Grüne alarmieren EU-Kommission wg. „Green-Washings“

Zweifel, ob nationale Pläne dem Geist des Green Deal entsprechen

Grüne EU-Parlamentarier warnten am 03.06.2021 in einem Offenen Brief vor der Förderung nicht nachhaltiger – lediglich als Klimaschutz getarnter – Maßnahmen im Rahmen des Green Deal/Corona-Wiederaufbaufonds, schreibt Tilman Weber in Erneuerbare Energien. Die von der EU-Kommission bisher abgegebenen Stellungnahmen zu den eingereichten nationalen Plänen weckten bei Ska Keller, Philippe Lambert, Damian Boeselager, Ernest Urtasun, Alexandra Geese, Jordi Solé und Bas Eickhout die Besorgnis, die Pläne stellten nicht genug sicher, „dass die nationalen Pläne mit dem Buchstaben – und dem Geist – des Gesetzes in Einklang stehen“.

Plenartagung des EU-Parlaments in Straßburg – Foto © Europäisches Parlament

Heftig kritisierte die Experten-Gruppe aus der Europäischen Grünen-Fraktion die EU-Kommission für deren Bewertung der nationalen Wiederaufbau- und Resilienzpläne. Sie selbst hätten dazu „viele Fälle identifiziert“. In diesen nationalen Plänen seien „die detaillierten Anforderungen … umgangen, ignoriert oder schlicht nicht adressiert worden – was zum Green-Washing und in manchen Fällen zu einem möglichen Bruch der Anforderung eines Ausgabeanteils von 37 Prozent für grünes Investment“ führe.

Die Grünen-Gruppe kritisierte die bereits abgegebenen nationalen Pläne, für die sich die EU-Mitgliedsstaaten Gelder aus dem Finanzierungsrahmen für den Wiederaufbau der Wirtschaft und den Aufbau einer wirtschaftlichen Widerstandfähigkeit erhoffen. Dieser EU-weit Recovery and Resilienz Facility (RRF) genannte Finanzrahmen von 672 Milliarden Euro sieht die Auszahlung der Gelder jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als Kredite vor. Dabei stellt der RRF die Bedingung, dass mindestens 37 Prozent der geplanten Ausgaben dieser nationalen Pläne für Reformen am  und Investitionen in den Klimaschutz bestimmt sein müssen. Mindestens 20 Prozent müssen für die Digitalisierung bestimmt sein.

Im Einzelnen nennen die Grünen-Parlamentsangehörigen 38 Fälle von nicht tolerablen Verstößen. Dazu gehört für sie beispielsweise die Förderung von Gasboilern in Deutschland, Tschechien, Slowakei und Polen oder etwa die Förderung von Hybridautos, die nur zum Teil mit regenerativ erzeugtem Strom, zum Teil aber mit klassischem Treibstoff fahren. Oder die Förderung von Projekten „von zentraler Wichtigkeit für die Wirtschaft“ in Polen sowie die Förderung von Bewässerung für intensive Landwirtschaft in Tschechien, Polen, Italien, Slowenien, Lettland oder Ungarn sowie beispielsweise auch die Förderung für ein Wasserkraftwerk in Slowenien. Auch die Diskriminierung von Stromeigenverbrauch bei der Nutzung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Italien oder ebenso in Italien der Aufbau einer Flotte von Wasserstofffahrzeugen der Feuerwehr ohne die Voraussetzung, dass der Wasserstoff grün und aus erneuerbaren Energien gewonnen sein  muss.

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