„Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“

Ergebnis des Koalitionsausschusses am 03.06.2020 – Eckpunkte des Konjunkturpakets

130 Milliarden Euro in 57 Punkten auf 15 Seiten umfasst das am späten Abend des 03.06.2020 nach 21stündigen Verhandlungen von der rot-schwarzen Koalition im Kanzleramt beschlossene Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket. Solarify dokumentiert die für den Themenkreis Nachhaltigkeit, Klimawandel, Energiewende, Erneuerbare Energien und Energieforschung wichtigsten Inhalte und Ankündigungen – wie die Nationale Wasserstoffstrategie und die Förderung Erneuerbarer Energien. Eine Prämie für Verbrenner wird es nicht geben.

Legislative und Exekutive - das Bundeskanzleramt vom Paul-Löbe-Haus aus gesehen - Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Legislative und Exekutive – das Bundeskanzleramt vom Paul-Löbe-Haus aus gesehen – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Die Bundesregierung will „die direkten Folgen der Pandemie für die Wirtschaft im Inland bekämpfen, Lieferketten wiederherstellen und auf die verschlechterte weltwirtschaftliche Lage reagieren“. Deutschland soll „schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad“ kommen. Ein aktiv gestalteter innovativer Modernisierungsschub und die „entschlossenen Beseitigung bestehender Defizite“ sollen dabei helfen. Diese Krise wird einschneidende Veränderungen bewirken, Deutschland soll gestärkt daraus hervorgehen. Damit dies gelingt, müssen viele Aufgaben bewältigt werden.

Deutschland wird kurzfristig in einem Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket

  • die Konjunktur stärken, Arbeitsplätze erhalten und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln,
  • im weiteren Verlauf auftretende wirtschaftliche und soziale Härten abfedern,
  • Länder und Kommunen stärken und • junge Menschen und Familien unterstützen.
  • seine Rolle als weltweiter Spitzentechnologieexporteur durch insbesondere digitale Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien stärken und
  • das Gesundheitswesen verbessern und den Schutz vor Pandemien verstärken.

A) Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket – Die Konjunktur stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln

Zur Stärkung der Binnennachfrage soll vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden bei maximal 40% stabilisiert.

Damit die Strompreise wettbewerbsfähig bleiben soll die EEG-Umlage schtittweisie gesenkt werden: Ab 2021 wird zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (siehe solarify.eu//brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) ein Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes geleistet, sodass die EEG-Umlage „verlässlich“ 2021 bei 6,5 und 2022 bei 6,0 ct/kWh liegen wird. Das gebe Unternehmen einen Liquiditätseffekt von ca. 5 Mrd. Euro und biete deutschen Unternehmen ein „Level Playing Field“ gegenüber vielen der europäischen Nachbarn.

Für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und der Unterstützung von Investitionen in moderne Betriebsmaschinen und -geräte stellt der Bund nach den durch die großen Trockenheitsperioden verursachten Schäden und nachdem auch durch die Corona-Pandemie- stark gesunkenen Holzpreise weitere 700 Mio. Euro bereit. Zusätzlich soll auch die moderne Holzwirtschaft einschließlich der stärkeren Nutzung von Holz als Baustoff mit weiteren 700 Mio. gefördert werden.

Eine Bundesrahmenregelung (mit Notifizierung durch die EU-Kommission) soll es den Ländern erlauben, ÖPNV-Unternehmen zum Ausgleich der stark verringerten Fahrgeldeinnahmen Beihilfen zu gewähren. Dafür ist erforderlich. Insgesamt will der Bund die Länder 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützen – und zwar2020 durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 2,5 Milliarden.

B) Zukunftspaket Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien von 50 Milliarden

Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt. Das soll Unternehmen animieren, trotz der Krise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte zu investieren. In der anwendungsorientierten Forschung werden die Mitfinanzierungspflichten reduziert.

Der Bund unterstützt die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen mit jeweils einem Fonds, aus dem erfolgversprechende Projekte eine Ersatzfinanzierung erhalten können, um den Abbruch der Forschungsarbeiten zu verhindern. Die projektbezogene Forschung (u.a. SINTEG-Programm und Reallabore der Energiewende) wird ausgeweitet. Der Fokus liegt mit einer Gesamtsumme von 300 Mio. Euro  auf den nächsten großen Umbrüchen im Energiesystem: Digitalisierung und Sektorkopplung.

Die Mobilität soll gestärkt und gleichzeitig mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz sichergestellt werden. Dies komme der Umwelt, der Wirtschaft, Arbeitnehmern und Unternehmen gleichermaßen zugute. Im Rahmen der Fortsetzung und Beschleunigung der erfolgreichen Politik des Klimaschutzprogramms 2030 soll der Strukturwandel der Automobilindustrie begleitet und zukunftsfähige Wertschöpfungsketten aufgebaut werden. Dafür wird die Kfz-Steuer für Pkw stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, wovon eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Fahrzeugen ausgehen wird. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert. Durch die Umweltprämie soll der Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge beschleunigt, im bestehenden System die Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppelt werden. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt, also steigt bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs bis 40.000 Euro – befristet bis 31.12.2021 – die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25% soll die Kaufpreisgrenze von 40.000 auf 60.000 Euro erhöht werden. Im Rahmen der nationalen Plattform „Mobilität der Zukunft“ soll die Frage des optimierten Nutzungsgrades elektrischer Antriebe bei Plug-in-Hybridfahrzeugen diskutiert werden. Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für 2020 und 2021 ein Bonus-Programm zur Förderung von Investitionen in neuen Technologien, Verfahren und Anlagen aufgelegt. Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferindustrie werden in den Jahren 2020 und 2021 mit 1 Milliarde Euro gefördert. Für Soziale Dienste wird ein auf 2020 und 2021 befristetes Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt, um Elektromobilität im Stadtverkehr zu fördern und die gemeinnützigen Träger bei der Flottenumrüstung zu unterstützen. Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t wird zügig umgesetzt.

Zusätzlich 2,5 Milliarden Euro sollen in den Ausbau einer modernen und sicheren Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte investiert werden. Durch eine Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden. Der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (zum Beispiel bei Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren, Sportplätzen) wird im Rahmen des Masterplans intensiviert. Zudem wird geprüft, ob die Errichtung von Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahme der Mineralölwirtschaft behandelt werden kann.

Der Bund hat bereits im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen, sich von 2020 bis 2030 jährlich mit 1 Mrd. Euro zusätzlichen Eigenkapitals an der Deutschen Bahn zu beteiligen. Dadurch wird die Deutsche Bahn in die Lage versetzt, zusätzliches Kapital in die Modernisierung, den Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes und das Bahnsystem zu investieren. Um dieses Ziel auch angesichts der Corona-bedingten Einnahmeausfälle weiter verfolgen zu können, wird der Bund weiteres Eigenkapital in Höhe von 5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen.

Um den Mobilfunk-Empfang entlang der 39.000 km Schienenwege in Deutschland deutlich zu verbessen, sollen die Zugendgeräte auf GSM-R umgerüstet werden. Der Bund wird dazu in 2020 und 2021 die nötige Umrüstung bei den 450 zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmen noch stärker unterstützen. Der Bund investiert in ein „Bus- und Lkw-Flotten-Modernisierungs-Programm“, das privaten und kommunalen Betreibern zur Förderung alternativer Antriebe gleichermaßen offen steht. Um die Nachfrage nach E-Bussen zu erhöhen und den Stadtverkehr umweltfreundlicher zu machen, wird außerdem die Förderung für E-Busse und deren Ladeinfrastruktur bis Ende 2021 befristet aufgestockt.

Die Bundesregierung wird sich bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass ein befristetes europaweites Flottenerneuerungsprogramm 2020/21 für schwere Nutzfahrzeuge zur Anschaffung von Lkw der neuesten Abgasstufe Euro VI aufgelegt wird. Es soll einen Zuschuss beim Austausch von Euro 5-Lkw von 15.000 Euro vorsehen, beim Austausch von Euro 3 oder Euro 4-Fahrzeugen von 10.000 Euro.

Neben der Bahn soll auch die Schifffahrt als klimafreundliches Verkehrsmittel gestärkt, modernisiert und digitalisiert werden – mit Ufersanierungen, Modernisierung von Schleusen, Ersatzbeschaffungen von Schiffen und digitale Testfelder. Die vom Bund im Bereich der Schifffahrt etablierte Innovationsförderung, das Maritime Forschungsprogramm, das Förderprogramm Landstrom sowie ein neu zu erstellendes „Förderprogramm LNG-Betankungsschiffe“ sowie ein „Flottenerneuerungsprogramm Behördenschiffe“ und ein neues „Sofort-Programm Saubere Schiffe“ werden für Vorhaben, die 2020 und 2021 beginnen, mit insgesamt 1 Milliarde Euro zusätzlich ausgestattet.

Flugzeuge neuester Bauart emittieren bis zu 30% weniger CO2 und Lärm  – die Umstellung von Flugzeugflotten auf derartige Flugzeuge wird daher unterstützt.

Die Bundesregierung wird kurzfristig die „Nationale Wasserstoffstrategie“ vorlegen, um Deutschland in Fragen modernster Wasserstofftechnik zum Ausrüster der Welt zu machen. Entsprechend soll aus der Strategie ein Programm zur Entwicklung von Wasserstoffproduktionsanlagen entwickelt werden. Um den Einsatz dieser Technologien auch in Deutschland im Industriemaßstab zu demonstrieren, sollen bis 2030 industrielle Produktionsanlagen bis 5 GW Gesamtleistung einschließlich der dafür erforderlichen Offshore- und Onshore-Energiegewinnung entstehen. Für den Zeitraum bis 2035 werden nach Möglichkeit weitere 5 GW zugebaut. Bis 2040 werden die weiteren 5 GW spätestens entstehen. Neben der Prüfung, ob die Wasserstoffproduktion über Ausschreibungen von Elektrolyseleistungen gefördert werden kann, soll der Umstieg von fossilen Energieträgern auf Wasserstoff insbesondere bei industriellen Prozessen in der Entwicklung und Prozessumstellung gefördert werden. Dabei wird bei den Fördermaßnahmen darauf geachtet, dass alle Regionen Deutschlands von den neuen Wertschöpfungspotenzialen der Wasserstoffwirtschaft profitieren. Die Umstellung wird sowohl über Investitionszuschüsse in neue Anlagen als auch über ein neues Pilot- Programm zur Unterstützung des Betriebes von Elektrolyseanlagen auf Basis des Carbon Contracts for Difference-Ansatzes (siehe: solarify.eu/differenzvertraege-contracts-for-difference)  gefördert werden. Der Bund strebt die Befreiung der Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage an und will dabei sicherstellen, dass dadurch die EEG-Umlage nicht steigt. Eine verpflichtende PtL-Quote für Flugbenzin wird ebenso geprüft wie eine Nachfragequote nach klimafreundlichem Stahl, schließlich auch die Förderung von „Wasserstoff-ready“ Anlagen über das KWK-Gesetz. Die regulatorischen Grundlagen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur werden zügig umgesetzt. Um den Einsatz grünen Wasserstoffs im Schwerlastverkehr zu fördern, wird das Wasserstoff-Tankstellennetz zügig ausgebaut. Die RED II Richtlinie wird ambitionierter umgesetzt als es die EU-Vorgaben vorsehen. Darüber hinaus fördern wir den direkten Einsatz von grünem Wasserstoff in Flugzeugantrieben ebenso wie die Entwicklung von Konzepten für „hybridelektrisches Fliegen“ (Kombination von Wasserstoff/ Brennstoffzellen/ Batterietechnologie).

In der Umsetzung der Wasserstoffstrategie wird Deutschland außenwirtschaftliche Partnerschaften mit solchen Ländern aufbauen, in denen aufgrund der geographischen Lage Wasserstoff effizient produziert werden kann. Dort sollen auf der Basis der oben beschriebenen Technologien „made in Germany“ große Produktionsanlagen aufgebaut werden, um in Partnerschaft ein wirtschaftliches Standbein in diesen Ländern durch den Wasserstoffexport aufzubauen, deren Wirtschaft von fossilen Energieträgern unabhängiger zu machen und Deutschlands Wasserstoffbedarf zu decken. In diesem Zuge sollen auch geeignete Wasserstoffspeicherverfahren für den globalen, kosteneffizienten Transport von Wasserstoff entwickelt werden. Die Gründung einer europäischen Wasserstoffgesellschaft zur Förderung und Erschließung gemeinsamer internationaler Produktionskapazitäten und -infrastrukturen wird ausgelotet und bei ausreichend europäischer Unterstützung vorangetrieben

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu forcieren, wird der Deckel für Photovoltaik unmittelbar abgeschafft und das Ausbau-Ziel für die Offshore-Windkraft von 15 auf 20 GW in 2030 angehoben. Die Länder erhalten die Möglichkeit, zur Steigerung der Akzeptanz von Windkraft-Anlagen Mindestabstände von 1.000 Metern gesetzlich festzulegen. Darüber hinaus wird eine Möglichkeit geschaffen, mit der Kommunen und Anwohner stärker von den finanziellen Erträgen der Windkraft profitieren.

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 um eine auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Auch die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude werden aufgestockt und ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wird aufgelegt.

Der Digitalisierung der Wirtschaft wird unverzüglich ein zusätzlicher Schub gegeben über die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter, den Aufbau einer souveränen Infrastruktur sowie ein Förderprogramm zur Unterstützung des Auf- und Ausbau von Plattformen und die Befähigung von KMUs zur beschleunigten digitalen Transformation. Im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) will der Bund die bis 2025 geplanten Investitionen in KI von 3 auf 5 Mrd. Euro erhöhen. Aus diesen Mitteln sollen neben der Aufstockung bestehender Programme vor allem zusätzliche Supercomputer angeschafft werden, um dem Bedarf an Rechenkapazität zu decken sowie die systematische digitale Bereitstellung von Daten bisher nicht zugänglicher Datenpools -gegebenenfalls in Echtzeit- für KI-Anwendungen ermöglicht werden. Die Kompetenzzentren für KI-Forschung werden langfristig gestärkt und eng mit der regionalen Wirtschaft in Anwendungshubs verzahnt. In zukunftsweisenden Anwendungsfeldern werden KI-Ökosysteme von internationaler Strahlkraft aufgebaut, Basis für ein europäisches KI-Netzwerk und die Wettbewerbsfähigkeit von KI „Made in Europe“. Durch exzellente Forschung und Lehre, attraktive Rahmenbedingungen und modernste KI- und Rechner- Infrastruktur sollen die Attraktivität für Spitzenforscher und Nachwuchstalente so verbessert werden, dass die Bedingungen am KI-Standort Deutschland im internationalen Vergleich zu den weltweit besten zählen.

Der nächste grundlegende digitale Technologiesprung durch Quantentechnologien beginnt jetzt. Nachdem andere Länder als Anbieter von Hard- und Software in der klassischen Computertechnologie Vorreiter sind, will die Bundesregierung Deutschland in wesentlichen Bereichen der Quantentechnologien, dem Quantencomputing, der Quantenkommunikation, der Quantensensorik und auch der Quantenkryptographie wirtschaftlich und technogisch an der Weltspitze konkurrenzfähig machen. Deshalb werden Entwicklung und Produktion von Quantentechnologien in Deutschland gefördert und daraus ein neues industrielles Standbein sowohl hinsichtlich Hard- als auch Software aufgebaut. Dabei setzen wir auf die enge Verbindung von Exzellenz in der Forschung mit dem Transfer in die Produktentwicklung, auf eine substanzielle Förderung von Unternehmens- und Start-up-Gründungen sowie auf gemeinsame neue Spitzencluster aus Wissenschaft und Industrie. Der Bund wird unmittelbar den Auftrag zum Bau von 12 mindestens zwei Quantencomputern an geeignete Konsortien vergeben.

Bei den Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch 6G soll Deutschland nach dem Willen der Regierung in der Weltspitze als Technologieanbieter eine führende Rolle einnehmen – daher wird der technologische Wandel frühzeitig unterstützt. Bei diesen Technologien wird die Bedeutung von Software in der Netzsteuerung dominieren. Dies eröffnet die Chance, die digitale Souveränität und zugleich die Innovationskraft deutscher Unternehmen zu stärken. Deshalb werden innovative Unternehmen bei der Entwicklung und Erprobung neuer, softwaregesteuerter Netztechnologien gezielt gefördert. Zugleich soll der Markteintritt für solche innovativen Netztechnologien erleichtert werden. Dazu werden auch regulatorische Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene geprüft, beispielsweise zur Verbesserung der Interoperabilität von Netzkomponenten. Zudem will die Regierung die rasche Erarbeitung und Durchsetzung von offenen Standards (openRAN) auf europäischer Ebene unterstützen.

Damit der Glasfaser-Breitbandausbau in nicht wirtschaftlichen Bereichen schneller vorangeht, soll das Fördersystem entbürokratisiert und weiterentwickelt sowie die notwendigen Mittel dafür bereitgestellt werden. Auch der 5G-Ausbau soll massiv beschleunigt und bis 2025 ein flächendeckendes 5G-Netz in ganz Deutschland aufgebaut werden. Dafür soll die neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes mit fünf Milliarden Euro ausgerüstet werden. Sobald die Mobilfunkbetreiber in Kürze definiert haben, in welchen Bereichen sie ihre Ausbauverpflichtungen erfüllen, wird in den verbleibenden weißen Flecken der Ausbau durch diese Mittel ermöglicht.

Das Programm „Smart City“ setzen wir fort und stocken es um 500 Mio. Euro auf, damit auch die bisher nicht zum Zuge gekommen Projekte in Städten und Gemeinden eine weitere Möglichkeit zur Förderung erhalten können.

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