Vorwärts in Richtung Energiewende – oder zurück?

„EEG muss sinnvolle Übergangslösung für Windenergie-Weiterbetrieb bringen“, 

Zum Runden Tisch, zu dem das BMWi am 14.10.2020 geladen hatte, heißt es in einer Pressemeldung des Öko-Energieversorgers NATURSTROM vom selben Tag, man befürworte zwar, wie das verantwortliche Ministerium perspektivisch marktliche Lösungen anstrebe, der Sondersituation 2020/21 müsse jedoch mit einer zeitlich und kostenseitig begrenzten Auffanglösung begegnet werden. Die Bundestagsfraktionen müssten nun im parlamentarischen Verfahren zu der Novelle eine einfache und anwendungsfreundliche Regelung implementieren, wie sie etwa der NATURSTROM-Vorschlag aus dem Juni vorzeichnet.

– Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

„In den kommenden beiden Jahren fallen etwa 6.000 Megawatt Windenergie aus dem EEG. Und für den überwiegenden Teil dieser Anlagen haben die Betreiber noch keine Verträge für den Weiterbetrieb abgeschlossen“,  erklärt Oliver Hummel, Vorstand der NATURSTROM AG. „Ohne eine Auffangregelung steht zu befürchten, dass diese Anlagen zum großen Teil abgeschaltet werden – und dann erleben wir zu Beginn des kommenden, entscheidenden Klimaschutz-Jahrzehnts einen deutlichen Rückgang an Windenergie-Leistung statt einer notwendigen Beschleunigung der Energiewende.“

NATURSTROM versuche, der drohenden Energiewende-Delle durch eigene unternehmerische Aktivitäten entgegenzusteuern, heißt es weiter. So habe das Unternehmen neben dem kontinuierlichen Zubau neuer Öko-Kraftwerke bereits 87 MW alter Windenergieanlagen unter Vertrag, verhandle aktiv mit weiteren Betreibern und hab eauch einige Altstandorte repowert.

Zukünftig könne eine rein marktliche Organisation auch als alleinige Perspektive für den Weiterbetrieb ausreichen, für die nächsten Jahre werde aber aufgrund einiger Sondereffekte eine Auffanglösung benötigt, wie Hummel deutlich macht: „Grundsätzlich muss der Weiterbetrieb alter Windenergieanlagen nach der EEG-Förderung über den Markt organisiert werden.

Für die ersten betroffenen Anlagen kämen aber einige ungünstige Sondereffekte zusammen, die eine Übergangsregelung nötig machten:

  • Erstens seien durch Corona die Börsenstrompreise zusammengebrochen, so dass viele Betreiber mit den möglichen Abnahmeverträgen ihre Kosten nicht decken könnten. Zwar hat sich das Preisniveau inzwischen etwas erholt, es herrsche aber weiterhin viel Unsicherheit im Markt.
  • Zweitens sei der Windenergiezubau in den letzten Jahren sehr gering vorangeschritten, so dass ein Wegfall vieler Anlagen aktuell noch viel dramatischer als in anderen Jahren wirken würde.
  • Drittens fehlten für viele Standorte von Altanlagen Repoweringmöglichkeiten, hier solle in einem Übergangszeitraum eine Strategie entwickelt werden.
  • Viertens – und nicht zu unterschätzen – sei auch die mangelnde Erfahrung mit solchen Vermarktungsverträgen bzw. die Unsicherheit bei den Rahmenbedingungen, die viele Betreiber noch abschrecke – nicht zuletzt auch weil der Gesetzgeber sich erst auf den letzten Drücker mit dem Thema befasse“, kritisiert der NATURSTROM-Vorstand.

NATURSTROM habe bereits im Juni einen Vorschlag für eine solche Auffanglösung entwickelt, der eine Basisvergütung von 3,2 Cent pro Kilowattstunde vorsehe, die aber je nach Standort und Leistungsgröße noch nach oben und unten angepasst werden könne. Maximal könne ein Betreiber einer sehr kleinen Anlage an einem Standort mit niedrigen Referenzertragswerten 4,5 Cent pro Kilowattstunde bekommen, und das auch nur befristet auf zwei Jahre.

Nach einer Abschätzung des Öko-Energieversorgers verursache das Modell gerade einmal Kosten von 15 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren, könne aber vielen Betreibern die Sicherheit zum Weiterbetrieb geben. Wichtig dabei sei auch, dass es keine überzogenen technischen Anforderungen etwa zur Messung der Strommengen, oder zur Fernsteuerbarkeit gebe, die jegliches Weiterbetriebskonzept torpedieren würden.

„Bei NATURSTROM vereinen wir die Betreiber- und die Vermarkter-Perspektive im Unternehmen – daher haben wir in unserem Vorschlag eine Auffanglösung entwickelt, die möglichst viele Anlagen am Netz lässt, ohne die von uns eigentlich angestrebte direkte Vermarktung und damit die Lieferung von Windstrom an unsere Kunden zu unterminieren“, erläutert Hummel den Vorschlag. „Wir begrüßen, dass im Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle eine Weiterbetriebsregelung angekündigt wurde, und dass mit dem Runden Tisch weiter an einer solchen Lösung gearbeitet wurde. Nun müssen die Regierungsfraktionen im parlamentarischen Verfahren zum EEG eine passende Ergänzung beschließen. Und dann sollte die Übergangszeit genutzt werden, um den Genehmigungsstau aufzulösen und einfache Repowering-Rahmenbedingungen zu entwickeln.“

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