Carbis Bay G7-Gipfel – das Kapitel Klima

Grundsätzliche Einigkeit beim Klimaschutz – das Kapitel aus dem Schlusskommuniqué

Alle Medien waren sich einig: Beim Klimaschutz fiel Trumps Abwesenheit am positivsten auf. Biden hatte dessen Austritt aus dem Pariser Klimaschutzabkommen wieder rückgängig gemacht. Dadurch konnten sich die Industriestaaten in englischen Carbis Bay wieder zu gemeinsamen Grundsätzen bekennen: Zum Beispiel die Verringerung der CO2-Emissionen bis 2030 um etwa die Hälfte gegenüber 2010 und Klimaneutralität bis spätestens 2050. Das bedeutet, dass dann kein Kohlendioxid mehr ausgestoßen werden soll oder CO2-Emissionen vollständig kompensiert werden müssen. Solarify dokumentiert das Kapitel „Klima und Umwelt“ aus dem Schlusskommuniqué von Carbis Bay.

Ausschnitt aus G7-Schlusskommunique von Corbis Bay – © g7uk.org

Auf ein konkretes Datum zum Ausstieg aus der Kohle konnten sich die G7-Gipfelteilnehmer nicht einigen. Bundeskanzlerin Merkel legte Wert auf die Feststellung, dass das nicht an Deutschland gelegen habe. Insgesamt wertete sie die Beschlüsse aber als „starkes Bekenntnis“.

Denn ein solches haben erstmals alle sieben Teilnehmerländer abgelegt. Damit sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur UN-Klimakonferenz in Glasgow im November erreicht worden. Zu den anvisierten Maßnahmen gehörten unter anderem der Ausstieg aus der Kohlekraft zum frühestmöglichen Zeitpunkt, ein Ende fast aller direkten staatlichen Förderung für fossilen Energieträger im Ausland und das Aus für Verbrennermotoren.

Laut Oxfam reichen die Ziele nicht aus. Die Pariser Klimagrenze könnte damit zwar eingehalten werden, doch müssten die G7-Staaten „angesichts ihrer hohen Verantwortung für das Verursachen der Klimakrise und ihres im Weltmaßstab sensationellen Wohlstands (…) deutlich mehr und schneller reduzieren, um für ärmere Länder mehr Flexibilität bei ihrer klimafreundlichen Transformation zu schaffen“, sagte Jörn Kalinski von Oxfam. Auch der Umweltverband WWF reagierte enttäuscht. In der unzulänglichen Abschlusserklärung sei lediglich viel bereits Beschlossenes bekräftigt worden. Ohne zeitliche Vorgaben seien die G7-Pläne im Kampf gegen die Erderwärmung „nur leere Versprechen“, sagte etwa Catherine Pettengell vom Climate Action Network. „Die G7-Staats- und Regierungschefs lassen ihren Worten immer noch keine Taten folgen.“ Investitionen in Kohle müssten sofort enden. Sie forderte die G7 auf, ihre Zusage einzuhalten, den Entwicklungsländern jährlich 100 Milliarden US-Dollar gegen den Klimawandel zur Verfügung zu stellen.

Wortlaut (Ausschnitt) – „Klima und Umwelt“

(37) Die beispiellosen und miteinander verflochtenen Krisen des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt stellen eine existenzielle Bedrohung für Mensch, Wohlstand, Sicherheit und Natur dar. Durch globales Handeln und konzertierte Führung sollte 2021 zu einem Wendepunkt für unseren Planeten werden, an dem wir uns zu einem ökologischen Wandel verpflichten, der Emissionen begrenzt, Anpassungsmaßnahmen weltweit verstärkt, den Verlust der biologischen Vielfalt aufhält und umkehrt und durch politische Maßnahmen und technologische Transformation neue, hochwertige Arbeitsplätze schafft und Wohlstand und Wohlergehen steigert.

