Einigung von EU-Rat und Parlament zur Kreislaufwirtschaft

Richtlinie „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“

EU-Rat und -Parlament haben am 19.09.2023 eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel erzielt. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Rechte der Verbraucher zu stärken, indem die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über Verbraucherrechte geändert und im Hinblick auf den ökologischen Wandel angepasst werden. Außerdem soll die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden.

EU Kreislaufwirtschaft  – Grafiken – Europäischer Rat

Mit der heutigen Einigung werden die Hauptziele der Richtlinie beibehalten, jedoch auch einige Verbesserungen vorgenommen. Dazu zählen die Aufnahme unfairer Aussagen, die sich auf die Kompensation für Treibhausgasemissionen berufen, in die Liste der unlauteren Praktiken, strengere Maßnahmen gegen vorzeitige Obsoleszenz, die Präzisierung der Haftung von Unternehmern in bestimmten Fällen und die Einführung eines harmonisierten Formats, um die Sichtbarkeit der freiwilligen gewerblichen Haltbarkeitsgarantie zu erhöhen, sowie Verbesserungen beim Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

„Bürgerinnen und Bürger spüren die Folgen des Klimawandels und möchten sich an den entsprechenden Lösungen beteiligen. Mit dem heute erzielten Kompromiss werden die Verbraucher über die notwendigen Informationen verfügen, um die richtigen grünen Kaufentscheidungen zu treffen. Zudem werden sie besser vor Grünfärberei, sozialer Schönfärberei und anderen unlauteren Geschäftspraktiken geschützt. Dies ist von entscheidender Bedeutung, damit sie eine aktive Rolle im gemeinsamen Kampf für ein grüneres und gerechteres Europa spielen können,“ sagte Alberto Garzón Espinosa, amtierender spanischer Minister für Verbraucherangelegenheiten.

Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Schutz vor unlauteren Praktiken

Mit der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel sollen unlautere Geschäftspraktiken bekämpft werden, welche die Verbraucher daran hindern, die richtigen Entscheidungen für umweltfreundlichere oder stärker an der Kreislaufwirtschaft orientierte Produkte und Dienstleistungen zu treffen. Praktiken wie irreführendes „Greenwashing“ oder falsche Aussagen über Produkte, deren Haltbarkeit nicht den Erwartungen entspricht, gehören zu den Vorgehensweisen, gegen die sich dieses Gesetz richtet.

Mit der vorläufigen Einigung werden die Hauptziele der Richtlinie beibehalten, jedoch auch unter anderem die folgenden wichtigen Verbesserungen vorgenommen:

  • Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert, indem die Schlüsselelemente des Zertifizierungssystems festgelegt werden, auf dem sie beruhen müssen, sofern diese Elemente nicht von Behörden bestimmt werden.
  • Aussagen zur künftigen Umweltleistung werden transparenter sein und stärker überwacht werden.
  • Unfaire Aussagen, die sich auf die Kompensation für Treibhausgasemissionen berufen, werden in die Liste der unlauteren Praktiken aufgenommen. Dies bedeutet, dass Unternehmer nicht in der Lage sein werden, auf der Grundlage nicht überprüfter Kompensationsprogramme zu behaupten, dass ein Produkt neutrale, verringerte oder verbesserte Umweltauswirkungen hat.
  • Die Haftung der Unternehmer wird präzisiert, und zwar in Bezug auf Informationen (oder fehlende Informationen) über vorzeitige Obsoleszenz, unnötige Software-Aktualisierungen oder die ungerechtfertigte Verpflichtung zum Kauf von Ersatzteilen beim ursprünglichen Hersteller. Diese Praktiken werden zwar verboten, doch geht aus dem Kompromisstext eindeutig hervor, dass die Unternehmer nur dann haften, wenn Informationen zu den Konstruktionsmerkmalen vorliegen, die zu diesen Situationen führen
  • Einführung eines harmonisierten Etiketts mit Informationen über die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie der Hersteller, die auch einen Verweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht enthält. Darüber hinaus wird in Geschäften und auf Websites gut sichtbar ein harmonisierter Hinweis angezeigt, der Informationen über das gesetzliche Gewährleistungsrecht enthält.
  • Mit einer Umsetzungsfrist von 24 Monaten wird den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für die Anpassung an die Änderungen der Rechtsvorschriften eingeräumt.

Nächste Schritte

Die mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung muss nun von beiden Organen gebilligt und förmlich angenommen werden.

Hintergrund

Die Kommission hat am 30.03.2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel vorgelegt. Der Vorschlag gehört zu den Initiativen der neuen Verbraucheragenda der Kommission von 2020 und des Aktionsplans der Kommission für die Kreislaufwirtschaft von 2020 und ist eine Folgemaßnahme des europäischen Grünen Deals. Er ist Teil eines Pakets von vier Vorschlägen, zusammen mit dem Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung und den Richtlinienvorschlägen zu Umweltaussagen und zum Recht auf Reparatur.

Verbot von irreführender Werbung mit „Klimaneutralität“: Deutsche Umwelthilfe feiert Ergebnis der EU-Abstimmung als Meilenstein gegen Greenwashing und kritisiert Untätigkeit deutscher Verbraucherschutzministerinnen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) feierte am 20.09.2023 den EU-Beschluss als wichtigen Erfolg im Kampf gegen Greenwashing und für den Verbraucherschutz. Unternehmen dürfen demnach in Zukunft nicht mehr mit Bezeichnungen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“ werben.

Das kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Das Ergebnis des Trilogs ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz und gleichzeitig eine Ohrfeige für die Verbraucherschutzministerinnen auf Bundes- und Landesebene, die bisher nicht tätig wurden. Seit Frühjahr 2022 klagen wir gegen immer mehr Unternehmen in Deutschland, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit irreführenden Behauptungen zu angeblich umwelt- oder klimaneutralen Produkten täuschen. Das Ergebnis der EU-Trilog-Verhandlungen bestätigt die Richtigkeit unseres Einsatzes für ein Ende des Greenwashings in der Produktwerbung mit absurden klima- oder umweltneutralen Produkten. Seit Mai 2022 hat die DUH mehr als 30 Rechtsverfahren eröffnet und vor Gericht bisher keine einzige Klage zu Klimaneutralitätsversprechen verloren.“

->Quellen: