Sammelquote von Elektrogeräten soll erhöht werden

DUH kritisiert Hersteller

Die Sammelquote für Elektro- und Elektronikgeräte muss erhöht werden, und der illegale Export solcher Altgeräte ins Ausland sollte unterbunden werden. In diesen beiden Punkten herrschte in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 24.03.2021- so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – weitgehende Einigkeit unter den Sachverständigen. Uneins waren sich die Experten in der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Michael Thews (SPD) geleiteten Sitzung jedoch über den Weg zu diesen Zielen.

Schrottkühlschränke – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Gegenstand der Anhörung war der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (19/26971). Dieses verfolgt das Ziel, die von der EU vorgegebene Sammelquote von mindestens 65 Prozent der durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte zu erreichen. 2018 lag diese Quote in Deutschland bei lediglich 43,1 Prozent. Als eine Maßnahme, um die Quote zu erhöhen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass zukünftig alle Lebensmitteleinzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmeter, die mehrmals im Jahr Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen, verpflichtet sind, solche Geräte zurückzunehmen.

Es sei gut, dass der Handel bei der Rücknahme stärker in die Verantwortung genommen werde, sagte Tim Bagner von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Problematisch sei hingegen, dass der Gesetzentwurf vorsehe, zertifizierte Erstbehandlungsanlagen in die Sammelstruktur aufzunehmen. Diese Einbeziehung legitimiere gewerbliche Sammler, die sich auf attraktive Altgeräte konzentrierten.

Um die Sammelmengen zu erhöhen, brauche es eine Kombination unterschiedlicher Maßnahmen, betonte Christian Eckert, Leiter der Abteilung Umweltschutzpolitik beim Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI). Die Ausweitung der Informationspflicht der Hersteller sei positiv zu bewerten. Bei einzelnen Formulierungen des Gesetzentwurfs schlug Eckert sprachliche Präzisierungen vor.

Alle Inverkehrbringer – und damit auch der Online-Handel – müssten verpflichtet werden, die Bürger über den Umgang mit Altgeräten aufzuklären, forderte Herwart Wilms, Geschäftsführer des Entsorgungsunternehmens Remondis Assets & Services GmbH & Co. KG. Denn noch landeten viel zu viele Elektrogeräte im Restmüll oder würden illegal nach Afrika exportiert. Grundsätzlich gehe der Gesetzentwurf in die richtige Richtung, wobei insbesondere die erweiterte Rücknahmepflicht durch den Handel zu begrüßen sei.

Diese Rücknahmepflicht sei mit einer enormen Belastung verbunden, sagte Benjamin Peter, Abteilungsleiter Umweltpolitik beim Handelsverband Deutschland e.V. (HDE). Besonders innerstädtische Supermärkte und Discounter verfügten nur über wenig Lagerraum. Deshalb müsse es dabei bleiben, dass Geräte nur bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern in den Geschäften zurückgegeben werden dürften. Außerdem sprach sich Peter dafür aus, die Rücknahme auf haushaltsübliche Mengen zu beschränken. Das bedeute, dass ein Kunde maximal drei Geräte auf einmal zurückgeben dürfe.

Die Sicht der kommunalen Recyclinghöfe vertrat Holger Thärichen, Geschäftsführer der Sparte Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit beim Verband kommunaler Unternehmen e.V. Er wies darauf hin, dass die Recyclinghöfe die zurückgegebenen Geräte schon jetzt sehr kleinteilig erfassten, und appellierte an den Gesetzgeber, bei weiteren Regelungen praxisnah zu denken und keine Überreglementierungen zu beschließen.

Das Umweltproblem lasse sich nicht ausschließlich durch höhere Sammelquoten lösen, betonte Sascha Roth, Referent für Umweltpolitik beim Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU). Vielmehr brauche es auch verbindliche Abfallvermeidungsziele. Dabei sei die Ausweitung der Rücknahmepflicht ein erster richtiger Schritt. Roth sprach sich jedoch für eine Rücknahmepflicht bereits ab hundert Quadratmeter Verkaufsfläche und für eine Ausweitung dieser Pflicht auf Geräte mit einer Kantenlänge zwischen 25 und 50 Zentimetern aus.

Den Aspekt der Mobiltelefone beleuchtete Andreas Beck von der Samsung Electronics GmbH. Es gebe gute Gründe für eine versiegelte Gehäusekonstruktion, betonte er. So habe diese zu einem Rückgang der Reparaturen geführt. Eine Selbstreparatur durch Laien sei mit einer höheren Fehleranfälligkeit verbunden und werde von den Verbrauchern auch nicht nachgefragt.

