CO2-Flottengrenzwerte: IRU begrüßt Abstimmung im EU-Verkehrsausschuss

Committee on Transport and Tourism (TRAN) hat realistisches Tempo für Dekarbonisierung des Straßenverkehrs beschlossen

Die Internatioale Straßentransport-Union (IRU) hat die Abstimmung im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) des Europäischen Parlaments über neue CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge begrüßt – sie gäben ein „realistisches Tempo für die Dekarbonisierung des Straßentransports vor“ und bewahrten „wesentliche Technologieoptionen, zu denen Elektro-Batterie-, Wasserstoff-Brennstoffzellen- und Verbrennungsmotoren auf der Grundlage kohlenstoffneutraler Kraftstoffe oder Wasserstoff gehören werden, entsprechend den Bedürfnissen und Forderungen des Sektors“.

Lkw-Schlange auf Autobahn – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Anfang 2023 hatte die Europäische Kommission wichtige Änderungen an den CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge vorgeschlagen. Dieser Rechtsakt sollte bestimmen, welche Arten von Bussen und Lastkraftwagen auf den Straßen der EU zugelassen werden, indem er schrittweise ansteigende CO2-Null-Emissionsziele festlegt, die die Hersteller für neue Nutzfahrzeugflotten bis 2030, 2035 und 2040 erfüllen müssen.

Am 19.09.2023 nahm der TRAN, der als einer der mitberatenden Ausschüsse des Parlaments eine Schlüsselrolle in dieser Angelegenheit spielt, den Bericht an, der wesentliche Verbesserungen am Vorschlag der Europäischen Kommission enthält. IRU-Direktorin Raluca Marian sagte: „Wir schätzen den Pragmatismus der TRAN-Mitglieder, die beschlossen haben, den Verkehrsunternehmen alle Optionen offen zu lassen.“ Als Heimatausschuss des Sektors habe der TRAN die wesentliche Funktion des Personenverkehrs und der Logistik sehr gut verstanden und sich strategisch dafür entschieden, deren Nachhaltigkeit zu fördern, ohne sie zum Gegenstand eines Experiments zu machen.

Kohlenstoff-Korrekturfaktor in der CO?-Gesetzgebung und realistische Null-Emissionsziele

Wie kürzlich von der IRU in einem gemeinsamen Schreiben mit den Automobilzulieferern gefordert, hätten die TRAN-Änderungen vor allem die Technologieoffenheit gefördert und neben der Elektrifizierung und dem Wasserstoff ausreichend Raum für kohlenstoffneutrale Kraftstoffe als langfristige Lösung für einen nachhaltigen Lkw-Verkehr gelassen, so die IRU in einer Medienmitteilung vom 20.09.2023. Die TRAN-Änderungen ermöglichten dies sowohl durch die Aufnahme eines Kohlenstoff-Korrekturfaktors in die CO2-Gesetzgebung als auch durch realistische Null-Emissionsziele.

Was bedeuten die TRAN-Änderungen für Lkw?

Für Lastkraftwagen bleibe die Zielvorgabe von 30 % für den Berichtszeitraum 2030-2034 bestehen, wie sie in den derzeitigen Rechtsvorschriften festgelegtsei. Damit werde den Bedenken der Branche Rechnung getragen, dass die Voraussetzungen, wie der EU-weite Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Ladestationen, Netzanschlüsse und -kapazitäten), nicht ausreichen werden, um das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene höhere Ziel von 45 % zu erreichen. Insbesondere wurde das Ziel ab 2040 von 90 %, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, auf 75 % gesenkt. Wesentliche Ausnahmen sind für einige Kategorien von Fahrzeugen mit hohem Fassungsvermögen, großen Fahrzeugen mit einem Gewicht von über 40 Tonnen und/oder einer Länge von mehr als 18,75 Metern vorgesehen.

„Wir teilen die Ansicht des TRAN, dass der EU-Logistiksektor nach 2040 Optionen braucht und dass ein Marktanteil von 10 % für Verbrennungsmotoren so gut wie keinen Markt bedeutet. Die 25 % lassen eine wichtige Tür offen, vor allem um die Langstreckenkorridore optimal zu bedienen, in denen Verbrennungsmotoren aus Gründen der Betriebseffizienz eine ausgezeichnete Wahl bleiben können“, betonte Raluca Marian. „Wir sind auch den Mitgliedern des Europäischen Parlaments aus den nordischen EU-Ländern dankbar, die sich für die dringend benötigten Ausnahmen für Fahrzeuge mit hoher Kapazität eingesetzt haben. Die derzeit verfügbaren Technologien für emissionsfreie Fahrzeuge sind jedoch nicht für den Betrieb mit großen Lkw geeignet, die bis zu 80 Tonnen wiegen können und in Nordeuropa weite Gebiete abdecken“, fügte sie hinzu.

Was bedeuten die TRAN-Änderungen für Kraftomnibusse?

In Bezug auf Busse schlägt der TRAN vor, das von der Europäischen Kommission für 2030 vorgeschlagene Ziel von 100 % auf realistische 80 % zu senken, die schrittweise auf 100 % erhöht werden sollen, je nach den Markt- und Rahmenbedingungen. Die europäischen Städte und Regionen in der EU verfügen über ungleiche finanzielle Möglichkeiten und werden nicht in der Lage sein, die Voraussetzungen für eine vollständige Umstellung auf Elektrobusse im öffentlichen Verkehr bis 2030 einstimmig zu subventionieren.

Der TRAN erkennt auch die Tatsache an, dass für Überlandbusse die Zielvorgaben für Reisebusse und nicht die Zielvorgaben für Stadtbusse gelten sollten, da ihre Aufgabenprofile ähnlicher sind, wie in einem gemeinsamen Schreiben von IRU, UITP und ACEA Anfang des Jahres gefordert. Die Zielvorgaben für Reisebusse lägen unter denen für Lkw, was eine willkommene Anerkennung des frühen Entwicklungsstadiums der emissionsfreien Technologien und der Infrastruktur für diese Art von kollektiven Personenfahrzeugen darstelle.

„So wie Lkw keine Pkw sind, sind Stadtbusse keine Regionalbusse, und Reisebusse sind eine eigene Kategorie. Wir sind den TRAN-Mitgliedern dankbar für ihr Interesse an den Besonderheiten unseres Sektors und seinen vielfältigen komplexen Funktionen, das sich in einem guten pragmatischen Ergebnis niederschlägt“, sagte Marian. „Wir hoffen, dass der Pragmatismus der Stellungnahme des Verkehrsausschusses und das fundierte Wissen, das seine Position untermauert, den Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, den federführenden Ausschuss des Dossiers, und schließlich das Plenum dazu inspirieren werden, zu einem Ergebnis zu gelangen, das die Dekarbonisierung des Verkehrs wirklich ermöglicht“, schloss sie.

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