Bundestag und Bundesrat verabschieden EEG-Novelle – Reaktionen

Kritische Würdigungen von Verbänden und Medien

Die nach langen Koalitionsquerelen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingebrachte und am 17.12.2020 vom Bundestag (am 18.12.2020 vom Bundesrat) verabschiedete EEG-Novelle stößt – was zu erwarten war – auf unterschiedliches Echo. Laut einer Medienmitteilung des BMWi wird damit zwar der Weg bereitet für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und das Gelingen der Energiewende – doch geht das kurz vor Torschluss gezimmerte Gesetz vielen nicht weit genug. Altmaier dagegen gibt sich zufrieden und sieht in der EEG-Novelle 2021 „ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien. Erstmals verankern wir gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 in der Stromversorgung in Deutschland“. Schon der Umfang der Novelle zeigt laut Altmaier, dass das Gesetz ein „großer und zentraler Schritt für die Energiewende“ sei.

Reichstag Berlin – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Das neue EEG soll zum 01.01.2021 in Kraft treten und die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien neu regeln. Es legt fest, wie schnell Wind und Photovoltaik in den nächsten Jahren ausgebaut werden, damit das 65 Prozent-Ziel 2030 erreicht werden könne. Jährlich werde in einem Monitoringprozess überprüft, ob die Erneuerbaren tatsächlich so schnell wie geplant ausgebaut werden. Instrumente sollen beim kurzfristigen Nachsteuern helfen.

Im Einzelnen:

  • Förderbedingungen werden neu geregelt
  • Kommunen können sich an Windanlagen finanziell beteiligen
  • Photovoltaik bekommt neu geregelten „atmenden Deckel“
  • Mieterstrom wird attraktiver ausgestaltet
  • Vergütungsbedingungen für große PV-Dachanlagen werden verbessert
  • Eigenverbrauch bei allen Solaranlagen wird gestärkt und vereinfacht
  • Anforderungen an die Digitalisierung werden weiterentwickelt.
  • Ü20-Solaranlagen erhalten unbürokratische und einfache Lösung, damit sie (nach einer Ausschreibung bis 2022) weiterbetrieben werden können

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Länder machen Weg für EEG-Novelle frei

Der Bundesrat hat am 18.12.2020 die EEG-Novelle gebilligt. Das Gesetz gibt als Ziel vor, dass der in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom vor 2050 treibhausgasneutral ist. Bis 2030 soll ein Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien erreicht werden. Eine Beteiligung der Kommunen von 0,2 ct/kWh an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet soll zu mehr Zustimmung zu Windenergieprojekten führen. Auch angrenzende Gemeinden können an den Erlösen aus der betreffenden Anlage beteiligt werden. Vorgesehen ist auch eine Verbesserung der Anreize für Mieterstrom und der Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung. So nimmt das Gesetz den so genannten Quartiersansatz auf. Maßgeblich ist nun, dass der erzeugte Strom im Viertel verbraucht wird und nicht mehr nur im unmittelbar betroffenen Haus. Die Novelle reduziert Förderkosten für Erneuerbare Energien durch verschiedene Einzelmaßnahmen. Ein neues Ausschreibungssegment gilt künftig für große Photovoltaik-Dachanlagen. Innovationsausschreibungen werden verlängert und aufgestockt. Andererseits schützt das Gesetz auch die stromkostenintensive Industrie. So erhält diese durch Anpassungen bei der Ausgleichsregelung mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen. Um Erneuerbare Energien weiter in das Stromsystem zu integrieren, werden verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik und bessere Steuerbarkeit der Anlagen gesetzt. Eine „Südquote“ für Wind an Land und Biomasse soll für eine bessere Abstimmung zwischen Erneuerbaren-Ausbau und Netzausbau sorgen. Das Gesetz ermöglicht, dass sich Seeschiffe in den Häfen kostengünstig mit Landstrom versorgen können, statt Dieselgeneratoren einzusetzen. Auch enthält es die Zusage, dass im weiteren Verfahren noch eine Regelung zur Befreiung grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage vorgelegt wird. Schließlich bereitet es den Weg in die Zeit nach der Förderung vor: Ausgeförderte Anlagen können den Strom übergangsweise weiter über den Netzbetreiber vermarkten und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten erhalten.

Pressestimmen zur EEG-Reform

 

Frankfurter Allgemeine Zeitung Die große Koalition hat einen Haken hinter die Reform der Ökostromförderung gemacht, die leider der Maxime folgt: „Es muss etwas passieren, aber es darf nichts geschehen.“ Mit Hingabe haben Union und SPD über Details der weiteren Subvention von Strom aus Sonne und Wind gestritten, statt dem Geldstrom durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz endlich den Stecker zu ziehen. Das lukrative Fördersystem wird nicht angetastet. Der Wirtschaftsflügel der Union ließ sich abspeisen mit einer unverbindlichen ‚Entschließung‘. Danach soll es keine Subventionszusagen für Ökostrom mehr geben, wenn der Kohleausstieg 2038 geschafft ist. Mit anderen Worten: Ein Ende der wahnwitzigen Überförderung des grünen Stroms ist nicht in Sicht.

Ludwigsburger Kreiszeitung Die Reform erleichtert zwar den Ausbau erneuerbarer Energien gerade auf dem Land. Wichtige Weichenstellungen und Ausbauziele werden jedoch in die Zukunft verschoben. Und das hat Kalkül. Denn gedanklich bereiten sich CDU und CSU bereits auf Schwarz-Grün vor. Statt der SPD nun klimapolitische Trophäen zu gönnen, mit denen diese stolz vor die Wähler treten könnte, halten die Unionsparteien ihr Pulver lieber trocken. Denn sie wissen: Sollte sich nach der Bundestagswahl ein Bündnis mit den Grünen anbieten, müssen sie in Sachen Klimaschutz etwas anbieten. Und je mehr Zugeständnisse sie jetzt an die SPD machen, desto weniger Verhandlungsmasse haben sie später in den Koalitionsgesprächen.

Handelsblatt Die Formulierungshilfe zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes umfasst, Bearbeitungsstand 14. Dezember, 15.18 Uhr, 291 Seiten. Damit ist alles gesagt über dieses Monstrum der Regulierung. Man darf bezweifeln, ob alle Abgeordneten von Union und SPD wissen, was sie verabschiedet haben. Längst verstellt die Detailbesessenheit der Regulierung den Blick aufs eigentliche Ziel. Es geht darum, den Ausbau der erneuerbaren Energien effizient voranzutreiben. Doch das Gesetz atmet nicht den Geist einer vorausschauenden, langfristig orientierten Regelung, die diesem Grundgedanken entspricht. Am besten wäre es, das EEG abzuschaffen. Ein ernst zu nehmender CO2-Preis, eine Befreiung des Strompreises vom Ballast der Abgaben und Umlagen – mehr braucht es nicht. Das Leben könnte so einfach sein.

Osnabrücker Zeitung Was für eine Blamage. Weil die schwarz-rote Koalition sich nicht auf höhere Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien einigen kann, beschließt sie ein lückenhaftes Gesetz, das sie gleich im neuen Jahr noch einmal ändern will. Nach der Reform ist vor der Reform: Das kennt man ja, aber so krass wie in diesem Fall wurde selten gestümpert. Mit der Ankündigung der Nachbesserung stellt sich die Koalition selbst das verdiente schlechte Zeugnis aus.

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BUND: Nach dem EEG ist vor dem EEG – Im Frühjahr muss nachgebessert werden

Anlässlich der verabschiedeten EEG-Novelle fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bundesregierung auf, den sich nun schon seit einem Jahr hinziehenden Prozess zur EEG-Novellierung im Frühjahr endlich zu einem überzeugenden Ende zu bringen. Denn der Kern des Gesetzes, die Anhebung der Ausbauziele und den ihnen entsprechenden -pfaden sowie eine verbindliche Bund-Länder Strategie zur naturverträglichen Umsetzung, wurde abermals verschoben. Ein Entschließungsantrag legt fest, dass darüber im Frühjahr entscheiden werden soll.