Die Fragen von Langlebigkeit und Reparierbarkeit seien noch nicht ausreichend beantwortet, monierte hingegen Uwe Feige vom Kommunalservice Jena. Er kritisierte, dass der Gesetzentwurf den Zugriff privater Akteure auf attraktive Sammelströme erleichtere. Stattdessen sollten laut Feige die kommunalen Rücknahmestrukturen gestärkt werden.

Auch der Online-Handel müsse stärker in die Pflicht genommen werden, forderte Johanna Sydow von Germanwatch e.V. und Runder Tisch Reparatur e.V. Überall, wo Elektroprodukte verkauft würden, müssten diese auch zurückgenommen werden. Entscheidend sei es aber, die Reparatur zu erleichtern und Elektro- und Elektronikabfall zu vermeiden. (hib/CHB)

DUH fordert sofort sachgerechte Entsorgung alter Kühlgeräte: „Bosch, Miele & Co. schädigen Klima mit jährlich über einer Million Tonnen CO2

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert Kühlgerätehersteller für Klimagasemissionen von umgerechnet einer Million Tonnen CO2 pro Jahr durch die unsachgemäße Entsorgung alter Kühlgeräte in Deutschland. Besonders schlecht schneiden die Hersteller Bosch, AEG und Bauknecht ab. Dies ist das Ergebnis einer neuen Umfrage der DUH unter den zehn größten Kühlgeräteherstellern in Deutschland. Keines der befragten Unternehmen kann eine umweltgerechte Entsorgung gemäß aktueller EU-Entsorgungsstandards garantieren. Längst verbotene, extrem klimaschädliche Gase wie FCKW gelangen durch die Nachlässigkeit der Hersteller noch immer in die Atmosphäre und belasten so nicht nur das Klima, sondern zerstören auch die Ozonschicht, gefährden die menschliche Gesundheit und verursachen beispielsweise Hautkrebs. Die DUH fordert alle Hersteller auf, umgehend die europäischen Entsorgungsstandards einzuhalten.

Die DUH habe im vergangenen Jahr die Geschäftsführenden der zehn größten Hersteller von Kühlgeräten persönlich angeschrieben und die notwendigen Schritte für ein klimagerechtes Recycling eingefordert. Auf diese Forderungen habe bisher kein Hersteller mit konkreten Lösungsansätzen reagiert.

Eine aktuelle Studie im Auftrag der EU-Kommission zeigt, dass unsachgemäße Praktiken beim Kühlgeräterecycling in Europa jährlich für Emissionen von 6,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten verantwortlich sind. Die Problematik besteht insbesondere bei der Entsorgung in Deutschland, denn hier gibt es im Gegensatz zu anderen EU-Staaten keine gesetzlichen Vorgaben oder Herstellerverpflichtungen, die die Einhaltung von EU-Standards garantieren würden. Gesetzlich sind die Hersteller für die Entsorgung der bei Händlern und kommunalen Wertstoffhöfen abgegebenen Altgeräte verantwortlich.

Hintergrund:

Viele ältere Kühlgeräte enthalten noch immer FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe), obwohl diese aufgrund ihrer Schädlichkeit für die Ozonschicht und das Klima schon lange verboten sind. Die FCKW-haltigen Kühl- und Treibmittel in einem einzigen Kühlschrank können das Klima mit 2,7 Tonnen CO2 belasten. Nach dem gesetzlich vorgegebenen Stand der Technik müssen aus alten Kühlgeräten mindestens 90 Prozent der enthaltenen Treibhausgase entnommen und zerstört werden. Tatsächlich sind es in deutschen Recyclinganlagen deutlich weniger, da viele Anlagen etwa FCKW aus der Isolierung der Kühlgeräte nur unzureichend zurückgewinnen oder bei der Mengenermittlung fälschlich Wasser als FCKW werten. Die Einhaltung der europäischen Standards (EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4) stellt eine umweltgerechte Entsorgung nach dem Stand der Technik sicher. Die Anforderungen aus diesen Normen müssen vollständig und zumindest über staatlich akkreditierte Prüfgesellschaften kontrolliert werden. Aktuell können nur 6 von 18 Anlagen in Deutschland eine Zertifizierung nach diesen Standards nachweisen.

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