Energiewende für alle

DUH fordert vereinfachte Genehmigung von Balkonkraftwerken

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt, dass mit Berlin – neben Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein – seit Februar das dritte Bundesland Steckersolargeräte, sogenannte Balkonkraftwerke, mit bis zu 500 Euro fördert. Damit möglichst viele Mieterinnen und Mieter von den Fördermitteln profitieren können, fordert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband von Justizminister Buschmann und Klimaminister Habeck schnellstmöglich eine Vereinfachung bei der Genehmigung der Module. In vielen Fällen verweigern Vermieterinnen und Vermieter noch immer die Erlaubnis, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Auch in Wohneigentumsgemeinschaften ist aktuell ein Mehrheitsbeschluss nötig. Die zuständigen Minister müssten jetzt dringend Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Wohneigentumsgesetz (WEG) in den Bundestag einbringen, heißt es in einer DUH-Pressemitteilung vom 22.02.2023.

Solar-Tisch für den Balkon – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Solarmodule für den Balkon sind einfach und gefahrlos zu betreiben. Justizminister Buschmann und Klimaminister Habeck müssen nun mit aller Kraft Hürden abbauen, die verhindern, dass Menschen die Energiewende zuhause selber machen können. Denn die beste Förderung nützt nichts, wenn die Module am Ende vom Vermieter oder der Eigentumsgemeinschaft aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt werden. Um unserer Forderung Nachdruck zu verleihen, habe ich mich als Erstunterzeichnerin an der im Bundestag eingereichten Online-Petition von Youtuber Dr. Andreas Schmitz und dem Verein BalkonSolar zu Vereinfachung und Bürokratieabbau bei Steckersolargeräten beteiligt.“

Um die Genehmigung für Mieterinnen und Mieter zu erleichtern, könne die Eigenversorgung mit Solarenergie in die Liste der privilegierten Maßnahmen nach Paragraph 551 BGB Absatz 1 aufgenommen werden. Für Eigentümerinnen in Wohneigentumsgemeinschaften gehe dies analog durch die Aufnahme in Paragraph 20 WEG, erklärt Metz weiter.

Auch die Bundesnetzagentur und der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) sprechen sich seit Kurzem für Bürokratieabbau und Vereinfachungen aus.

Ende November habe die DUH mit breiter Unterstützung ihre neue Initiative für die Energiewende zuhause vorgestellt: Balkonkraftwerke sollen Mieterinnen und Mieter aktiv an der Energiewende beteiligen. Erklärtes Ziel sei es, die Markteintrittsbarrieren schnellstmöglich abzuschaffen. Denn bislang würden Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Installation von Balkonkraftwerken in Deutschland zahlreiche Steine in den Weg gelegt. Und dass, obwohl der Ausbau der erneuerbaren Energien bereits seit Mitte 2022 als „überwiegendes öffentliches Interesse“ im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert sei. In den nächsten Wochen und Monaten werde die DUH gemeinsam mit zahlreichen Verbündeten den nötigen politischen Druck aufbauen, um schnell die dringend notwendigen Änderungen der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen durchzusetzen. Die Energiewende brauche die Akzeptanz der breiten Bevölkerung. Die DUH mache den Ausbau der Erneuerbaren so zu einem Mitmachprojekt – insbesondere auch für Mieterinnen und Mieter, nicht wie bislang vor allem für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer, erklärt Barbara Metz den Hintergrund der DUH-Aktion.

->Quelle:  DUH.de/energiewende-fuer-alle-deutsche-umwelthilfe-fordert-von-justizminister-buschmann-und-klimaminister-habeck-vereinfachte-genehmigung-von-balkonkraftwerken