Differenzverträge (Contracts for Difference)

Absicherung gegen Preisunterschiede

Differenzverträge (Contracts for Difference – CfD) sind ein finanzielles Produkt zur Absicherung eines volatilen oder unsicheren Preises, das sowohl den Verkäufer als auch den Käufer absichert. Dabei verständigen sich beide Seiten auf einen CfD-Preis („strike price“). Liegt der zugrundeliegende Preis (beispielsweise der Preis einer Aktie) darunter, so bezahlt der Käufer die Differenz an den Verkäufer. Liegt der zugrundeliegende Preis alternativ über dem CfD-Preis, so zahlt der Verkäufer die Differenz an den Käufer. So sind Verkäuferinnen und Verkäufer gegen niedrige Preise und Käuferinnen und Käufer gegen hohe Preise abgesichert. Contracts for Difference eignen sich daher gut als Instrument der Risikoabfederung bei Investitionen. Es gibt zwei wesentliche Beispiele für ihre Anwendung: CfDs für die Absicherung von Investitionen in erneuerbare Energien und sogenannte Carbon Contracts for Difference für Investitionen in die Dekarbonisierung der Industrie. (Quelle: DIW)

Contracts for Difference für Erneuerbare Energien

Für erneuerbare Energien werden Contracts for Difference (in diesem Kontext auch symmetrische Marktprämie, zweiseitig-gleitende Prämie oder Differenzvertrag genannt) beispielsweise im Vereinigten Königreich und in Frankreich für Windenergie zur See genutzt. Sie sichern Projektentwickler gegen niedrige Strompreise und StromverbraucherInnen gegen hohe Strompreise ab. Damit verhindern sie, dass die Risiken niedriger Strompreise sozialisiert, die Profite hoher Strompreise aber privatisiert. Vor Projektbeginn wird – beispielsweise in Ausschreibungen für Solar- oder Windenergie – ein CfD-Preis ermittelt, der für 20 Jahre für eine Anlage gilt. Während dieser 20 Jahre verkauft der Anlagenbetreiber ganz normal den produzierten Strom, beispielsweise wie in Deutschland üblich an der Strombörse. Liegt der durchschnittliche technologiespezifische Strompreis (also der Preis, zu dem in einer Referenzperiode, derzeit ein Monat, der Strom aus deutschen Solar- oder Windenergieanlagen verkauft wurde) nun unter dem CfD-Preis, so erhält der Anlagenbetreiber diese Differenz als Zuzahlung. Liegt der Strompreis über dem CfD-Preis, so zahlt der Anlagenbetreiber die Differenz an die Gegenseite.

Durch den CfD sind die Erlöse des Anlagenbetreibers abgesichert. Das ist besonders wichtig für erneuerbare Energien, da diese kapitalintensiv sind und ihre Kosten somit ganz wesentlich von ihren Finanzierungsbedingungen abhängen. Sichere Erlöse ermöglichen niedrige Finanzierungskosten und damit niedrige Kosten erneuerbarer Energien insgesamt. In den Ausschreibungen ergibt sich ein weiterer Vorteil: Unter CfDs gibt es keine Anreize, auf steigende Strompreise zu spekulieren und diese in Gebote miteinzuberechnen. Im Allgemeinen ist es so, dass größere Unternehmen, die mit Eigenkapital gut versorgt sind, deswegen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber kleineren Akteuren erhalten, was die Akteursvielfalt gefährdet.

Liegt der Marktwert des Stroms aus erneuerbaren Energien über den in den Ausschreibungen ermittelte Preis – was für Solarenergie in Deutschland teilweise bereits der Fall ist – so sind die StromverbraucherInnen unter CfDs gegenüber diesen hohen Strompreisen abgesichert, da die Anlagenbetreiber ihnen die Differenz zurückzahlen müssen. Die Absicherung ist also symmetrisch.

Beispiel: Der Projektentwickler einer Solaranlage kann bei hoher Erlössicherheit und entsprechend niedrigen Finanzierungskosten Solarstrom für 4,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugen. In wettbewerblichen Ausschreibungen um Contracts for Difference wird er auch genau diesen Wert bieten – bietet er weniger, macht er Verluste, bietet er mehr, läuft er Gefahr, keinen Zuschlag zu erhalten. Liegt dann beispielsweise nach fünf Jahren der durchschnittliche Marktwert von Solarenergie bei 3,5 Cent pro Kilowattstunde, so verkauft er seinen Strom zu ungefähr diesem Wert und erhält zusätzlich 4,2-3,5 = 0,7 Cent pro Kilowattstunde an öffentlicher Zuzahlung, die durch die EEG-Umlage finanziert werden. Liegt dann aber nach zehn Jahren der durchschnittliche Marktwert von Solarstrom bei 5,0 Cent pro Kilowattstunde, so muss er eine Zuzahlung von 5-4,2 = 0,8 Cent pro Kilowattstunde leisten, die die EEG-Umlage mindern.

Carbon Contracts for Difference für die Industrie

Carbon Contracts for Difference (CCfD) sind ein klimapolitisches Instrument zur Förderung von klimafreundlichen Investitionen in der Industrie. Schwankenden CO2-Preise im EU-Emissionshandel stellen ein großes Hemmnis für Investitionen in klimaschonende Industrieprojekte dar: Investitionen lohnen sich nur, wenn der CO2-Preis in Zukunft hoch ist, was aber unsicher ist. Ein CCfD, der für bestimmte, besonders innovative Projekte einen CO2-Preis garantiert, kann diese Unsicherheit reduzieren. Das schafft Investitionssicherheit, erlaubt höhere CO2-Preise als aktuell im Emissionshandel üblich, reduziert Finanzierungskosten, da Erlösströme garantiert sind, und setzt Anreize für Emissionsminderungen.

Der CCfD wird zwischen dem Staat und dem investierenden Unternehmen abgeschlossen. Als Referenzmarkt dient der europäische Emissionshandel, sodass der Vertrag die Differenz zwischen dem vereinbarten Vertragspreis und dem Preis eines CO2-Zertifikats für Emissionsminderungen gegenüber einem Benchmarkwert einer konventionellen Referenztechnologie garantiert (z.B. die eingesparten Emissionen von Wasserstoffstahl im Vergleich zur konventionellen Hochhofenroute).

Bei einem Vertragspreis über dem aktuellen CO2-Preisniveau bezuschusst der Staat das Projekt in den ersten Jahren. Steigt der CO2-Zertifikatepreis jedoch über den Vertragspreis hinaus, ist das Unternehmen verpflichtet, die Differenz zurück an den Staat zu zahlen. Über die freie Zuteilung von Zertifikaten an das Projekt, die der Projektbetreiber zum garantierten CO2-Zertifikatepreis verkaufen kann, kann so ein fester CO2-Preis für Emissionsminderungen garantiert werden, der kontinuierlich und zuverlässig Anreize für Emissionsminderungen setzt. Diese ist langfristig günstiger für den Staat als eine einmalige Bezuschussung, da die Kosten nur dann anfallen, wenn das Projekt auch tatsächlich erfolgreich Emissionen reduziert. So haben die Unternehmen Anreize, die versprochenen Minderungsziele auch zu erreichen. Steigen außerdem die Preise für Emissionszertifikate, erhält der Staat das anfangs eingesetzte Kapital zurück.

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