Im Vorfeld der 15. Vertragsstaatenkonferenz des VN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD COP 15), der 26. Vertragsstaatenkonferenz des VN-Klimarahmenübereinkommens (UNFCCC COP 26)und der 15. Vertragsstaatenkonferenz des VN-Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung (CCD COP 15) verpflichten wir uns dazu, unsere Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur weiteren Erreichbarkeit der globalen Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius zu beschleunigen, Anpassungs- und Resilienzmaßnahmen zu verstärken, um die Menschen vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und umzukehren, Finanzmittel zu mobilisieren und Innovationen zur Erreichung dieser Ziele nutzbar zu machen. Wir begrüßen und unterstützen das Bekenntnis von Unternehmen, Zivilgesellschaft und Regionen zu den globalen Klima- und Biodiversitätsbestrebungen durch wissenschaftsbasierte Zielsetzungen, darunter auch die Kampagnen „Race to Resilience“ und „Race to Zero“. Gemeinsam begrüßen wir die aktive Rolle und Beteiligung schutzbedürftiger Gemeinschaften und nicht ausreichend repräsentierter Gruppen und werden zusammen darauf hinarbeiten, Gerechtigkeit einschließlich Geschlechtergerechtigkeit im Klima- und Umweltbereich herbeizuführen. Wir werden unsere Bemühungen fortführen, die Kampagne „Equal by 30“ für Geschlechtergerechtigkeit in der Energiewirtschaft voranzubringen.

(38) Als Mitglieder der G7 erneuern wir alle unser Bekenntnis zum Übereinkommen von Paris und zur Stärkung und Beschleunigung seiner Umsetzung durch robuste einzelstaatliche Strategien und Maßnahmen sowie durch verstärkte internationale Zusammenarbeit. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns gemeinsam zu ehrgeizigen, beschleunigten Bemühungen, um so bald wie möglich und bis spätestens 2050 zu einem Treibhausgasausstoß von netto null zu gelangen; dabei erkennen wir an, wie wichtig entschlossenes Handeln in diesem Jahrzehnt ist. Im Einklang mit diesem Ziel haben wir uns jeweils zu höheren Zielvorgaben für 2030 bekannt und verpflichten uns, so früh wie möglich vor der COP26 abgestimmte national festgelegte Beiträge (NDCs) vorzulegen, wodurch unsere gemeinsamen Emissionen im Vergleich zu 2010 um etwa die Hälfte beziehungsweise um mehr als die Hälfte im Vergleich zu 2005 sinken. Wir verpflichten uns ferner, bis zur COP26 Langfriststrategien bis 2050 (LTS) vorzulegen und diese im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris regelmäßig bedarfsgerecht zu aktualisieren, damit sie die jüngsten Fortschritte in Wissenschaft und Technik sowie die aktuellen Marktentwicklungen widerspiegeln. In Anerkennung der wichtigen Rolle, die die Anpassung auch in unserer einzelstaatlichen Planung spielt, bekennen wir uns auch dazu, so bald wie möglich — sofern praktikabel bis zur COP26 — Mitteilungen über Anpassungsmaßnahmen vorzulegen. Bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen werden wir weiterhin unsere Anstrengungen verstärken, damit eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius erreichbar bleibt, und für die G7 einen Weg hin zu emissionsfreien Volkswirtschaften ausarbeiten. Wir rufen alle Länder, vor allem die wichtigsten Emissionsländer, dazu auf, sich uns bei diesen Zielen als Teil einer globalen Anstrengung anzuschließen und ihre Anstrengungen zu intensivieren, damit sie den größtmöglichen Ehrgeiz und die größtmögliche Transparenz bei der Umsetzung im Sinne des Übereinkommens von Paris widerspiegeln. Ferner würdigen wir den Wert der Unterstützung internationaler Initiativen wie des IPAC-Programms der OECD für einen Klimamechanismus.

(39) Um glaubwürdig zu sein, müssen Zielvorstellungen auch mit spürbaren Maßnahmen in allen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen untermauert werden. Wir werden beim technologiegesteuerten Übergang zur Klimaneutralität eine Führungsrolle einnehmen, unterstützt durch einschlägige politische Maßnahmen, wobei wir den klaren Fahrplan der Internationalen Energie-Agentur zur Kenntnis nehmen und den wichtigsten Sektoren und Aktivitäten, die die größte Verschmutzung verursachen, Priorität einräumen:

  • In unserer Energiewirtschaft werden wir die Energieeffizienz steigern, den Einsatz erneuerbarer und sonstiger emissionsfreier Energieträger beschleunigen, verschwenderischen Verbrauch reduzieren und Innovationen bei gleichzeitiger Wahrung der Energiesicherheit nutzbar machen. Auf nationaler Ebene sagen wir zu, im Verlauf der 2030er-Jahre eine weitestgehend dekarbonisierte Stromerzeugung zu erreichen und verpflichten uns zu Maßnahmen, die dies beschleunigen. Auf internationaler Ebene sind wir entschlossen, die öffentliche internationale Finanzierung am Erreichen weltweiter Klimaneutralität bis spätestens 2050 und an einer deutlichen Verringerung der Emissionen in den 2020er-Jahren auszurichten. Wir werden neue direkte Staatshilfen für internationale kohlenstoffintensive fossile Energie so bald wie möglich auslaufen lassen, mit wenigen Ausnahmen im Einklang mit einem ehrgeizigen Pfad hin zur Klimaneutralität, dem Übereinkommen von Paris, dem 1,5-Grad-Ziel sowie den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen. Um glaubwürdig zu sein, müssen Zielvorstellungen auch mit spürbaren Maßnahmen in allen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen untermauert werden. Wir werden beim technologiegesteuerten Übergang zur Klimaneutralität eine Führungsrolle einnehmen, wobei wir den klaren Fahrplan der Internationalen Energie-Agentur zur Kenntnis nehmen und den wichtigsten Sektoren und Aktivitäten, die die größte Verschmutzung verursachen, Priorität einräumen.
  • In der Erkenntnis, dass die Stromerzeugung durch Kohle die größte Einzelquelle von Treibhausgasemissionen ist, und im Einklang mit diesem allgemeinen Ansatz und unseren erhöhten national festgelegten Beiträgen (NDCs), haben wir uns auf nationaler Ebene verpflichtet, zügig Technologien und Maßnahmen auszubauen, mit denen die Entwicklung weg von der Nutzung von Kohle ohne CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) beschleunigt wird, was im Einklang mit unseren für 2030 festgelegten NDCs und unseren Verpflichtungen zur CO2-Neutralität steht. Dieser Wandel muss mit Strategien und Unterstützungsmaßnahmen einhergehen, die einen gerechten Übergang für die betroffenen Arbeitskräfte und Sektoren gewährleisten, sodass weder Menschen noch Gruppen oder geografische Regionen abgehängt werden. Um die internationale Entwicklung weg von der Kohle zu beschleunigen, und in der Erkenntnis, dass eine Fortsetzung der weltweiten Investitionen in die Energieerzeugung aus Kohle ohne CCS unvereinbar mit der Beachtung der 1,5 Grad-Grenze ist, betonen wir, dass internationale Investitionen in diese Kohlenutzung jetzt eingestellt werden müssen und verpflichten uns jetzt, ab Ende 2021 keine neuen direkten Staatshilfen mehr für die weltweite Energiegewinnung aus Kohle ohne CCS zu gewähren, was auch Investitionen durch öffentliche Entwicklungshilfe, Exportfinanzierung, Investitionen sowie Unterstützungen für die Förderung von Finanzierungen und Handel einschließt. Zur Erreichung dieses Ziels muss dieser Übergang von unterstützenden Maßnahmen begleitet werden, darunter die Koordinierung durch den Energy Transition Council (Rat für Energiereformen). Wir begrüßen die Arbeit des Klima-Investitionsfonds (CIF) und den Plan der Geber, im kommenden Jahr bis zu 2 Milliarden US-Dollar zu seinen Programmen zur Beschleunigung des Wandels im Kohlesektor (Accelerating Coal Transition Investment Program) und zur Einbindung erneuerbarer Energien (Renewable Energy Grid Integration Program) zuzusagen. Durch diese Mittel zu Vorzugsbedingungen sollen Kofinanzierungsmittel in Höhe von bis zu 10 Milliarden US-Dollar, auch aus dem Privatsektor, mobilisiert werden, um den Einsatz erneuerbarer Energien in Entwicklungs- und Schwellenländern zu unterstützen. Wir rufen andere große Volkswirtschaften dazu auf, diese Zusagen ebenfalls abzugeben und sich uns anzuschließen bei dem schrittweisen Ausstieg aus den Energieträgern, die die größte Verschmutzung verursachen, und bei der Erhöhung von Investitionen in die Technologie und Infrastruktur, die einen sauberen, ökologischen Wandel erleichtern. Wir erneuern generell unsere bestehenden Verpflichtungen, ineffiziente Subventionen für fossile Brennstoffe bis 2025 abzuschaffen, und rufen in der Erkenntnis, dass dies weltweit substanzielle finanzielle Ressourcen zur Unterstützung des Wandels freisetzen könnte und das Bekenntnis zu einem klaren Zeitrahmen erforderlich ist, alle Länder auf, sich uns anzuschließen.
  • In unseren Verkehrssektoren bekennen wir uns zu nachhaltiger, dekarbonisierter Mobilität und zum Ausbau emissionsfreier Fahrzeugtechnologien, auch im Bus-, Zug-, Schiffs- und Luftverkehr. Wir erkennen an, dass hierfür im Verlauf der 2020er-Jahre und darüber hinaus die Geschwindigkeit der weltweiten Dekarbonisierung des Straßentransportsektors drastisch erhöht werden muss. Dazu gehört die Unterstützung für ein beschleunigtes Roll-out notwendiger Infrastruktur wie der Lade- und Betankungsinfrastruktur und ein umfangreicheres Angebot für nachhaltigere Verkehrs- und Beförderungsarten, einschließlich öffentlicher Transportmittel, gemeinsam genutzter Mobilitätsoptionen (shared mobility), Rad- und Fußgängerverkehr. Wir sind entschlossen, den Wandel weg vom Neuverkauf von Diesel- und Benzinfahrzeugen zu beschleunigen und den Zuwachs an emissionsfreien Fahrzeugen zu fördern.
  • In unseren Industrie- und Innovationssektoren werden wir Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Bereichen wie Eisen und Stahl, Zement, Chemikalien und petrochemische Produkte ergreifen, um CO2-Neutralität in der gesamten Wirtschaft zu erreichen. Zu diesem Zweck werden wir unsere kollektiven Stärken in Wissenschaft, technologischer Innovation, Politikgestaltung, Finanzierung und Regulierung nutzen, auch durch die Einführung unserer G7-Agenda für industrielle Dekarbonisierung zur Ergänzung, Unterstützung und Erweiterung der Ziele bestehender Initiativen. Dazu gehören auch weitere Maßnahmen im öffentlichen Beschaffungswesen, bei Normen und Anstrengungen der Industrie, um die Nachfrage nach ökologischen Produkten zu ermitteln und anzuregen und die Energie- und Ressourceneffizienz in der Industrie zu steigern. Wir werden uns darauf konzentrieren, den Fortschritt im Bereich Elektrifizierung und Batterien, Wasserstoff, Kohlendioxidbindung, -nutzung und -speicherung, emissionsfreier Flug- und Schiffsverkehr sowie Kernkraft in den Ländern, die sich für deren Nutzung entschieden haben, zu beschleunigen. Wir unterstützen daher uneingeschränkt die Einleitung der zweiten Phase von Mission Innovation und die dritte Phase der Energiekonferenz „Clean Energy Ministerial“.
  • Mit Blick auf Wohnhäuser und Gebäude und auch die Industrie erkennen wir an, dass dringend grundlegende Veränderungen hin zu einem Einsatz erneuerbarer Energien für Heizung und Kühlung sowie eine Verringerung des Energiebedarfs nötig sind. Dies ergänzt die erforderlichen Veränderungen in der Gebäudeplanung, bei nachhaltigen Materialien und Nachrüstungen. Wir begrüßen daher das Ziel der Initiative für eine äußerst effiziente Nutzung von Ausrüstung und Geräten (Super-Efficient Equipment and Appliances Deployment initiative, SEAD), die Effizienz von weltweit verkauften Beleuchtungs-, Kühl- und Motorsystemen bis 2030 zu verdoppeln.
  • Mit Blick auf die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und andere Sektoren der Landnutzung sind wir entschlossen sicherzustellen, dass unsere Politik Anreize für eine nachhaltige Produktion, den Schutz, die Bewahrung und die Regeneration von Ökosystemen sowie die Kohlenstoffsequestrierung schafft. Wir begrüßen die Möglichkeit, diese Themen im Rahmen der COP26 (Transition to Sustainable Agriculture Policy Dialogue) sowie des VN-Gipfels zu Ernährungssystemen (UN Food Systems Summit) im September zu diskutieren.

(40) Das Erreichen unseres gemeinsamen Ziels einer weltweiten umweltfreundlichen und nachhaltigen Erholung unserer Wirtschaft bietet die größtmögliche ökonomische Chance unserer Zeit, Einkommen, Innovation, Beschäftigung, Produktivität und Wachstum anzukurbeln und gleichzeitig Maßnahmen voranzutreiben, um die existenzielle Bedrohung durch Klimawandel und Umweltzerstörung anzugehen. Um die Lücke zwischen den benötigten Mitteln und den tatsächlichen Finanzströmen zu schließen, ist es notwendig, im richtigen Maßstab Finanzmittel und Investitionen im Hinblick auf die Technologien, Infrastruktur, Ökosysteme, Unternehmen, Arbeitsplätze und Volkswirtschaften zu mobilisieren und auszurichten, die die Basis für eine CO2-neutrale, widerstandsfähige Zukunft bilden, in der niemand zurückgelassen wird. Dies umfasst die Bereitstellung und Abstimmung aller Finanzierungsquellen, öffentlicher wie privater, nationaler wie multilateraler. Wir erkennen an, dass die Finanzierung des Übergangs zu klimaneutralen Volkswirtschaften für Entwicklungsländer eine besondere Herausforderung darstellt, und stehen zu unseren bilateralen und multilateralen Verpflichtungen, diese Partner im Hinblick auf sinnvolle und transparente Anstrengungen zur Dekarbonisierung zu unterstützen. Wir bekräftigen das gemeinsame Ziel der Industrieländer, im Rahmen bedeutsamer Minderungsmaßnahmen und von Transparenz bei der Umsetzung bis 2025 zusammen jährlich 100 Milliarden US-Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen aufzubringen. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns alle, jeweils unsere gesamten öffentlichen Beiträge zur internationalen Klimaschutzfinanzierung für diesen Zeitraum zu erhöhen und zu verbessern, und rufen andere Industriestaaten auf, sich uns anzuschließen und ihre Beiträge für diese Anstrengungen zu erhöhen. Wir begrüßen die Zusagen, die einige G7-Länder im Hinblick auf die Erhöhung ihrer Beiträge zur Klimaschutzfinanzierung bereits geleistet haben, und sehen neuen Zusagen von anderen Ländern bereits deutlich vor der COP26 in Glasgow erwartungsvoll entgegen. Diese Steigerung im Hinblick auf Quantität und Planbarkeit wird ergänzt durch eine verbesserte Wirksamkeit und Zugänglichkeit und beinhaltet mehr finanzielle Mittel, die einen Beitrag zu Anpassung und Widerstandsfähigkeit, Katastrophenvorsorge und -versicherung leisten, sowie Unterstützung für natürliche und naturbasierte Lösungen. Wir sind entschlossen, Synergien zwischen Finanzierungen in Bezug auf Klimaschutz und biologische Vielfalt weiter zu stärken und Finanzierungen zu fördern, die positive Nebeneffekte für Klima und Natur haben, und wir arbeiten intensiv daran, die Finanzmittel für natürliche und naturbasierte Lösungen zu erhöhen. Wir begrüßen die Anstrengungen der multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs), ihre Klima- und Naturschutzfinanzierungen zu erhöhen, fordern sie nachdrücklich auf, mehr finanzielle Mittel zu mobilisieren, auch aus dem Privatsektor, und rufen sie, bilaterale Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, multilaterale Fonds, öffentliche Banken und einschlägige Agenturen dazu auf, vor der 26. Vertragsstaatenkonferenz des VN-Klimarahmenübereinkommens auf hoher Ebene einen Plan und ein Datum bekanntzugeben, bis zu dem ihre gesamten Tätigkeiten in vollem Umfang auf die Ziele des Übereinkommens von Paris und multilateraler Umweltabkommen, die wir unterstützen, abgestimmt sein und diese unterstützen werden.

(41) Wir unterstützen ferner die laufende Transformation zur Mobilisierung weiteren privaten Kapitals für diese Ziele, insbesondere um Entwicklungs- und Schwellenländer dabei zu unterstützen, die Möglichkeiten im Zuge dieses Wandels optimal zu nutzen, während sie gleichzeitig die Folgen des Klimawandels mindern und sich an diesen anpassen. Wir rufen die multilateralen Entwicklungsbanken und unsere Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen auf, Strategien, Initiativen und Anreizen für die Mobilisierung von Kapital Priorität in ihren Tätigkeiten einzuräumen. Die G7 verpflichten sich, verstärkt unterschiedliche Arten der Mischfinanzierung zu nutzen, auch durch unseren umfassenderen strategischen Ansatz zur Entwicklungsfinanzierung, eine engere Zusammenarbeit zwischen unseren Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen und geplante Zusagen in Milliardenhöhe für den Klimainvestitionsfonds und den Grünen Klimafonds, wodurch jeweils weitere Milliarden an privater Finanzierung mobilisiert werden. Wir ermutigen ferner zur weiteren Erschließung von Märkten zur Finanzierung von Katastrophenrisiken. Hierzu haben die G7-Mitglieder im Einklang mit der InsuResilience Global Partnership und der Partnerschaft für risikobewusste Frühmaßnahmen (REAP) neue Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen für eine schnelle Reaktion und zur Finanzierung und Versicherung von Katastrophenrisiken im Wert von hunderten Millionen zugesagt. Wir verpflichten uns, die notwendige Marktinfrastruktur für private Finanzierungen aufzubauen, um den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft zu unterstützen und Anreize hierfür zu schaffen. Die Weiterentwicklung des globalen Markts für ökologische Finanzierungen wird dazu beitragen, Finanzmittel aus dem Privatsektor zu mobilisieren und staatliche Maßnahmen zur Erreichung unserer Verpflichtungen zur CO2-Neutralität stärken. Wir unterstützen die kürzlich ins Leben gerufene Glasgow Financial Alliance for Net Zero und rufen zu einer raschen, beständigen Einhaltung ihrer Verpflichtungen zur Reduzierung von Emissionen der Realwirtschaft auf. Wir betonen die Notwendigkeit, das globale Finanzsystem ökologischer zu gestalten, damit klimapolitische Überlegungen in Finanzentscheidungen einfließen. Wir unterstützen eine Entwicklung dahin, im Einklang mit innerstaatlichen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen verbindlich vorzuschreiben, wobei diese einheitliche und entscheidungsrelevante Informationen für Marktteilnehmer zur Verfügung stellen und auf dem Rahmenwerk der Taskforce „Klimabezogene Finanzinformationen“ (TCFD) beruhen. Wir sehen ferner der Einrichtung der Taskforce für die Offenlegung naturbezogener Finanzinformationen und ihren Empfehlungen erwartungsvoll entgegen. Diese Initiativen werden dazu beitragen, die benötigten Billionen an Finanzmitteln aus dem Privatsektor zu mobilisieren und staatliche Maßnahmen zur Erreichung unserer Verpflichtungen zur CO2-Neutralität stärken. Wir erkennen das Potenzial an, das CO2-Märkte mit hoher Integrität und die Bepreisung von CO2-Emissionen haben, um kostengünstige Reduzierungen der Emissionswerte zu fördern, Innovationen anzutreiben und einen Übergang hin zu Netto-Null-Emissionen zu ermöglichen durch den optimalen Einsatz einer Reihe politischer Instrumente zur CO2-Bepreisung. Wir betonen ihre Bedeutung für die Gestaltung einer fairen und effizienten CO2-Preisentwicklung zur Beschleunigung der Dekarbonisierung unserer Volkswirtschaften, um auf einen Weg hin zu einer weltweiten CO2-Neutralität zu gelangen. Bei all dem werden wir gendersensible Ansätze für Finanzierungen, Investitionen und politische Maßnahmen im Bereich Klima und Natur entwickeln, damit Frauen und Mädchen in vollem Umfang an der zukünftigen ökologischen Wirtschaft teilhaben können.

(42) Der Verlust der biologischen Vielfalt ist untrennbar mit dem Klimawandel verbunden; wobei beide Phänomene einenader verstärken, und stellt für unseren Planeten und unsere Bürger eine ebenso gravierende existenzielle Bedrohung dar. In diesem Zusammenhang erkennen wir als G7 unseren Beitrag zum Rückgang der biologischen Vielfalt an und verpflichten uns, zur Wahrung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt das Unsere zu tun. Wir unterstützen die Annahme eines ehrgeizigen globalen Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 durch die Teilnehmer der 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, womit ehrgeizige Ziele gesetzt, die Umsetzung gestärkt und regelmäßige Berichterstattung und Überprüfung verbessert werden. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung, die Welt dabei zu unterstützen, den Trend zum Verlust biologischer Vielfalt und natürlicher Lebensräume, die diese ermöglichen, umzukehren, und stellen daneben sicher, dass in unserer politischen Entscheidungsfindung die Auswirkungen auf die Natur in vollem Umfang berücksichtigt werden.

(43) In Unterstützung gewichtiger Ergebnisse für die Natur auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Kunming und der 26. Vertragsstaatenkonferenz des VN-Klimarahmenübereinkommens (COP26) in diesem Jahr und unter Kenntnisnahme der auf der 75. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2020 initiierten Verpflichtung der Staats- und Regierungschefs für die Natur (Leaders’ Pledge for Nature) verabschieden wir die G7-Übereinkunft für die Natur 2030 (G7 2030 Nature Compact), um die weltweite Aufgabe zu unterstützen, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2030 aufzuhalten und umzukehren. Mit dem Nature Compact verpflichten wir uns, in vier zentralen Bereichen Maßnahmen zu ergreifen:

  • Erstens verpflichten wir uns, für ehrgeizige und wirksame globale Ziele für die biologische Vielfalt einzutreten, darunter die Intakterhaltung beziehungsweise den Schutz von mindestens 30 % der globalen Landfläche und mindestens 30 % der Weltmeere bis 2030. Wir werden dazu beitragen, indem wir im Einklang mit den jeweiligen innerstaatlichen Gegebenheiten und Ansätzen bis 2030 mindestens 30 % unserer eigenen Landflächen, einschließlich terrestrische Gewässer und Binnengewässer, sowie unserer Küsten- und Meeresgebiete intakt erhalten beziehungsweise schützen. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, die Krise des Artenverlusts einzudämmen, die Versorgung mit Wasser und Nahrungsmitteln sicherzustellen, die Kohlendioxidverschmutzung abzumildern und das Risiko künftiger Pandemien zu verringern. Wir unterstützen ferner in vollem Umfang die Zusage der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR), auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Fakten eine repräsentative Systematik von Meeresschutzgebieten im Geltungsbereich des CAMLR-Übereinkommens im Südlichen Ozean zu erstellen.
  • Zweitens werden wir den Wandel hin zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung natürlicher Ressourcen unterstützen und entsprechende Mittel nutzen, um nicht nachhaltige und illegale Aktivitäten, die der Natur und damit den Existenzgrundlagen Schaden zufügen, zu bekämpfen. Dazu zählt, dass wir unsere Maßnahmen zur Bekämpfung der steigenden Verschmutzung der Weltmeere durch Plastikmüll intensivieren, auch indem wir im Rahmen der Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA) Möglichkeiten hierfür erarbeiten, einschließlich der Stärkung bestehender Instrumente und eines möglichen neuen Abkommens oder anderen Instrumenten zur Bekämpfung von Plastikabfällen im Meer, unter anderem auf Tagung 5.2 der UNEA.
  • Drittens werden wir intensiv darauf hinarbeiten, Investitionen in den Schutz, die Bewahrung und Wiederherstellung von Naturräumen zu erhöhen, was auch eine Verpflichtung zur Erhöhung der Finanzmittel für naturbasierte Lösungen bis 2025 umfasst, und damit Synergien von Finanzierungen in Bezug auf Klimaschutz und biologische Vielfalt zu maximieren und die Berücksichtigung des Themas Natur sowohl bei politischen als auch wirtschaftlichen Entscheidungen sicherzustellen.
  • Schließlich werden wir eine verstärkte Rechenschaftspflicht und Mechanismen zur Umsetzung multilateraler Umweltübereinkünfte, deren Vertragsparteien wir sind, in den Vordergrund stellen. Wir werden den Compact umsetzen und unsere Fortschritte dabei regelmäßig durch bestehende G7-Mechanismen überprüfen, unter anderem auf dem G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in fünf Jahren, wobei wir zu diesem Zeitpunkt Möglichkeiten prüfen werden, unsere Maßnahmen und unser Engagement gegebenenfalls nach und nach zu steigern, um die Erfüllung unserer Ziele für 2030 sicherzustellen. Diejenigen G7-Mitglieder, die Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) sind, werden sich ferner für die erfolgreiche Umsetzung des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020, der auf der CBD COP15 vereinbart werden soll, einsetzen.

->Quellen:

https://www.wort.lu/de/international/gipfel-in-cornwall-g7-einigt-sich-auf-impfversprechen-und-harten-china-kurs-60c6e11ade135b9236c164bd

https://www.sueddeutsche.de/politik/g-7-gipfel-ngos-kritik-1.5317558

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1928210/d28a4d5847561eea4fb7827df02d0937/2021-06-13-g7-abschlusserklaerung-deutsch-data.pdf?download=1

https://www.tagesschau.de/ausland/g7-gipfel-cornwall-analyse-101.html

https://www.spiegel.de/ausland/g7-gipfel-in-cornwall-eine-grosse-show-mit-noch-groesseren-pannen-a-7ceb2ad1-fcb9-4780-b66e-c7376cf6dde4