Berlin soll Klimaneutralität vorziehen

Volksbegehren gestartet

Eine 2021 gegründete Initiative namens Klimaneustart Berlin will der Hauptadtadt per Volksbegehren bereits bis 2030 statt 2045 Klimaneutralität verordnen. Die Initiatoren nennen „Verpflichtungen statt Ziele“ und veröffentlichten bereits Umformulierungen des einschlägigen Gesetzestextes, „damit aus unverbindlichen Zielen Verpflichtungen werden: Dadurch sollen Lücken für politisches Nicht-Handeln geschlossen sowie Sanktionsmechanismen bei Pflichtverstößen eingeführt werden“.

Auf gutem Weg: Kraftwerksrückbau in Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Dabei geht es um die Berücksichtigung aller Treibhausgase, nicht nur CO2 und um einen sozial gerechten Ausgleich der durch die CO2-Bepreisung entshenden Härten: Die Verschärfung der Klimaverpflichtungen wird mit einem sozial gerechten Ausgleich einhergehen. Falls keine weiteren Reduktionen möglich sind, müssen die bis zur Klimaneutralität verbleibenden Emissionen über seriöse und nachhaltige Mechanismen kompensiert werden.

„Bis zum 14.11.2022 müssen insgesamt 240.000 Unterschriften gesammelt werden (nach Abzug aller ungültigen Eintragungen müssen rund 175.000 gültige Unterschriften übrig sein).“ Dann werden alle Berliner zum Volksentscheid aufgerufen.

Klimaneustart Berlin fordert „mit dem Volksentscheid bewusst keine Maßnahmen, sondern das Vorziehen des Zieljahres für die Klimaneutralität. Wie Berlin seine Emissionen um 95 Prozent reduziert, muss anschließend die Stadtgesellschaft aushandeln.“ Auf der Internetseite der Initiative wird der aktuelle Gesetzestext den Forderungen gegenübergestellt. Klimaneustart Berlin will das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) vom 27.08.2021 ändern:

So fordert die Initiative „die Gesamtsumme der Kohlendioxidemissionen bis zum Jahr 2025 um mindestens 70 Prozent und bis zum Jahr 2030 um mindestens 95 Prozent im Vergleich zu der Gesamtsumme der Kohlendioxidemissionen des Jahres 1990 zu verringern. Dies gilt für alle sonstigen Treibhausgasemissionen entsprechend.“

Der Senat von Berlinsei soll unter Berücksichtigung öffentlicher Belange, einschließlich der Nachhaltigkeit und des Ressourcenschutzes verpflichtet werden, seine Handlungsmöglichkeiten zu nutzen, um die Verpflichtungen zu erfüllen. Folgeregelungen dieses Gesetzes dürften nicht zu Bruttowarmmietzinserhöhungen führen. Andere Bestimmungen, insbesondere bundesgesetzliche, bleiben hiervon unberührt: „Soweit Maßnahmen oder Anordnungen nach diesem Gesetz zu einer Erhöhung der Nettowarmmiete für Wohnraum führen, ist der Erhöhungsbetrag dem Zahlungspflichtigen als monatlicher Zuschuss aus dem Landeshaushalt zu erstatten. Diese Verpflichtung endet im Jahr 2050.“