EU will mehr Erneuerbare Energien

EU-Ziele angehoben

Der Ausbau Erneuerbarer Energien soll nach dem Willen der EU massiv vorangetrieben werden. Darauf einigten sich das Europaparlament, der Rat und die Mitgliedstaaten am 30.03.2023. Bis 2030 sollen 45 Prozent der in der EU verbrauchten Energie aus Erneuerbaren Quellen wie Wind-, Solar- oder Wasserkraft stammen. Damit wurde das bisher vorgegebene Ziel von 32 Prozent deutlich erhöht. Zuletzt lag der Anteil der Erneuerbaren EU-weit bei rund 22 Prozent, in Deutschland sogar bei nur knapp über 20 Prozent. Die Unionsfraktion hat – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – einen Antrag (20/6176) für ein sogenanntes „Sonnenpaket“ mit Maßnahmen zum schnelleren Ausbau und höherer Akzeptanz der Solarenergie vorgelegt. (Foto: EU-Parlament – Fred Marvaux © europarl.europa.eu)

EU-Parlament – Foto © Fred Marvaux © europarl.europa.eu

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich nach fast zwei Jahren intensiver Verhandlungen auf eine umfassende Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) geeinigt. Das europäische Ziel für Erneuerbare Energien wird damit von 32,5% auf 45% in 2030 deutlich angehoben, mit verbindlichen Zielen für die jeweiligen Sektoren. Zusätzlich werden durch die Anpassungen der RED auch auf europäischer Ebene Genehmigungsverfahren deutlich und dauerhaft beschleunigt. Wichtig ist zudem, dass auch weiterhin keine Anrechnung von Wasserstoff aus Atomstrom auf EU-Ziele stattfindet – die RED rechnet ausschließlich Erneuerbare Energien auf die Ziele an. Die informelle Trilogeinigung muss jetzt noch von EP und Rat formal angenommen werden.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Die heutigen Beschlüsse sind ein riesiger Erfolg für die Europäische Union. In ganz Europa steigt nun das Tempo bei der Energiewende, auch um schneller unabhängig von fossilen Importen zu werden. Die EU hebt ihr bisheriges Erneuerbaren-Ziel deutlich auf 45% an. Damit verdoppeln wir die Ausbaugeschwindigkeit zwischen 2020 und 2030. Verbindliche Sektorziele sorgen dafür, dass auch im Wärme-, Industrie- und Verkehrsbereich der Umstieg auf Erneuerbare Energien beginnt. Die Kernelemente der beschleunigten Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien und Netze, die wir letztes Jahr im Zuge der Krise vereinbart haben, werden zukunftsfest gemacht und dauerhaft fortgeschrieben. Auch das ist ein Riesenfortschritt und ein starkes europäisches Bekenntnis für mehr Tempo beim Erneuerbaren Ausbau. Deutschland hatte sich für all diese Punkte in den Verhandlungen stark gemacht. Daher freue ich mich sehr, dass dieser Durchbruch gelungen ist.“

  • Europaabgeordnete erzielen Einigung mit dem Rat, um die Nutzung von grüner Energie zu fördern
  • Verbindliches 42,5%-Ziel für den Anteil Erneuerbarer Energien am Energieverbrauch bis 2030, mit dem Ziel, 45% zu erreichen
  • Schnelleres Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien
    Ein Ziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 14,5 % für den Verkehrssektor

Der am 30.03.2023 mit der schwedischen Ratspräsidentschaft vereinbarte Text zielt darauf ab, den Einsatz Erneuerbarer Energien im Einklang mit dem Green Deal und den REPowerEU-Plänen zu fördern.

Die Europaabgeordneten und die schwedische Ratspräsidentschaft haben sich informell darauf geeinigt, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 42,5 % zu erhöhen, und zwar im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie über Erneuerbare Energien (RED). Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, 45 % zu erreichen. Die Gesetzgebung wird auch die Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für neue Kraftwerke für Erneuerbare Energien, wie z. B. Sonnenkollektoren oder Windgeneratoren, oder zur Anpassung bestehender Anlagen beschleunigen.

  • Die nationalen Behörden müssen neue Anlagen für Erneuerbare Energien innerhalb von höchstens 12 Monaten genehmigen, wenn sie sich in so genannten „Erneuerbare-Energien-Zonen“ befinden. Außerhalb solcher Gebiete sollte das Verfahren nicht länger als 24 Monate dauern.
  • Im Verkehrssektor soll der Einsatz Erneuerbarer Energien zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 14,5 % führen, indem ein größerer Anteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen und eine ehrgeizigere Quote für Erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs, wie z. B. Wasserstoff, verwendet wird.
  • Die Abgeordneten setzten außerdem durch, dass die Mitgliedstaaten ein Richtziel für innovative Technologien für Erneuerbare Energien von mindestens 5 % der neu installierten Kapazität für Erneuerbare Energien sowie einen verbindlichen Rahmen für grenzüberschreitende Energieprojekte festlegen.

Biomasse

Die Abgeordneten setzten sich für strengere Kriterien für die Nutzung von Biomasse ein, um sicherzustellen, dass die EU keine nicht nachhaltigen Praktiken subventioniert. Die Ernte sollte so erfolgen, dass negative Auswirkungen auf die Bodenqualität und die Artenvielfalt vermieden werden.

Zitate

„Ich bin froh, dass wir erfolgreich waren. Der Rat hat unsere ehrgeizigen Ziele weitgehend unterstützt“, sagte Markus Pieper (EVP, DE), federführender Europaabgeordneter für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie. „So kann die Energiewende gelingen. Diese Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist ein großer Erfolg. Sie bringt mehr Erneuerbare Energie, mehr Klimaschutz und einen einfacheren und damit schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien in Europa. Damit kommen wir den Pariser Klimazielen näher und verringern unsere Abhängigkeit von anderen.“

„Die Verhandlungen waren extrem schwierig. Es ist fast zwei Jahre her, dass wir mit der Analyse des ursprünglichen Kommissionsvorschlags begonnen haben, und damals sah die Welt noch ganz anders aus“, sagte der federführende Europaabgeordnete im Umweltausschuss Nils Torvalds (Renew, FI). „Der Krieg in der Ukraine hat dazu geführt, dass die Verhandlungsparteien ihre Positionen immer wieder geändert haben, aber wir haben es geschafft, ein Ergebnis zu erzielen, das für alle Verhandlungsparteien akzeptabel war und sicherstellt, dass die EU ihre Klimaverpflichtungen einhält.“

Nächste Schritte

Das informelle Abkommen muss nun sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt werden, um in Kraft treten zu können. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie wird in einer der nächsten Sitzungen über die Bestätigung abstimmen.

Hintergrund

Die Überarbeitung der Rechtsvorschriften ist Teil des Pakets „Fit for 55“, mit dem die bestehenden Klima- und Energievorschriften angepasst werden, um das neue EU-Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 (REDIII) zu erreichen. Die vorgeschlagenen Ziele wurden im Rahmen des REpowerEU-Pakets weiter angehoben, mit dem die Abhängigkeit Europas von Importen fossiler Brennstoffe aus Russland nach dessen Aggression gegen die Ukraine verringert werden soll. Dieses so genannte „REDIV“-Paket bringt auch neue Maßnahmen mit sich, die darauf abzielen, das Genehmigungsverfahren für den Einsatz Erneuerbarer Energien zu verkürzen.

Näher zu den Details der Novelle der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III):

  • Anhebung des Gesamtziels: Die jetzt erfolgte Einigung auf eine Novelle der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) sieht vor, dass das EU-2030-Ziel für Erneuerbare Energien auf insgesamt 45% des gesamten Energieverbrauchs (Bruttoenergieverbrauch) steigt. 42,5% sind wie bisher als verbindlich durch die Mitgliedsländer zu erbringen. Hinzu kommt ein indikatives zusätzliches Ziel von 2,5 Prozent. Dieses „Top-up“ soll durch weitergehende freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen erreicht werden. Damit verdoppelt die EU ihre Ambition beim Ausbau der Erneuerbaren Energien: bisher war vereinbart, den Anteil Erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch von 20% in 2020 auf 32,5% in 2030 zu steigern. Jetzt soll der Anteil durch die Maßnahmen der Mitgliedstaaten bis 2030 auf mindestens 42,5% anwachsen.
  • Verbindliche Sektorziele für 2030 sorgen dafür, dass Erneuerbare Energien nicht nur im Stromsektor zum Einsatz kommen. Das bisher indikative Ziel für den Wärmebereich wird verbindlich und auf 1,1 Prozentpunkte Steigerung pro Jahr festgelegt. Hinzu kommt ein neues, indikatives Gebäudeziel von 49% Erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden.
    Im Verkehrssektor erhöht sich das bereits verbindliche Ziel von 14% auf 29%. Das entspricht einem Treibhausgas-Reduktionsziel durch Erneuerbare Energien von 14,5%. Ein neues verbindliches Unterziel im Verkehr umfasst eine Kombination von strombasierten Erneuerbaren Kraftstoffen (RFNBOs) und fortschrittlichen Biokraftstoffen. Dieses Unterziel liegt bei 5,5%, davon soll 1% durch RFNBOs abgedeckt werden.
    Im Industriesektor wird ein neues verbindliches Ziel beim Einsatz von Wasserstoff und anderen strombasierten Brennstoffen (RFNBO) vorgegeben. 42% des in 2030 verbrauchten Wasserstoffs in der Industrie muss aus Erneuerbaren Energiequellen stammen, in 2035 sollen es 60% sein. Als neues indikatives Ziel ist vorgesehen, dass der Anteil von Erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch in der Industrie jedes Jahr um 1,6% steigen soll.
  • Regelungen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus werden entfristet und dauerhaft fortgeschrieben: Die Regelungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Netzen, die in der Notfallverordnung beschlossen wurden, werden weitestgehend festgeschrieben. Beispielsweise liegt der EE– und Netzausbau im überragenden öffentlichen Interesse und es kann in den Vorranggebieten auf zeitaufwendige Prüfschritte verzichtet werden (keine zweite Umwelt- und Artenschutzprüfung auf Projektebene, wenn es auf der Planungsebene bereits eine Prüfung gab). Das gilt aber nur, wenn angemessene Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnamen getroffen wurden, das Naturschutzniveau also hoch bleibt.
  • Neuer Schwung bei grenzüberschreitenden Projekten: Hinzu kommt neuer Schwung für grenzüberschreitende EE-Projekte: jeder Mitgliedstaat muss mindestens ein grenzüberschreitendes Kooperationsprojekt angehen; damit die gemeinsame Zusammenarbeit gestärkt wird. Zu solchen Kooperationsprojekten gehören beispielsweise gemeinsame Offshore-Projekte.

Low carbon Fuels werden nicht auf die EE-Ziele angerechnet:

Bei der bis zuletzt strittigen Frage, der Anrechnung von kohlenstoffarmen Brenn- und Kraftstoffen (sog.low-carbon fuels“), wie etwa Wasserstoff auf Basis von Atomstrom, wurde ebenfalls ein Kompromiss gefunden. Low carbon Fuels werden nicht auf die EE– Ziele angerechnet. Es wird also weiterhin klar zwischen grünem H2 und Low Carbon H2 unterschieden. Dafür hatte sich die Bundesregierung im Vorfeld mit Nachdruck eingesetzt. Mitgliedsstaaten, die ihren nationalen Zielbeitrag zum EU-2030-Ziel erfüllen, und deren Industrie nahezu ausschließlich dekarbonisierte Brennstoffe nutzt, erhalten einen Abschlag auf das Wasserstoff- Unterziel in der Industrie und damit etwas mehr Flexibilität.

Union will mit „Sonnenpaket“ Photovoltaik-Ausbau beschleunigen

Die Unionsfraktion hat – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – einen Antrag (20/6176) für ein sogenanntes Sonnenpaket mit Maßnahmen zum schnelleren Ausbau und einer höheren Akzeptanz durch mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende im Bereich der Solarenergie vorgelegt. Die Abgeordneten von CDU und CSU fordern unter anderem die Zertifizierungspflichten befristet auszusetzen und die Verschärfungen der Normen durch Netzbetreiber zu unterbinden. Ein geringerer bürokratischer Aufwand, heißt es zur Begründung, steigere die Akzeptanz der Bevölkerung und beschleunige so die Energiewende. Zudem solle das Anmeldeverfahren für neue Photovoltaikanlagen vereinfacht und erheblich vergünstigte KfW-Darlehen für die Anschaffung von Photovoltaikanlangen in Kombination mit Speichern eingeführt werden. Bei Erneuerbaren Energien wie Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Infrastrukturprojekten der Energiewende solle auf Ausgleichsflächen verzichtet und die Nutzung von Seitenstreifen für PV-Anlagen entlang von Autobahnen und Bahnstrecken weiterentwickelt werden.

Darüber hinaus schlagen die Unions-Abgeordneten vor, die regulatorischen Hürden für Mieterstrommodelle weiter abzubauen, so dass die im EEG beschriebenen Verfahren, welche zum Ausgleich der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch gedacht war, durch realitätsnahe Lösungen ersetzt werden. Wünschenswert seien darüber hinaus deutlich verbesserte gesetzliche Grundlagen für Bürgerenergiegesellschaften. So sollten Minderheits-Beteiligungen kommunaler Unternehmen an Bürgerenergie-Gesellschaften zugelassen werden. Auch eine Reduzierung der Mindestabstände von PV-Anlagen halte man für geboten, heißt es.

Dringend sei dem Personal- und Fachkräftemangel mit effektiven Initiativen entgegenzuwirken, stellt die Unionsfraktion fest. Der Fachkräftemangel sei ein Kernproblem, das einen stärkeren Zubau von PV-Anlagen stocken lasse: „Hier gilt es, insbesondere verfügbare Potenziale im Inland zu heben.“ So brauche es neben einer gezielten Förderung von Forschung und Entwicklung – auch durch bessere steuerliche Rahmenbedingungen – den Ausbau der Infrastruktur und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, eine Fachkräfte-Offensive und Versorgungssicherheit sowie wettbewerbsfähige Energiepreise mit Blick auf den hohen Strombedarf der Solarindustrie. (hib/MIS)

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