Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf Privathaushalte

Klimageld und Zweiter Zwischenbericht kommen

Die Bundesregierung wird dem Bundestag im November 2024 den zweiten Erfahrungsbericht zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorlegen, in dem auch die Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf Privathaushalte betrachtet werden. Das stellt sie in ihrer Antwort (20/6931) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/6685) zum Klimageld in Aussicht. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung sei die Entwicklung eines Klimageldes als „sozialer Kompensationsmechanismus“ für die CO2-Bepreisung angekündigt gewesen. Allerdings lägen dem Bundestag dazu bisher keine Gesetzesinitiativen vor.

Tankstelle in Berlin – Foto © Gerhard Hofmann Agentur Zukunft, für Solarify

Dessen ungeachtet habe 2021 die Bepreisung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel begonnen. 2023 folge die Bepreisung von Kohleverbrennung. Die Einbeziehung in die CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung sowie die nächste Erhöhung für Heizöl und Gas wurden verschoben und stehen für den 01.01.2024 an. Die Fraktion der Linkspartei halten in ihrer Anfrage die CO2-Bepreisung in diesen Bereichen nicht für ein wirksames Klimaschutzinstrument. Allerdings halten sie einen „sozialen Ausgleich für die Belastung durch die CO2-Bepreisung von Haushalten mit geringen und mittleren Einkommen für dringend geboten“. Auch die „Unabhängige ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ habe in ihrem Zwischenbericht „Sicher durch den Winter“ am 10.10.2022 ebenfalls den zügigen Aufbau eines Direktzahlungskanals gefordert. Damit könnten Bedürftige „gezielt und bedarfsgerecht unterstützt werden.

In ihrem ersten Erfahrungsbericht sei die Regierung zu dem Ergebnis gekommen, dass das BEHG gegenwärtig nur einen geringen Anteil an den Endkundenpreisen für Energie ausmache und Belastungen für Rückerstattungsmaßnahmen, wie etwa die Abschaffung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), in weiten Teilen aufgehoben würden.

Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass bereits heute sämtliche Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Aus dem Fonds würden zum Beispiel die Absenkung der EEG-Umlage und Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in Klimaschutz, etwa im Gebäudebereich, finanziert. Der Koalitionsvertrag lege fest, dass ein sozialer Mechanismus zur Kompensation eines künftigen CO2-Preisanstiegs und zur Gewährleitung der Akzeptanz des Marktsystems über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickelt werde (Klimageld). (hib/MIS)

Zur sozialen Flankierung des EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS 2) auf europäischer Ebene würden die Mitgliedstaaten ab 2026 Mittel aus dem Klimasozialfonds (KSF) erhalten, um gezielt benachteiligte Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzende zu unterstützen, die besonders von den Folgen der CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr betroffen sind. Die Beratungen der Bundesregierung zur nationalen Umsetzung des KSF in Deutschland befinden sich noch in einem frühen Stadium, weshalb noch keine Aussagen zur konkreten Ausgestaltung getroffen werden können.

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