Antje von Broock, Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim BUND: „Nachdem das Gesetzt fast ein Jahr verspätet auf dem Weg gebracht wird, ist diese Salamitaktik inakzeptabel. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat eine Anpassung des EU-Klimaziels an den Pariser Klimavertrag ermöglicht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Regierung im eigenen Land die nun notwendige Anpassung verschleppt. 2021 muss es hier schnellstmöglich eine Einigung geben.“ Für den Ausbau der Erneuerbaren bedeute das eine deutliche Anhebung des Ausbauziels auf mindestens 75 Prozent bis 2030, was einer Verdopplung der Ausschreibungsmengen bei Photovoltaik und sieben Gigawatt Zubau von Windenergie an Land entspricht. Die Förderung der Wasserkraft hingegen gehört gestrichen, wenn nicht weiter und zunehmend Verstöße gegen die Wasserrahmenrichtlinie provoziert werden sollen. Der im Gesetz angelegte verbindliche Koordinierungsmechanismus zwischen Bund und Ländern darf kein Papiertiger bleiben, sondern muss dafür sorgen, dass bei drohender Zielverfehlung umgehenden nachgebessert wird.

Von Broock: „Immerhin wurde mit dem verabschiedeten EEG nun das Schlimmste verhindert, indem eine Anschlusslösung für die bereits im Januar aus dem EEG fallenden Anlagen gefunden wurde. Ein drohender Netto-Rückgang der installierten Leistung durch den Wegfall von Windenergieanlagen sowie das Aus für die Solar-Pioniere der ersten Stunde konnte verhindert werden, indem unter anderem die Verpflichtung zum Einbau von Smart-Meter für Kleinstanlagen, gekippt wurde. Smart-Meter führen zu deutlichen Mehrkosten und hätten somit zum Rückbau vollfunktionsfähiger Dachanlagen führen können. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.“ Der BUND begrüßt, dass bei der Bürgerenergie nachgebessert wurde und sich die Klimapolitikerinnen und -politiker von SPD und Union durchsetzen konnten. Mieterstrom wird durch den Wegfall der Gewerbesteuer entbürokratisiert und der Eigenverbrauch erleichtert, indem etwa kleine Solaranlagen von der EEG-Umlage befreit sind. Die im Gesetz festgeschriebene Abgabe an die Kommunen im Umkreis von Windenergieanlagen, ist jedoch trotz Drängens zuletzt auch von Seiten des BMWi nach wie vor freiwillig statt verpflichtend.

Um die von der Europäischen Union geforderte „Revolution“ zu starten, bei der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt der Energieproduktion stehen, reichen die getroffenen Änderungen bei Weitem nicht aus. Sie wirken im Lichte dessen, was die EU fordert, lediglich wie kleine Schönheitskorrekturen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften benötigen faire Rahmenbedingungen – damit Bürgerwindparks, Bürgersolaranlagen und Energy Sharing möglich werden. Vorschläge hierzu fehlen fast gänzlich, obwohl die Erneuerbaren-Richtlinie der EU von den Mitgliedstaaten bis spätestens Mitte 2021 umgesetzt sein muss.  Von Broock: „Wenige Monate vor der Bundestagswahl, die auch eine Klimawahl sein wird, muss die Bundesregierung zeigen, dass sie internationale und auf EU-Ebene getroffene Zielvereinbarungen im Klimaschutz ernst nimmt und die Energiewende im eigenen Land mit Kraft anpackt. 2021 braucht es umgehend einen naturverträglichen Vorschlag zur Anhebung der Ausbauziele und -mengen sowie einen umfassenden Vorschlag zur Stärkung von Bürgerenergie, sonst verspielt die Regierung nicht nur ihre Glaubwürdigkeit, sondern gefährden auch die Akzeptanz für das so wichtige Projekt der Energiewende.“

