Berlin will Solaranlagen ab 2023 zur Pflicht machen

Sonnenenergie soll auf Berlins Neubauten Standard werden – Bayern „brütet“ noch

Den Entwurf des entsprechenden „Solargesetzes Berlin“ hat der Senat bei seiner Sitzung am 02.03.2021 Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, beschlossen. Die Regelung soll von 2023 an gelten. Dann sind Photovoltaikanlagen für Neubauten und für Bestandsgebäude vorgeschrieben, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird. Der Rat der Bürgermeister der Berliner Bezirke hat bereits zugestimmt. Der Gesetzentwurf wird nun zur Beratung und Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.

Die Dächer nutzen: Berlin vom Ernst-Reuter-Platz Richtung Südwesten – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Das große Solarpotenzial will Berlin besser nutzen, um das Ziel, 25 Prozent des Berliner Strombedarfs bis spätestens 2050 aus Solarenergie zu decken, zu erreichen. Die CO2-Einsparung innerhalb von fünf Jahren wird rund 37.000 Tonnen ausmachen. Damit leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Darüber hinaus wird die regionale Wertschöpfung angekurbelt.

Senatorin Ramona Pop: „Mit unserem Solargesetz kommt die Solarpflicht für alle Neubauten und für Bestand bei grundlegender Dachsanierung ab 2023. Berlin hat viele Dächer und damit auch sehr viel Potenzial für Solarenergie. Das wollen wir nutzen, denn Berlin braucht mehr PV-Anlagen, um klimaneutral zu werden. Mit dem Solargesetz machen wir Berlin zum Vorbild in Sachen Klimaschutz und Energiewende für andere Länder und Kommunen.“

Die Solarpflicht soll ab dem 01.01.2023 gelten. Die Installation und der Betrieb von PV-Anlagen sind dann für Neubauten und Bestandsgebäude, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird, mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmeter verpflichtend. Neubauten müssen mindestens 30 Prozent ihrer Bruttodachfläche, Bestandsbauten mindestens 30 Prozent ihrer Nettodachfläche mit PV-Anlagen bedecken. Für den Bestand muss die installierte Leistung jedoch bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen drei Kilowatt und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Nichtwohngebäuden sechs Kilowatt nicht übersteigen. So wird sichergestellt, dass andere Dachnutzungen möglich bleiben. Extensive Gründächer lassen sich gut mit PV-Anlagen kombinieren.

Zudem sieht das Solargesetz Ausnahmen vor, zum Beispiel, wenn das Dach nach Norden ausgerichtet oder wenn die Errichtung einer Anlage im Einzelfall technisch unmöglich ist. Anstelle von PV-Anlagen auf dem Dach können auch solarthermische Anlagen oder Fassaden-PV-Anlagen gebaut werden. Würde die Pflicht im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen, kann eine Befreiung beantragt werden.

Währenddessen „brütet“ Bayern weiter über eine mögliche Photovoltaik-Pflicht (so das pv magazine): Die Grünen-Landtagsfraktion befürchtet einen leisen Tod des 2020 von Ministerpräsident Markus Söder angekündigten Vorhabens. Denn der Staatsregierung zufolge sei die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Im Juli 2020 hatte sich der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einem Interview mit dem „Münchner Merkur“ für eine Photovoltaik-Pflicht auf Neubauten im Freistaat ausgesprochen. Im Oktober forderten Solar- und Umweltverbände Söder in einem offenen Brief auf, diese angekündigte Photovoltaik-Pflicht rasch umzusetzen – denn eigentlich sollte sie bereits ab 2021 für gewerbliche Bauten und ab 2022 für private Neubauten gelten. Und auch die Grünen-Fraktion im bayerischen Landtag hatte im Oktober nachgehakt, wie es um die medial angekündigte Solarpflicht steht. Die Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) hatten damals auf die Notwendigkeit umfassender Prüfungen hingewiesen – von umfangreichen kompetenzrechtlichen Fragestellungen über die Problematik steigender Baukosten bis zu verfassungsrechtlichen Aspekten der Eigentumsfreiheit und des Klimaschutzes.

Das Gesetzesvorhaben geht mit der Umsetzung des Masterplans Solarcity – einem vielfältigen Maßnahmenbündel zur Beschleunigung des Solarausbaus – einher. Dazu wurden neun Handlungsfelder mit insgesamt 27 Maßnahmen definiert. Die Handlungsfelder erstrecken sich über die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Solarenergie, die Bereitstellung von kostenfreier Information und Beratung, die Unterstützung durch Förderprogramme und Anreize sowie die Stärkung von Marktakteuren wie Handwerk und Architektur bis hin zu der Schaffung von Bildungsangeboten im Bereich der Solarenergie.

Das Gesetzesvorhaben geht mit der Umsetzung des Masterplans Solarcity einher. Dazu wurden neun Handlungsfelder mit insgesamt 27 Maßnahmen definiert. Dazu gehören beispielsweise bessere Rahmenbedingungen für Solarenergie, die Bereitstellung von kostenfreier Information und Beratung, die Unterstützung durch Förderprogramme und Anreize, die Stärkung von Marktakteuren wie Handwerk und Architektur sowie die Schaffung von Bildungsangeboten im Bereich der Solarenergie.

Nach Angaben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, die den Gesetzentwurf ausgearbeitet hat, will Berlin bis spätestens 2050 ein Viertel seines Strombedarfs aus Solarenergie abdecken. Durch die Solarpflicht lassen sich den Angaben zufolge innerhalb von fünf Jahren rund 37 000 Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid einsparen.

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