Kommentare zur EEG-Novelle 2021: Erheblicher Überarbeitungsbedarf

Fachverbände reichen Stellungnahmen zum EEG-Referenten-Entwurf ein

Bis zum 17.09.2020 konnten im Rahmen der Verbändeanhörung Stellungnahmen zum aktuellen Referentenentwurf der EEG-Novelle 2021 beim Bundeswirtschaftsministerium abgegeben werden. Das Echo – allen voran der Bundesverband Windenergie und Greenpeace Energy –  ist nicht sehr schmeichelhaft.

Windgeneratoren im Bau bei Weißenfels – Foto © Solarify

So erklärt BWE-Präsident Hermann Albers: „Der aktuelle Referentenentwurf geht in vielen Punkten in eine richtige Richtung, aber mit zu kleinen Schritten. Klimaneutralität vor 2050 zu erreichen ist ein wichtiges Ziel. Die Feststellung, dass Erneuerbare dem öffentlichen Interesse dienen, war überfällig. Die Berichtspflichten für Länder zum Ausbau (§ 99 EEG 2021 RefE) können eine zusätzliche Grundlage für verbindliche Ausbauziele auf Landesebene werden. Es gibt jedoch Bereiche die der Entwurf ausspart oder wo er gar Probleme verschärft. So fehlen Ansätze für Repowering und Weiterbetrieb von Bestandsanlagen und bei negativen Spotmarktpreisen sollte der Vergütungsausfall künftig früher eintreten, ohne das Flexibilität zur Vermeidung solcher Situationen geschaffen wird. Dies zeigt: Der EEG-Entwurf hat noch erheblichen Überarbeitungsbedarf.“

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) kritisiert, dass den Verbänden gerade einmal 72 Stunden für die Stellungnahme eingeräumt worden seien. Angesichts des 140-seitigen Entwurfs sei das eine „mehr als sportliche Vorgabe“. Mit Blick auf die Komplexität der Änderungen hätte es mehr Zeit bedurft. Dennoch habe der BWE eine fundierte Analyse und Bewertung des Entwurfs vorgelegt.

„Wir hoffen, dass trotz des Zeitdrucks im anstehenden Gesetzgebungsprozess das Bundeswirtschaftsministerium unsere Stellungnahme in die weitere Arbeit an der EEG-Novelle einbezieht. Zudem muss die Aufgabenliste „Wind an Land“ vom Bundeswirtschaftsministeriums weiter abgearbeitet werden, um die Beschleunigung von Genehmigungen sowie mehr Flächenbereitstellung zu erreichen“, kritisierte Albers den zu knapp bemessenen Zeitraum für Stellungnahmen und den weiteren Arbeitsprozess an der EEG-Novelle. Drei Themen hebt Albers für die Windbranche besonders hervor:

  1. Bund-Länder-Kooperationsausschusses einführen – „Wir brauchen klare Ausbauziele für die Bundesländer. Gerade der Süden droht den Anschluss an die Energiewende zu verlieren. Deshalb sollte eine feste Institution in Form eines Kooperationsausschusses eingerichtet werden, der die Erfüllung dieser Länderziele begleitet und überprüft. Dieser Ausschuss muss in § 1 des EEG 2021 verankert und vom Bund und allen Bundesländern auf Ebene von Staatssekretären beschickt werden“.
  2. Anpassung des § 51 rückgängig machen – „Die bisherige 6-Stunden-Regel im § 51 EEG 2017 hat ihre gewünschte Wirkung verfehlt. Sie gefährdet die Finanzierbarkeit von Projekten und beeinträchtigt die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs erheblich. Eine Verkürzung des Zeitraums auf 15 Minuten wäre ein Experiment mit unbekanntem Ausgang und angesichts der aktuellen Situation des Windenergieausbaus nicht zu rechtfertigen. Wir fürchten, dass die Verschärfung massive Folgen für die Projektplanung neuer Anlagen haben wird. § 51 sollte deshalb aus dem EEG ausgegliedert werden, bis eine Regelung für ein künftiges Strommarktdesign gefunden ist“.
  3. Repowering und Weiterbetrieb ermöglichen – „Der vorgelegte Referentenentwurf bietet keine Verbesserungen fürs Repowering und Enthält eine Leerstelle zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung. Hierzu hat der BWE einen Maßnahmenplan vorgelegt, mit welchem sich eine Brücke zwischen Weiterbetrieb und Repowering schaffen lässt. Wir schlagen kurzfristige Sofortmaßnahmen für Anlagen mit Inbetriebnahme bis einschließlich 2000 vor. Für diese soll ein anzulegender Wert für die nächsten 2-3 Jahre festgelegt werden, um einen ökonomischen Betrieb zu gewährleisten“.

Greenpeace Energy: „Regierung reißt eigenes Ziel“

Nach Analyse des Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy reicht der aktuelle Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) bei weitem nicht aus, um die Erneuerbaren-Ziele zu erreichen. „Mit diesem Entwurf bleibt die Regierung nicht nur weit hinter den Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zurück, sondern reißt auch ihr eigenes, zu niedriges Ziel von 65 Prozent Ökostrom-Anteil bis 2030“, sagt Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy. Die Einschätzung ist Teil der am 17.09.2020 eingereichten offiziellen Stellungnahme, mit der sich die Energiegenossenschaft am Anhörungsverfahren zur EEG-Novelle beteiligt hat.

Greenpeace Energy fordert, die Zubau-Mengen für neue Ökostrom-Anlagen deutlich anzuheben – mit dem Ziel, bis 2030 mindestens 75 Prozent an erneuerbarer Stromerzeugung zu erreichen. Dazu müssen pro Jahr unter anderem rund 7 GW installierter Windenergie-Leistung an Land sowie 7 GW Photovoltaik-Leistung neu gebaut werden. Um dies zu erreichen, schlägt die Ökoenergiegenossenschaft verbindliche jährliche Zielvorgaben für die Bundesländer vor – berechnet entweder auf Basis von nutzbaren Erneuerbaren-Flächen, installierter Leistung oder der produzierten Ökostrommenge. Der Ökoenergie-Ausbau müsse per Gesetz als „im öffentlichen Interesse stehend“ verankert werden, um die Umsetzungschancen für Erneuerbaren-Projekte zu erleichtern.

In den Ausbauzielen des EEG-Entwurfs fehlt laut Greenpeace Energy zudem der künftige Strombedarf einer – von der Bundesregierung angestrebten – deutlich ausgeweiteten Produktion von Wasserstoff, der als wichtiges Speichermedium für grüne Energie gilt. „Dieser zusätzliche Ökostrombedarf, immerhin 20 Terawattstunden, muss dringend in die Ausbauziele des Bundes eingepreist werden“, so Keiffenheim. Elektrolyseure zur Herstellung von grünem Wasserstoff sollten von der EEG-Umlage befreit werden, solange sie „energiewendedienlich“ betrieben würden – also nur dann Wasserstoff aus Wind- oder PV-Strom produzierten, wenn davon überschüssige Mengen verfügbar seien. „Anlagen, die unabhängig vom Wetter rund um die Uhr durchlaufen und zur Wasserstoff-Herstellung auch Kohlestrom aus dem Netz ziehen, schützen das Klima nicht – sondern schaden ihm“, so Keiffenheim.

Des Weiteren schränke der EEG-Entwurf die Akteursvielfalt beim Ausbau von Erneuerbaren Energien weiter ein. „Das ist eine bedenkliche und mit Blick auf die Akzeptanz in der Bevölkerung gefährliche Entwicklung – und widerspricht zudem der von der Bundesregierung verbindlich umzusetzenden Erneuerbaren-Richtlinie der EU“, so Keiffenheim. Denn diese stärke die Bürgerenergie und wolle die Verbraucher zu aktiven Teilnehmern der Energiewende machen. Denn nach Vorgabe der EU sollen die Bürger grünen Strom unkompliziert produzieren, nutzen, speichern und untereinander handeln können. Der EEG-Gesetzesentwurf ziehe bei der Eigenversorgung aus selbst erzeugtem PV-Strom allerdings Hürden ein, indem er so genannte intelligente Messsysteme vorschreibe – was den Betrieb kleinerer Anlagen zu teuer und unwirtschaftlich mache, wenn diese ab 2021 aus der EEG-Förderung fielen. Hier fordere Greenpeace Energy zumindest eine Bagatellgrenze von 30 Kilowatt, bis zu der bereits im Betrieb befindliche PV-Anlagen vorhandene Zähler weiter nutzen könnten, so Keiffenheim weiter.

Wie Albers übte auch Greenpeace Energy deutliche Kritik an den extrem kurzen Fristen des EEG-Konsultationsverfahrens: Das federführende BMWi habe die Frist für Stellungnahmen von Verbänden und Unternehmen auf lediglich drei Tage verkürzt. „Für die dringend nötige fachliche Auseinandersetzung und sorgfältige Analyse bleibt für die betroffene Erneuerbaren-Branche so viel zu wenig Zeit“.

ZVEH zum EEG 2021: Chance erneut verpasst, Bürger stärker in Energiewende einzubinden

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des EEG 2021 kritisiert der ZVEH unter anderem fehlende Anreize zum Weiterbetrieb von Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 01.01.2021 aus der Förderung fallen. Stattdessen machen zusätzliche Kosten die Weiternutzung und Einspeisung eigenerzeugten Stroms deutlich unattraktiver. Die Chance, Bürger stärker an der Energiewende zu beteiligen und die Dezentralisierung der Energieversorgung sowie die Sektorkopplung voranzutreiben, wird nach Ansicht der elektrohandwerklichen Organisation wieder einmal nicht genutzt.

Photovoltaik-Anlagen Speichersysteme, Wärmepumpen, Energiemanagementsysteme, intelligente Gebäudesteuerungen, Kommunikations- und Ladeeinrichtungen für Elektromobilität – fast alle Bereiche, in denen die mehr als 50.000, vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vertretenen, elektrohandwerklichen Betriebe tätig sind, haben Einfluss auf die Energiewende. Sollen die Klimaziele der Bundesregierung erreicht und die dezentrale Energieversorgung erfolgreich fortgesetzt werden, braucht es demnach elektrohandwerkliches Know-how.

Für den ZVEH ist daher nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber mit dem Entwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) Potential zur Beschleunigung der Energiewende ungenutzt lässt und darauf verzichtet, Besitzer privater Solaranlagen als Treiber und Multiplikator einer erfolgreichen Energiewende stärker einzubinden. Ihre Kritik hat die elektrohandwerkliche Organisation in einer Stellungnahme zusammengefasst, die sie am gestrigen Tag (17.) an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) übergab.

„Der im EEG 2021 skizzierte Ausbaupfad für Erneuerbare-Energien-Anlagen ist unterambitioniert und die Konzepte zur Integration von Erzeuger- und Verbrauchsanlagen in Stromnetze und Märkte sind nicht ausgereift“, bringt ZVEH-Präsident Lothar Hellmann die Kritik der Elektrohandwerke auf den Punkt: „Auf diese Weise können die im Klimaschutzpaket verankerten Ziele nicht erreicht werden!“

Zu späte Reaktion des Gesetzgebers

Erfreulich ist aus Sicht des ZVEH zwar, dass sich das EEG 2021 mit dem Weiterbetrieb aus der Förderung fallender Photovoltaik-Anlagen befasst. Dies geschieht jedoch zu einem viel zu späten Zeitpunkt. So war seit Jahren bekannt, dass Ende 2020 die ersten 10.000 und bis 2025 sogar 130.000 Anlagen aus der Förderung fallen würden. Auf den dringenden Handlungsbedarf war von der elektrohandwerklichen Organisation – wie auch von anderen Marktakteuren – immer wieder hingewiesen worden. Vorgelegt wurde der Gesetzentwurf vom BMWi jedoch erst wenige Monate vor dem seit 20 Jahren bekannten Förderstopp. Überdies wurden wichtige Marktteilnehmer im Vorfeld nicht ausreichend eingebunden.

Fehlende Anreize für den Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen

Der nun vorgelegte Entwurf für das EEG 2021 ist nach Ansicht des ZVEH nicht dazu angetan, Besitzer ausgeförderter Solaranlagen zum Weiterbetrieb zu motivieren. So sehen sich diese aufgrund des Wegfalls der Förderung nicht nur mit drastisch sinkenden Einnahmen konfrontiert, wenn sie sauberen, selbst erzeugten Strom weiterhin ins Netz einspeisen. Entscheiden sie sich dafür, den erzeugten Strom selbst zu nutzen, kommen – neben der EEG-Umlage – sogar zusätzliche Kosten auf sie zu. Denn der Gesetzesentwurf sieht in diesem Fall eine Verpflichtung zur Installation intelligenter Messeinrichtungen für Anlagen ab einer Leistung von 1 Kilowatt (kW) vor. Da eine Bereitstellungsgebühr für die smarten Messgeräte (Smart Meter) erhoben wird, müssen Anlagenbetreiber mit monatlichen Mietkosten rechnen. Der Weiterbetrieb der Anlage wird dadurch noch unattraktiver.

Kritik übt der ZVEH dabei nicht an dem für die Digitalisierung der Stromnetze unverzichtbaren Roll-out intelligenter Messeinrichtungen, sondern an dem Schwellenwert. Diesen hält der Verband für viel zu niedrig, da von der Ausstattungspflicht bereits sehr kleine Anlagen betroffen wären, für deren Besitzer die intelligenten Messgeräte einen unnötigen Kostentreiber darstellen würden.

Ausbau der dezentralen Energieversorgung gefährdet

Sollte als Folge mangelnder Investitionsanreize der Anteil privater, ins öffentliche Netz einspeisender Solaranlagen in großem Maße sinken, würde dies nicht nur den Ausbau der dezentralen Energieversorgung konterkarieren. Auch die Klimaziele der Bundesregierung wären gefährdet. Zudem bestünde bei gleichzeitiger Reduktion der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen die Gefahr einer Versorgungslücke.

EEG-Umlage abschaffen

Um weitere Anreize für eine dezentrale Stromerzeugung zu schaffen, setzt sich der ZVEH schon seit langem für die Streichung der EEG-Umlage, für mehr Flexibilität im Hinblick auf die Nutzung eigenerzeugten Stroms sowie für eine bezahlbare Energiewende ein. „Gebäudenutzern und Anlagenbetreibern muss es ermöglicht werden, selbst erzeugte Energie flexibel zu speichern, zu nutzen oder ins Netz einzuspeisen. Dies wird jedoch durch bürokratische Hürden und unnötige Kosten verhindert“, so Daniel Erdmann, Referent Technik und Wirtschaft beim ZVEH.

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke appelliert daher an den Gesetzgeber, die noch verbleibenden Monate bis zum Inkrafttreten des EEG 2021 – voraussichtlich am 1. Januar 2021 – zu nutzen, um in den Dialog mit allen relevanten Marktakteuren zu gehen und die Gesetzesvorlage an entscheidenden Stellen nachzubessern.

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