Energiesparkampagne soll Akzeptanz schaffen

Regierung: Beschleunigung der Energiewende Frage der nationalen und europäischen Sicherheit

Übergeordnetes Ziel der Energiesparkampagne der Bundesregierung sei, – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag am 29.07.2022 – breite Akzeptanz für die Maßnahmen und den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft zu schaffen und damit deutlich zu machen, dass die Beschleunigung der Energiewende eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit ist. Eine Quantifizierung der Einsparwirkung durch die Kampagne ist nicht möglich, da sie eine reine Informationsmaßnahme darstelle. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2827) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/2444).

Erdgasspeicher Herzsprung – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Auf die Frage, warum Maßnahmen zum Energiesparen im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nicht für alle Ressorts der Bundesregierung verbindlich seien, heißt es, die Umsetzung liege in der Verantwortung jedes einzelnen Ministeriums. Um dennoch ein möglichst einheitliches Vorgehen sicherzustellen und zusätzliche Anstrengungen zur Energieeinsparung zu erreichen, habe die „Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung“ zehn übergreifende Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung – darunter auch eine reduzierte Raumkühlung – erarbeitet. Im weiteren schreibt die Regierung, dass sie alle Maßnahmen prüfe, die grundsätzlich geeignet seien, Energieeinsparungen herbeizuführen – dazu gehöre auch eine Einsparverpflichtung für Energieunternehmen.

Bei einer schweren Gasmangellage habe die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Aufgabe, den lebenswichtigen Bedarf an Gas zu berücksichtgen, heißt es in der Antwort auf die Frage, wie bei Knappheit das Gas an die Industrie verteilt werden soll und welche Branchen zuerst betroffen wären.

Wörtlich: „Bei einer schweren Gasmangellage hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Bundeslastverteiler (BLastV) die Aufgabe, den lebenswichtigen Bedarf an Gas zu decken. Für die Auflösung von schweren Gasmangellagen und somit für die Verteilung von Erdgas stehen dem BLastV verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Darunter kann auch eine Abwägungsentscheidung fallen, die zu einer Anordnung einer Reduktion des Gasverbrauchs bei sogenannten nicht-geschützten Letztverbrauchern mit einer Anschlussleistung von mehr als zehn Megawatt führen. Zur Abwägung der anzuwendenden Maßnahmen berücksichtigt der BLastV verschiedene Kriterien, u. a. die zu erwartenden (volks- bzw.
betriebs-) wirtschaftlichen Schäden und die Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit.“

Prinzipiell gelte es immer – lageangepasst – die mildesten Mittel zu ergreifen. Deshalb könne es keine feste Abschaltreihenfolge in Bezug auf einzelne Verbraucher oder Branchen geben. (hib/MIS)

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