Fast 400 MW zu wenig

Auktion Wind-Onshore deutlich unterzeichnet – BWE und BEE warnen

Wo bleiben die Projekte? fragte die Zeitschrift „Erneuerbare Energien“ am Die Bundesnetzagentur hatte die Zuschläge für die Ausschreibungsrunde im Mai bekanntgegeben.1.320 MW Leistung waren ausgeschrieben, aber lediglich 931 MW bezuschlagt worden: Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 01.05.2022 war nach zwei überzeichneten Runden erstmals wieder unterzeichnet. Wie die die Bundesnetzagentur mitteilt, waren 116 Gebote mit einem Volumen von 947 MW eingereicht worden, zwei durften wegen Formfehlern nicht teilnehmen.

Bau einer Windenergieanlage – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Niedrigster Wert: 5,44 Cent pro Kilowattstunde

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen laut Netzagentur von 5,44  bis 5,88 ct/kWh. Der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,85 ct/kWh und damit nur knapp unter dem Höchstpreis von 5,88 ct/kWh. Im Gegensatz zur Vorrunde ist der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert damit gestiegen (Vorrunde: 5,76 ct/kWh). Regional betrachtet entfielen die größten Zuschlags-Volumina auf Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (224 MW, 36 Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (198 MW, 22 Zuschläge) und Niedersachsen (178 MW, 17 Zuschläge).

Im kommenden Jahr sollen 12.840 MW auktioniert werden – wo bleiben die Projekte?

Damit bleibt die Frage, wie denn die von der Bundesregierung im kommenden Jahren geplanten großen Ausschreibungsmengen mit Projekten befüllt werden sollen – in diesem Jahr folgen noch zwei weitere Auktionen mit 1.333 MW im September und 1.190 MW im Dezember. Im nächsten Jahr sollen es dann 12.840 MW, von 2024 bis 2028 jeweils 10.000 MW jährlich sein. Demgegenüber stehen niedrige Genehmigungszahlen und damit wenig Projekte: Laut der jüngsten Auswertung der Fachagentur Wind an Land sind bis Ende März dieses Jahres 206 Windenergieanlagen mit rund 1.060 MW Windenergieleistung bewilligt worden – sieben Prozent weniger als im selben Zeitraum 2021. Gegenüber dem Durchschnittswert der ersten Quartale der Jahre 2014 bis 2016 (432 WEA) hat sich die Zahl der im aktuellen Frühjahr genehmigten Anlagen sogar mehr als halbiert. Nur weil die durchschnittliche Anlagengröße deutlich gestiegen ist beträgt die Differenz bei der durchschnittlich genehmigten Leitung nur minus 14 Prozent.

VDMA fordert Maßnahmen für mehr Flächen und Genehmigungen

Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer VDMA Power Systems, forderte Konsequenzen: „Die Unterzeichnung der Mai-Ausschreibung nach zwei Überzeichnungen in Folge zeigt deutlich: die höheren Ziele der Bundesregierung allein reichen nicht aus, um auf den notwendigen Ausbaupfad zu kommen.“ Dem Osterpaket müssten schnell Maßnahmen folgen, die zu mehr Flächen, schnelleren Genehmigungen und einem wirksamen Vorankommen bei der Vereinheitlichung des Artenschutzes führten. „Daneben müssen Hürden für den Zubau zum Beispiel bei schleppenden Schwertransportgenehmigungen beseitigt werden“, so Rennschmidt.

BWE mahnt mehr Flexibilität beim Ausschreibungsregime an

Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie, nannte Gründe dafür, dass bereits genehmigte Projekte nicht an der Ausschreibung teilgenommen hätten: „Neben massiven Preissteigerungen, weiter gestörten Lieferketten und daraus resultierenden Umsetzungsschwierigkeiten gehören dazu auch die schnell steigenden Zinsen. Es braucht hier kurzfristige politische Maßnahmen, um vorhandene Genehmigungen auch zu realisierbaren Projekten zu machen“, so Albers. Viele bezuschlagte Projekte könnten schon jetzt nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden, da die Ausschreibungskulisse an der Wirklichkeit der dynamischen Kostenentwicklung der Lieferketten vorbeigehe. „Gedeckelte Höchstwerte und starre Umsetzungsfristen stehen im Widerstreit zur Realität in der Projektrealisierung. Ohne Korrektur drohen weitere Rückschläge im Zubau der Windenergie.“ (kw)


BEE fordert echte Beschleunigung statt weiterer Verzögerung beim Windenergieausbau: gut meint ist noch nicht gut gemacht

Laut Einschätzung des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) könnten die Vorschläge der Bundesregierung zum Windkraftausbau zu weiteren Verzögerungen, statt zur Beschleunigung führen. Am letzten Freitag hatte die Bundesregierung eine Formulierungshilfe für ein Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) sowie einen Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vorgestellt. Der BEE hat heute Morgen eine Stellungnahme zum WaLG eingereicht und wird heute Abend eine weitere zum BNatSchG einreichen.

„Die Energiewende braucht mehr Tempo. Dass die Bundesregierung jetzt zügig und konsequent den rechtlichen Rahmen neu ausrichtet, ist richtig und wichtig. Allerdings verfehlen die Formulierungshilfen trotz des erkennbaren Gestaltungswillens der Bundesregierung sowie einiger positiver Veränderungen und Klarstellungen das erklärte Ziel, die notwendigen Flächen auszuweisen und Planungs- und Genehmigungsverfahren substanziell zu beschleunigen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. „Mit dem Entwurf zum Naturschutzgesetz werden die Ausbauziele nicht zu halten sein. Er schafft neue Hürden für den Ausbau.“

Der BEE befürchtet, dass die allzu übereilten und daher teils nicht voll durchdachte Vorschläge nicht die gewünschte Beschleunigung des Windkraftausbaus bringen, sondern diese wieder in die Zukunft verschoben werden. „Die Fülle neuer Rechtsbegriffe, neuer Verknüpfungen und sich nebeneinander aufbauenden Regelungen bergen außerdem Risiken für die Rechtssicherheit. Daraus können weitere Verzögerungen resultieren, die wir jetzt nicht zulassen dürfen,“ so Peter abschließend. Die wesentlichen Kritikpunkte des BEE:

Wind-an-Land-Gesetz

Die Zwischenziele bei der Flächenausweisung sieht der BEE kritisch, da dies insgesamt zu erheblichen Verzögerungen bei der Ausweisung verfügbarer Flächen führen könnte. Zudem werden damit zwei unnötig gedoppelte, über viele Jahre andauernde Planungsphasen geschaffen, anstelle die Flächenbeiträge direkt innerhalb eines Planungszyklus bereitzustellen.

Die Rechtsfolge der Zielverfehlung (Außenbereichspriviligierung) greift erst frühestens 2027 und damit deutlich zu spät. Wertvolle und entscheidende Jahre werden erneut vertan. Zudem birgt dieses Instrument für Planer:innen keine ausreichende Sicherheit, da die Regelung auch potenziell wieder hinfällig werden könnte wenn ein Land zwischenzeitlich wieder auf den 2-Prozent-Kurs einschwenkt. Dieses Risiko wird dazu führen, dass die Beplanung derartiger Flächen gar nicht erst angegangen wird.

Der BEE fordert kurzfristig eine sofortige Außenbereichsprivilegierung, bis das 2-Prozent Flächenziel erreicht ist. Nur wenn im bestehenden Rechtssystem die Ausschlusswirkung ab sofort entfällt, wird ausreichend Planungssicherheit für die Windenergie geschaffen. Die Ausschlusswirkung für das Repowering muss sofort entfallen.

Bundesnaturschutzgesetz

Die Liste vermeintlich kollisionsgefährdeter Arten beinhaltet auch Arten, die nur im geringen Maße von Kollisionen gefährdet werden. Weiter ist die Annahme, dass die Unterschreitung eines bestimmten Abstandes das Tötungsrisiko signifikant erhöht, unklar. Deshalb sollte klargestellt werden, dass der Nahbereich einer WEA kein Tabubereich ist.

Laut Formulierungshilfe werden auch für häufige Arten mit gutem Erhaltungszustand verbindliche Schutzmaßnahmen festgelegt und rechtliche Hürden errichtet. Das wird eine Vielzahl von Klagen zur Folge haben und den Ausbau der Windenergie erheblich verlangsamen. Der BEE schlägt vor, dass Schutzmaßnahmen nur zu prüfen sein sollten, wenn eine Signifikanzschwelle unterschritten wird.

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