Wärmewende: Bioenergie mit anderen Erneuerbaren gleichbehandeln

Ab 2024 EE-Pflicht bei neuen Heizungen: 65 Prozent

Wie der Bundesverband Bioenergie mitteilt, haben das Wirtschafts- und das Bauministerium in einem Konzeptpapier Vorschläge für die Umsetzung einer Pflicht zum Einsatz von mindestens 65% Erneuerbarer Energien in neuen Heizungen ab 2024 vorgelegt. Darin werden zwei Erfüllungsoptionen zur Diskussion gestellt. In Option 1 sollen alle Erneuerbaren Energien gleichrangig behandelt werden und in Option 2 der Einsatz von Bioenergie als Erneuerbare Wärmequelle nachrangig gegenüber allen anderen Erneuerbaren Energieoptionen und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.

Biogasanlage in der Ostprignitz – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek, kommentierte die Regierungspläne für die Verbändegemeinschaft: „Bioenergie leistet als mit Abstand wichtigste erneuerbare Wärmequelle bereits heute einen großen Beitrag für die Reduktion von Treibhausgasen und den Ersatz fossiler Energieimporte. Sie wird aus lokal und regional verfügbarer Biomasse gewonnen und leistet so einen direkten Beitrag zur Unabhängigkeit von Energieimporten. Zudem wird durch die Nutzung von biogenen Brennstoffen wie Holz und Biomethan der Strombedarf reduziert und die Netze entsprechend entlastet. Umso irritierender wirkt der Vorschlag von BMWK und BMWSB zur Degradierung der Bioenergie zur erneuerbaren Wärmequelle zweiter Klasse. Wenn die Bundesregierung es mit der Wärmewende ernst meint, dann muss sie den Eigentürmern alle Erfüllungsoptionen gleichrangig zur freien Entscheidung zur Verfügung stellen. Nur so können Hauseigentümer für sich und ihre Mieter die optimale erneuerbare Heizlösung finden und eine weitere Verzögerung der Wärmewende durch langwierige und kostspielige Gutachten vermeiden.“

Wortlaut aus dem BMWK: „Im Koalitionsvertrag ist bereits eine entscheidende Vorgabe zur Erreichung der klimapolitischen Ziele im Wärmebereich enthalten. Sie sieht vor, dass jede ab 2025 neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Diese Regelung hat vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges eine neue Dringlichkeit erhalten, da mit einer ambitionierten Umsetzung dieser Vorgabe die Abhängigkeit von fossilem Erdgas schnell und effektiv reduziert werden kann. Die Regierungskoalition hat daher vereinbart, dass „jetzt gesetzlich fest- geschrieben wird, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll“. BMWK und BMWSB haben einen Vorschlag für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung dieser Vorgabe erarbeitet und möchten dieses Konzept im Sommer 2022 mit der Zivilgesellschaft diskutieren. Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Vorgabe dann im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert werden, sodass rechtzeitig Planungs- und Investitionssicherheit für die betroffenen Eigentümer, aber auch für die Industrie und das Handwerk geschaffen wird.§ (bmwk.de/65-prozent-erneuerbare-energien-beim-einbau-von-neuen-heizungen-ab-2024.pdf)

Zur geplanten Festlegung von Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse erklärt Rostek: „Für uns ist ganz klar, dass Nachhaltigkeitskriterien für feste, flüssige und gasförmige Biomasse nur den bereits bestehenden Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU (RED II) entsprechen können. Es darf hier kein Wunschkonzert geben, was zu den RED II-Nachhaltigkeitskriterien noch On-Top dazu kommen könnte. Ein nationaler Alleingang mit konkurrierenden und inkongruenten Nachhaltigkeitsanforderungen ist zu vermeiden.“

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