Bundesrat stimmt Geologiedatengesetz zu

Veraltete Lagerstättengesetz von 1934 abgelöst

Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 05.06.2020 auch der Bundesrat dem Geologiedatengesetz zu, das im Vermittlungsausschuss beider Häuser nachverhandelt worden war. Es löst das völlig veraltete Lagerstättengesetz von 1934 ab und enthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern, damit sie dauerhaft für die geologischen Aufgaben von Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Außerdem vereinheitlicht es die Pflichten zur Übermittlung solcher geologischer Daten, die für eine transparente Standortauswahl eines Atommüllendlagers sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung von Bedeutung sind. Es regelt auch die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten nach einem zeitlich gestuften Fristenmodell.

Bundesratsplenum mit Schrift auf Glas - Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Bundesratsplenum mit Schrift auf Glas – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Im Vermittlungsausschuss hatten sich Bundestag und Bundesrat auf Änderungen am ursprünglichen Bundestagsbeschluss geeinigt, um noch deutlicher klarzustellen, dass die Transparenz der entscheidungserheblichen geologischen Daten von großer Wichtigkeit für die Akzeptanz eines künftigen Standortes zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist. Mit der Bestätigung beider Häuser ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Elisabeth Winkelmeier Becker, die für das Bundeswirtschaftsministerium den Vermittlungsausschuss leitete, erklärt hierzu: „Damit hat das sehr rasch und konstruktiv geführte Vermittlungsverfahren zum Erfolg geführt und das veraltete Lagerstättengesetz wird nach langer gemeinsamer Arbeit mit den Ländern durch ein modernes Informationsfreiheitsgesetz abgelöst.“

Das Gesetz enthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern, damit sie dauerhaft für die geologischen Aufgaben von Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Außerdem vereinheitlicht es die Pflichten zur Übermittlung geologischer Daten, die für die Rohstoff- und Energiegewinnung, weitere Nutzungen des Untergrundes und zudem auch für eine transparente Standortauswahl eines Endlagers für hochradioaktiven Abfall von Bedeutung sind.

Das Gesetz schafft zudem eine wichtige Grundlage für die Datentransparenz bei der transparenten Suche und Auswahl eines Standorts für hochradioaktive Abfälle. Die gefundene Einigung ist laut BMWi-Pressemitteilung ein guter Kompromiss zwischen dem Ziel größtmöglicher Transparenz der Daten für die Endlagersuche und dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Wirtschaft.

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