Max. 3,1 Gigatonnen CO2

Umweltrat: neue Berechnung für Kohlendioxid-Budget

Nur noch maximal 3,1 Gigatonnen CO2 darf Deutschland insgesamt emittieren, um die 1,5-Grad-Grenze nicht zu überschreiten. Das geht aus einer schon am 15.06.2022 veröffentlichten Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) hervor, die dem Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – am 20.07.2022 als Unterrichtung vorgelegt wurde (20/2795). Darin hat das die Bundesregierung in Fragen der Umweltpolitik beratende Expertengremium seine bisherigen Berechnungen für ein nationales CO2-Budget aktualisiert. Es übernahm damit die 2021 vom Weltklimarat (IPCC) veröffentlichten Schätzungen für das verbliebene globale CO2-Budget als Grundlage.

Rauch und Wasserdampf im Industriegebiet Mainz-Wiesbaden – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Das 3,1 Gt-Budget würde nach den aktuellen Berechnungen des SRU nur noch für gut neun Jahre reichen. Bei einer „linearen Emissionsreduktion ab 2022“ müsste Deutschland also bereits 2031 klimaneutral sein, heißt es in seiner Stellungnahme. Dafür räumt der Umweltrat eine 50-prozentige Chance ein. Mit 67 Prozent stuft er die Chance ein, unterhalb von 1,75 Grad Erwärmung zu bleiben. Hierfür dürfte Deutschland von 2022 an noch 6,1 Gt CO2 ausstoßen. Das Budget wäre 2040 aufgebraucht.

„Deutschland muss von allen fossilen Energieträgern unabhängig werden, nicht nur von denen aus Russland“, sagt Prof. Wolfgang Lucht vom SRU. „Das noch verbleibende CO2-Budget schmilzt rapide. Dies ist vor allem eine Folge der zuletzt verschleppten Energiewende in Deutschland. Die Bundesregierung sollte jetzt mit noch mehr Nachdruck Maßnahmen für den industriellen und privaten Bereich beschließen, die uns auf einen Pfad bringen, der nachweisbar im Einklang mit den Klimazielen von Paris steht.“ Und Prof Claudia Kemfert: „Deutschland muss nun durchstarten beim Klimaschutz. Verfehlen wir die Ziele und überziehen das Budget, lässt sich das später nicht wieder aufholen.“ Der SRU empfiehlt der Bundesregierung daher, ein deutsches CO2-Budget klar zu benennen und zu begründen, um damit Transparenz zu schaffen.

Der Umweltrat hatte der Bundesregierung in seinem Umweltgutachten 2020 empfohlen, die deutsche Klimapolitik an einem CO2-Budget auszurichten, das im Einklang mit den Zielen des Klimaabkommens von Paris steht. Abgeleitet davon gibt das nationale Budget die Obergrenze für die Gesamtmenge der CO2-Emissionen an, die Deutschland nicht überschreiten sollte, um laut SRU einen „ausreichenden, angemessenen und gerechten Beitrag“ zur Einhaltung der Klimaziele zu leisten.

Offizieller Maßstab ist das vom SRU berechnete Budget nicht. Die Sachverständigen verweisen jedoch in ihrer Stellungnahme auf das Bundesverfassungsgericht, das in seinem Beschluss vom März 2021 die SRU-Berechnungen herangezogen habe, um zu prüfen, ob das Klimaschutzgesetz den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. (hib/SAS)

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