesischen Plattform

->Quelle und weitere Informationen: