Vier Billigflieger fordern Ende der Gratis-CO2-Emissionen bei Langstreckenflügen

Ausnahmeregelung soll abgeschafft werden

Billigfluggesellschaften fordern von der EU, die Ausnahmeregelung abzuschaffen, die europäischen Langstreckenlinien eine Kostenbefreiung ihrer CO2-Emissionen für Flüge außerhalb Europas ermöglicht. In einer gemeinsamen Erklärung haben Ryanair, easyJet, Jet2 und WizzAir die Regeln des Emissionshandelssystems (ETS) für den Luftverkehr kritisiert, schreibt Sean Goulding Carroll am 07.02.2022 auf EURACTIV.com. Die Billigflieger argumentierten, dass die Rechtsvorschriften den Großteil der CO2-Emissionen von Flügen, die von EU-Flughäfen abfliegen, vom EU-Kohlenstoffmarkt ausschließen.

Nach Angaben der Luftverkehrsagentur EUROCONTROL waren 2020 etwa 6 Prozent der Langstreckenflüge für rund 52 Prozent der CO2-Emissionen des europäischen Luftverkehrs verantwortlich. (Foto: Flugzeug-Betankung am BER – © Gerhard Hofmann für Solarify)

Das EU-Emissionshandelssystem verpflichtet die Fluggesellschaften, für jede ausgestoßene Tonne CO2-Emissionsrechte zu kaufen – allerdings nur bei Flügen innerhalb der EU. Die Emissionen des internationalen Luftverkehrs fallen unter das CORSIA-System der Vereinten Nationen, ein globales System zum Ausgleich von CO2-Emissionen, das weniger streng sein soll als der EU-Kohlenstoffmarkt.

Die gemeinsame Erklärung wurde von Transport & Environment (T&E) unterstützt. In ihren Worten ist es eine „Anomalie“, dass es Flüge gibt, die von EU-Flughäfen abfliegen, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen. „Es ist absurd, dass Menschen, die nach Madrid oder Budapest fliegen, CO2-Steuern zahlen müssen, aber weitaus umweltschädlichere Reisen nach New York oder Singapur davon ausgenommen sind“, sagte T&E-Geschäftsführer William Todts.

Aus der T&E-Erklärung: Damit die Luftverkehrsbranche bis 2050 dekarbonisiert werden kann, ist es nach Ansicht von T&E und den vier Fluggesellschaften von entscheidender Bedeutung, dass diese Anstrengungen gleichmäßig auf alle Akteure verteilt werden. Es sollten keine Ausnahmen gewährt werden, insbesondere nicht für Fluggesellschaften, die Umsteige- und Langstreckenflüge durchführen, wie es einige Langstreckenfluggesellschaften und zugehörige Großflughäfen gefordert haben. Ihre Forderungen nach einer Subventionierung des ETS und nachhaltiger Treibstoffkosten für Langstreckenflüge sind unangemessen und ungerechtfertigt.
Alle Flüge zu Nicht-EWR-Zielen sollten in das EU-EHS einbezogen werden. Gegenwärtig werden 80-90 % der Emissionen von Fluggesellschaften innerhalb der EU durch das ETS abgedeckt, während Langstreckenfluggesellschaften nur Gutschriften für etwa 19 % ihrer – wesentlich höheren – Emissionen erwerben.
Einige Fluggesellschaften behaupten, dass ehrgeizige Klimaregelungen von Teilen der Branche umgangen werden könnten, was zu einer Verlagerung von Emissionen führen würde. Carbon Leakage liegt vor, wenn Fluggesellschaften die zusätzlichen Kosten für sauberen Treibstoff oder ETS-Zertifikate vermeiden, indem sie ihre Emissionen in andere Regionen verlagern. Studien haben gezeigt, dass einige dieser Behauptungen unbegründet sind und dass es für die EU keinen Grund gibt, ihre Klimamaßnahmen nicht für alle von ihrem Hoheitsgebiet abgehenden Flüge zu verhängen.

Nach Angaben der Luftverkehrsagentur EUROCONTROL waren 2020 etwa 6 Prozent der Langstreckenflüge für rund 52 Prozent der CO2-Emissionen des europäischen Luftverkehrs verantwortlich. Angesichts der Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Emissionen bei Flügen über 4000 km entstehen, gebe es keinen Grund, Langstreckenflüge von Klimamaßnahmen auszunehmen, argumentierte Ryanair-Chef Michael O’Leary. „Alle Fluggesellschaften behaupten zwar, dass sie sich für die Dekarbonisierung einsetzen, aber Taten sagen mehr als Worte. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Legislativvorschläge wie das Fit-for-55-Paket gleichermaßen für alle Flüge gelten, unabhängig von Zielort oder Entfernung“, so O’Leary.

Bedrohte Wettbewerbsfähigkeit

Die traditionellen Fluggesellschaften haben sich entschieden dagegen ausgesprochen,  Langstreckenflüge in den EU-Kohlenstoffmarkt einzubeziehen. Sie argumentieren, dass dies die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Luftfahrtindustrie beeinträchtigen und ihre Fähigkeit einschränken würde, in innovative, kohlenstoffarme Flugzeuge zu investieren. Sie behaupten auch, dass die Politik die Fluggesellschaften dazu veranlassen könnte, Flüge und Tätigkeiten außerhalb des Geltungsbereichs der grünen Maßnahmen zu verlagern (Carbon Leakage).

Diese Bedenken teilt auch Henna Virkkunen, Abgeordnete der Mitte-Rechts-Partei EVP und Mitglied des Industrie- und des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments: „Wir müssen die effizientesten Instrumente zur Reduzierung der Emissionen finden, ohne unsere Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen. Die Schaffung europäischer Regeln für globale Industrien wie die Luftfahrtindustrie darf nicht dazu führen, dass der Luftverkehr in Zukunft außerhalb der EU verlagert wird“, so Virkkunen gegenüber EURACTIV. „Mit dem ETS müssen wir einen schrittweisen Übergang gewährleisten, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die europäische Luftverkehrsbranche braucht ausreichend Zeit, um sich auf den Wandel des gesamten Sektors einzustellen“.

Nach Ansicht von József Váradi, dem CEO der Wizz Air Group, sind die Bedenken hinsichtlich des Carbon Leakage jedoch übertrieben. „Wir sollten uns nicht von den unbegründeten Behauptungen der großen europäischen Fluggesellschaften über die Verlagerung von CO2-Emissionen beeindrucken lassen“, sagte er. „Wenn es nach ihnen ginge, wären ihre ineffizienten, ‚Hub and Spoke‘-Langstreckenflüge von der Politik ausgenommen. Kohlenstoff macht nicht an den EU-Grenzen halt“.

Eine im Januar veröffentlichte Studie von T&E kam zu dem Ergebnis, dass das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen außerhalb der EU aufgrund des ETS gering ist. Die zusätzlichen Kosten für Treibstoff, Personal und Flugzeuge infolge von Zwischenlandungen außerhalb der EU würden jeden wirtschaftlichen Vorteil zunichte machen.

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