Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen

Scheuer: „Schneller bauen für starke Wirtschaft und klimafreundliche Mobilität“

Das Kabinett hat am 12.08.2020 den von Bundesminister Scheuer vorgelegten Entwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Er basiert einer Medienmitteilung aus dem BMVI zufolge auf einem Beschluss des Koalitionsausschusses. Das BMVI verstärkt damit seine Maßnahmen für schnelleres Planen und Bauen in Deutschland. Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Umweltprüfungen werden erleichtert. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert Nachbesserungen, vor allem bei der Windenergie.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: „Wir wollen schneller bauen – für eine starke Wirtschaft und klimafreundliche Mobilität. An der Schiene wollen wir einfacher elektrifizieren und digitalisieren, Bahnsteige barrierefrei machen oder Schallschutzwände errichten. Wir beschleunigen Genehmigungen, verkürzen Gerichtsverfahren, sorgen für schnelleres Baurecht, entschlacken die Verfahren. Damit nehmen wir alles in den Blick, wo es bislang klemmt.“

Schneller Bauen an der Schiene

Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene sollen künftig Umweltprüfungen erleichtert werden, etwa durch eine Vorprüfung, durch die teilweise die nachfolgenden Prüfungen entfallen können. Weiter sollen keine Genehmigungen durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Zu den Baumaßnahmen gehören gehören:

  • die Elektrifizierung von Bahnstrecken,
  • die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik,
  • der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
  • die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung.

Kürzere Verwaltungsgerichtsverfahren

In erster Instanz sollen künftig Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, z.B. für Landesstraßen, Hafenprojekte oder Windräder. Das spart eine Instanz und verkürzt die Zeit der Verfahren. Um Personalknappheit an den Gerichten zu begegnen sollen Richter flexibler eingesetzt und Kompetenzen in Gerichten gebündelt werden können.

Sofortiger Vollzug von Baurecht

Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte – wie Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau – wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.

Schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit

Infrastrukturprojekte werden in Deutschland in der Regel in einem zweistufigen Prozess zugelassen:

  1. Raumordnungsverfahren: zur Prüfung der (über)regionalen Auswirkungen eines Projektes.
  2. Planfeststellungsverfahren: zur Erteilung der des Baurechts.

Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird das Verfahren – z.B. durch Online-Veröffentlichungen – stärker digitalisiert.

In dieser Legislaturperiode sind bereits mehrere Neuregelungen zur Planungsbeschleunigung in Kraft getreten. Der Bundestag kann nun per Gesetz wichtige umweltfreundliche Schienen- und Wasserstraßenprojekte genehmigen, wodurch die Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern steigt. Verfahren bei Ersatzneubauten wurden verschlankt – d.h. wenn z.B. Brücken ersetzt werden, entfällt ein neues Genehmigungsverfahren. Zudem wurden Kommunen bei der Beseitigung von Bahnübergängen entlastet, damit diese schneller gebaut werden können.

VKU-Hauptgeschäftsführer Liebing: Kritik an Streichung der vorgesehenen Einbeziehung von KWK-Anlagen über 50 MW

Bau eines Windgenerators in der Lausitz – Foto © Solarify

Für den VKU ist der heute Gesetzentwurf zur Investitionsbeschleunigung „ein – wenn auch wichtiger – Baustein, den Windenergieausbau wieder auf Kurs zu bringen.“ Das sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am 12.08.2020 in einer VKU-Medienmitteilung. Liebing weiter: „Viele Windenergieprojekte werden heute aufgrund von Rechtsstreitigkeiten über ihre Zulässigkeit erheblich verzögert. Der VKU begrüßt daher, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung hier ansetzt und damit zur Verfahrensbeschleunigung beiträgt. Das Gesetz hätte darüber hinaus eine gute Möglichkeit geboten, weitere Stellschrauben in Richtung einer Beschleunigung bei der Realisierung von Windenergieprojekten zu drehen. So etwa wäre es sinnvoll gewesen, die Fristen für eine Stellungnahme beteiligter Behörden zu verkürzen, eine Ausschlussfrist für Einwendungen im Verfahren festzulegen sowie eine gesetzliche Stichtagsregelung im Rahmen von Genehmigungsverfahren einzuführen.

Bedauerlich ist, dass die Bundesregierung die ursprünglich vorgesehene Einbeziehung von KWK-Anlagen über 50 MW gestrichen hat. Es wäre ein gutes Signal gewesen, wenn auch Streitigkeiten hinsichtlich dieser Anlagen direkt den Oberverwaltungsgerichten zugewiesen worden wären. Gerade im Zuge von Atom- und Kohleausstieg spielen KWK-Anlagen auf Gasbasis eine entscheidende Rolle für die Versorgungssicherheit bei Strom und Wärme. Auch hier können sich Verzögerungen sehr negativ und kostenträchtig auswirken. Wir werden uns deshalb im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, diese Anlagen wieder aufzunehmen.

Klar ist: Der Ausbau der Windenergie kann nur gelingen, wenn er von den Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Lokalpolitik akzeptiert wird. Daher muss die für Herbst erwartete EEG-Novelle unbedingt Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung für den Windenergieausbau beinhalten. Aus Sicht des VKU gehört dazu etwa eine gesicherte Abgabe an die Standortkommunen und Anreize für Windparkbetreiber zur wirtschaftlichen Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner.“

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