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Mit der vom Bundestag beschlossenen EEG-Novelle wird lediglich auf Sicht gefahren, aber keine langfristige Planungssicherheit für Betriebe geschaffen. Weil Förderungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland zum Ende dieses Jahres auslaufen, waren Anpassungen in einzelnen Bereichen notwendig geworden, um eine Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auch ab dem kommenden Jahr weiter zu gewährleisten. In der Zwischenzeit hat sich die Europäische Union auf ein neues Klimaziel für 2030 festgelegt – auf eine 55-prozentige Reduktion der Treibhausgasemissionen – und auf vollständige Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Das macht eine grundsätzliche Reform des EEG notwendig. Die soll im kommenden Jahr angepackt und droht damit in den Wahlkampf verschoben zu werden. Betriebe müssen also weiterhin auf Klarheit und langfristige Planungssicherheit warten, die für das Gelingen der Energiewende so dringend erforderlich wären. Positiv an den kurzfristigen Anpassungen ist, dass PV-Altanlagen zunächst bis 2027 weiter eine feste Einspeisevergütung in Höhe ihres Marktwertes erhalten. Zu begrüßen ist auch, dass PV-Dachanlagen erst ab einer Leistung von 750 kW an Ausschreibungen teilnehmen müssen, was die für das Handwerk wichtige dezentrale Energiewende stärken wird. Zudem werden PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW in einem Umfang von 30 MWh keine EEG-Umlage bezahlen müssen, womit einer Forderung des Handwerks entsprochen wurde. Zu begrüßen ist ebenfalls, dass PV-Bestandsanlagen mit einer Leistung bis zu 7 kW keine teuren Smart-Meter installieren müssen. Auch der nun endlich gefasste Beschluss, den Mieterstrom von der Gewerbesteuer zu befreien, wird aus Sicht des Handwerks die städtische Energiewende stärken, für die solche Mieterstrommodelle eine besondere Bedeutung haben.

Wichtige weitere Reformschritte werden allerdings in die Zukunft geschoben, da man sich im Kern des EEG, der Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, bislang nicht auf ein klima- und energiepolitisch zukunftsfähiges System einigen konnte. So bleibt weiterhin unklar, wann die umlagebasierte EEG-Förderung auslaufen und durch ein CO2-preisbasiertes Förderregime ersetzt wird. Das ist aus Sicht des Handwerks aus zwei Gründen problematisch: Zum einen muss Strom für die Betriebe grundsätzlich bezahlbar bleiben, wofür die EEG-Umlage in jedem Fall erheblich und zügig sinken muss. Zum anderen können wir auch weiterhin nicht nachvollziehen, warum Privathaushalte und der Mittelstand über die EEG-Umlage die Rabatte der Großunternehmen bei der EEG-Umlage finanzieren sollen und damit über Gebühr belastet werden. Diese sogenannte besondere Ausgleichsregelung muss ebenfalls aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Das Handwerk erwartet, dass das EEG einschließlich dessen Förderregime nun zügig weiterentwickelt wird. Notwendig dafür ist eine frühzeitige, aber vor allem ausgewogene Debatte, die unabhängig vom Wahlkampf und ohne Entscheidungsdruck für das kommende Jahr ergebnisoffen im Interesse der mittelständischen Wirtschaft und der Betriebe geführt wird.“

Das neue EEG setzt nach Einschätzung des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV) nicht die vom Gesetzgeber anvisierten Ziele um. „Um eine Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen, wären stärkere Signale für einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien erforderlich“, kommentiert DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp. Zwar wurden entgegen den ursprünglichen Planungen die Grenzen für Ausschreibungen bei Photovoltaik-Anlagen nicht abgesenkt und auch die Ausschreibungsvolumina insgesamt erhöht. Allerdings hat der DRV Bedenken, dass zukünftig in höherem Maße rechtliche Probleme bei der Errichtung neuer Anlagen entstehen könnten. In der verabschiedeten Fassung des Gesetzes wurde der Passus gestrichen, nach dem die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung Erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse steht. „Ohne eine solche Klarstellung könnten die zuständigen Behörden im Zweifel zukünftig leichter gegen Bauanträge entscheiden“, befürchtet Holzenkamp.

