„Bundesregelung Transformationstechnologien“ Rechtsgrundlage für Förderprogramme

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz“ veröffentlicht beihilferechtliche Genehmigung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 07.08.2023 die sogenannte „Bundesregelung Transformationstechnologien“ veröffentlicht. Diese setzt den neuen Beihilferahmen der Europäischen Kommission, das sogenannte Temporary Crisis and Transition Frameworks (TCTF), in deutsches Recht um. Die Bundesregelung ist von der Europäischen Kommission bereits beihilferechtlich genehmigt worden. Sie bietet künftig national die Rechtsgrundlage dafür, dass Bund und Länder spezifische Förderprogramme erlassen können, um die Produktion von ausgewählten Transformationstechnologien finanziell zu fördern und anzureizen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Deutschland ist eines der ersten europäischen Mitgliedsländer, das die Chancen und Möglichkeiten des neuen Beihilferahmens der EU-Kommission nutzt. Dieser im März 2023 von der Europäischen Kommission vorgelegte Rahmen ermöglicht es, Investitionen in Sektoren und Technologien zu fördern, die für den Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Zu diesen sogenannten Netto-Null-Technologien zählen beispielsweise Solarmodule, Batteriezellen, Windturbinen und Wärmepumpen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Produktionsanlagen haben eine enorm wichtige Rolle bei der anstehenden Transformation hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Wir benötigen weitaus mehr Kapazitäten für die Herstellung von Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Batterien sowie deren Komponenten. Wir wollen eine technisch souveräne Industrie, die in großen Stückzahlen Anlagen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland herstellen kann. Daher ist die neue Bundesregelung ein ganz wichtiger Förderrahmen und wir begrüßen es sehr, dass die Europäische Kommission diesen so zügig genehmigt hat.“

Keine beihilferechtliche Notierung bei der Europäischen Kommission mehr nötig

Die neue Bundesregelung ermöglicht ein effizientes Vorgehen bei künftigen Förderprogrammen. Förderprogramme von Bund oder Bundesländern, welche die Voraussetzungen der Bundesregelung  einhalten, müssen ihrerseits nicht mehr beihilferechtlich bei der Europäischen Kommission notifiziert werden. Auch Projekte, die auf der Basis dieser Förderrichtlinien Zuwendungen von Bund oder Bundesländer erhalten, benötigen keine weiteren Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Kommission. Das spart sehr viel Zeit und baut Bürokratie ab.

Am 19.07.2023 hatte die Europäische Kommission die Bundesregelung beihilferechtlich genehmigt. Mit der Publikation wird der Regelungstext der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Bundesregelung wird schon in sehr naher Zukunft dabei helfen, weitere Investitionen in Sektoren, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind, deutlich zu beschleunigen und zu verstärken. Sie trägt dazu bei, Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien aufzubauen.

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