BEE: „EEG 2021 in den letzten Zügen noch weiter verschlimmbessert“
Das im Dezember beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfuhr kurzfristig weitreichende Änderungen des Ausschreibungsdesigns zum Nachteil einzelner Erneuerbarer-Energien-Technologien. Damit werde die Zielerreichung des notwendigen Ausbaus der Erneuerbaren Energien entscheidend gefährdet, kritisiert der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE).
Die Stiftung Umwelt Energierecht habe jüngst darauf hingewiesen, wie stark das EU-Beihilferecht das EEG 2021 geprägt habe. „Offensichtlich soll unter Verweis auf EU-Wettbewerbsvorgaben nachgelagert in die Ausgestaltung der Ausschreibungen eingegriffen werden. Vor allem die Windenergie ist davon betroffen, dass außer dem gegenüber EEG 2017 abgesenkten Ausbaupfad auch noch eine neue Regelung eingeführt wurde, mit der bei drohender Unterdeckung der Ausschreibung das Volumen gekürzt wird. So wird Wettbewerb ins Absurde geführt und die Branche zusätzlich verunsichert. Die leichtfertig aufs Spiel gesetzte Beihilfefreiheit des EEG rächt sich nun“, so BEE-Präsidentin Simone Peter.
Es sei zu befürchten, dass die Gestaltungsfreiheit auch zukünftig beschnitten werde, und der Gesetzgeber die Ausbaupfade nicht mehr selber festlegen könne. Zudem sei es völlig unverständlich, warum bis heute im bestehenden Ausschreibungsdesign nicht durch mehr Angebote ausreichender Wettbewerb hergestellt wurde.
„Wettbewerb setzt ein breites und starkes Angebot voraus. Die gesetzlich verordnete Verknappung suggeriert dagegen kurzfristig Wettbewerb, erreicht aber schon mittelfristig das Gegenteil. Die Festlegungen zum Ausbaupfad und zu den Strommengen verkommen damit zur Symbolik. So zerschlägt man den Markt, statt ihn anzureizen. Damit werden gleichzeitig die Ziele von Energiewende und Klimaschutz gefährdet“, so Peter. Solange es im Windenergiebereich weiterhin Genehmigungshindernisse und zu wenig Flächen gebe, sei auch dadurch ein fairer Wettbewerb behindert. „Die Bundesregierung hat ihre Aufgabenliste „Windenergie an Land“ immer noch nicht vollständig abgearbeitet. Insgesamt ergibt dies ein ernüchterndes Bild für den Leistungsträger Windenergie,“ so Peter.
Auch für die Bioenergie gibt es eine Neuregelung, bei der bei einer Unterzeichnung der ausgeschriebenen Menge pauschal nur 80 Prozent der Neuanlagen und 80 Prozent der Bestandsanlagen einen Zuschlag erhalten.
„Obwohl die in der Vergangenheit zu niedrige Gebotshöchstwerte, welche zur Unterdeckung der Ausschreibungen geführt hatten, in der EEG-Novelle angehoben wurden, bestehen auch hier große Risiken. Denn durch die neue Regelung wird die Unsicherheit bei den Bietern vorerst steigen. Mit dem Wegfall der Ausschreibungsvolumina, die erst 3 bis 4 Jahre später wieder ausgeschrieben werden dürfen, verfallen die dringend benötigen Mengen faktisch“, so Peter weiter.
Weiterhin sei im PV-Bereich die Wahlmöglichkeit, ab 300KW an der Ausschreibung teilzunehmen oder alternativ eine Vergütung für nur 50 Prozent des Stroms zu erhalten, eine künstliche Marktbremse.
„Wenn die Projektierer in Zukunft an stark limitierten Förderauktionen teilnehmen müssen, um für mehr als 50 Prozent der erzeugten Strommenge eine Marktprämie zu erhalten, wird ein Großteil der ungenutzten Gewerbedächer weiterhin nicht erschlossen werden. Auch das ist für die Energiewende fatal, denn wir brauchen endlich eine Entfesselung der Photovoltaik“, so Peter.
„Insgesamt wurde das EEG 2021 in den letzten Zügen noch weiter verschlimmbessert. Mit dem verabschiedeten Gesetzestext kommt damit erneut der Regierungsunwille zum Ausdruck, die Erneuerbaren Energien als zentrale Säule des Klimaschutzes und Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort anzuerkennen. Es läuft also auf eine weitere Novelle nach einem Regierungswechsel Ende des Jahres hinaus“, so Peter abschließend.