Bedauerlich ist weiterhin, dass das Parlament die Schwellenwerte, ab denen eine Begrenzung der EEG-Umlage in Anspruch genommen werden kann, nur für bestimmte Branchen gesenkt hat. Die genossenschaftlichen Unternehmen der Milch-, Futter- und Fleischwirtschaft fallen nicht darunter, obwohl auch sie dringend auf eine Begrenzung der Energiekosten angewiesen sind, um ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu sichern. „Hier muss dringend nachgebessert werden. Die genossenschaftliche Agrarbranche ist systemrelevant und ein wichtiger Baustein, um die Versorgungssicherheit der Landwirtschaft und der Verbraucher sicherzustellen. Dies stellt sie während der Corona-Pandemie unter Beweis“, so Holzenkamp. Der DRV begrüßt, dass der Gesetzgeber erstmalig eine Anschlussregelung für solche Anlagen in das Gesetz aufgenommen hat, die älter sind als 20 Jahre. Die so geschaffene Zukunftsperspektive ist ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit. Auch die Streichung der EEG-Umlage beim Eigenstromverbrauch aus Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Größe von 30 Kilowatt ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings hätte sich der Raiffeisenverband eine Förderung von neuen wirtschaftlichen Aktivitäten solcher Anlagen gewünscht. Sinnvoll wäre zum Beispiel eine Direktvermarktung von Biomethan aus Biogasanlagen als Kraftstoff. Holzenkamp betont: „Dadurch erhielten Anlagen, deren Förderung ausläuft die Möglichkeit, leichter in neue Geschäftsmodelle einzusteigen, und einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“

Klaus Müller, Vorstand des vzbv: „Trotz einiger wichtiger Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher wurde mit der Novellierung des EEG der große Wurf für Klima und Energiewende verpasst. Ausgerechnet der Kern des EEG, nämlich konkrete Zahlen für Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien bis 2030 festzulegen, wurde ohne Ergebnis auf das nächste Jahr vertagt. Aus Sicht des vzbv sind neben der Erreichung der Klimaziele zwei Themen beim Umbau des Energiesystems besonders wichtig: die Kosten und die Teilhabemöglichkeiten. Wie die kostengünstigen erneuerbaren Energien Wind an Land und Photovoltaik in der Freifläche ausgebaut werden, bleibt offen. Entscheidungen dazu wurden mit einem Entschließungsantrag vertagt, ebenso wie zum kosteneffizienten Repowering von Windparks und den Bürgerstromtarifen. Wir begrüßen Nachbesserungen, die den Weiterbetrieb von kleinen Solaranlagen ermöglichen, die andernfalls zum Jahreswechsel aus der Förderung herausgefallen wären.

Beim Mieterstrom gibt es Licht und Schatten. Endlich sollen Erzeugung und Verbrauch von Solarstrom nicht mehr auf das einzelne Haus beschränkt bleiben, sondern auch in zusammenhängenden Gebäudekomplexen als Quartiere Anwendung finden. Dagegen wurden weder die finanzielle Gleichstellung von Mieterstrom und Eigenstrom noch der Bürokratieabbau für kleine Mehrfamilienhäuser umgesetzt.
Die Regelungen zur EEG-Umlage gehen in die falsche Richtung. Trotz einer breiten Diskussion um die Senkung oder Abschaffung der Umlage sollen im EEG neue Ausnahmen geschaffen werden. So sollen Unternehmen bei ihren Stromkosten zur Herstellung von Wasserstoff weitgehend oder sogar vollständig im Rahmen der „Besonderen Ausgleichregelung“ von der EEG-Umlage befreit werden. Erneut soll damit ein Privileg für einen neuen Industriezweig geschaffen werden, das den privaten Verbrauchern vorenthalten bleibt. Als Fazit bleibt festzuhalten, dass mit der aktuellen EEG-Reform weder die Höhe der Ausbaupfade noch ihre Finanzierung zufriedenstellend gelöst wurde. Eine weitere EEG-Reform gehört damit auf die Agenda.“

->Quellen: