Verhinderung von Mikroplastik-Verschmutzung durch unbeabsichtigte Freisetzung

EU will Mikropellets um 74 Prozent verringern

Die Europäische Kommission hat am 16.10.2023 erstmals Maßnahmen vorgeschlagen, um die Verschmutzung durch Mikroplastik infolge unbeabsichtigter Freisetzung von Kunststoffpellets zu verringern, bzw. ganz zu verhindern. Derzeit werden jedes Jahr zwischen 52 und 184 Tausend Tonnen Pellets in die Umwelt freigesetzt, da die gesamte Lieferkette unsachgemäß gehandhabt wird. Mit dem heutigen Vorschlag soll sichergestellt werden, dass alle Wirtschaftsbeteiligten, die Pellets in der EU handhaben, die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Dies dürfte die Freisetzung von Pellets um bis zu 74 % verringern, was zu saubereren Ökosystemen führt, zu kunststofffreien Flüssen und Ozeanen beiträgt und potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit verringert. Gemeinsame EU-weite Maßnahmen werden auch dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Betreiber zu schaffen.

Mikroplastik im Waschbecken – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Kunststoffpellets sind eine der größten Quellen für unbeabsichtigte Mikroplastikverschmutzung. Die Kommission schlägt daher vor, dass die Betreiber wie folgt vorgehen: Vermeidung des Verschüttens von Pellets; Eindämmung ausgetretener Pellets, um sicherzustellen, dass sie die Umwelt nicht verschmutzen; und – als letzte Option – Reinigung nach einem Austritts- oder Verlustereignis.

Der heutige Vorschlag umfasst:

  • Bewährte Handhabungspraktiken für Betreiber: je nach Größe der Anlage oder Transporttätigkeit müssen sich die Betreiber an bestimmte bewährte Handhabungspraktiken halten. Diese wurden bereits von Vorreitern umgesetzt.
  • Obligatorische Zertifizierung und Eigenerklärungen: Um die zuständigen nationalen Behörden bei der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen, sollten größere Marktteilnehmer ein von einem unabhängigen Dritten ausgestelltes Zertifikat erhalten, während kleinere Unternehmen Selbsterklärungen über ihre Konformität abgeben sollten.
  • Eine harmonisierte Methode zur Schätzung von Verlusten: um die Betreiber bei der Überwachung ihrer Verluste zu unterstützen und einige der verbleibenden Datenlücken zu schließen, werden die Normungsgremien eine harmonisierte Methodik entwickeln. Sie sollte auch die Rechenschaftspflicht erhöhen, indem das Bewusstsein für die Auswirkungen der verschiedenen Praktiken auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit geschärft wird.
  • Weniger strenge Anforderungen für KMU: da die Lieferkette für Pellets einen großen Anteil an KMU hat, werden weniger strenge Anforderungen insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten.

Nächste Schritte

Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Vermeidung von Pelletsverlusten wird nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Alle Wirtschaftsakteure, sowohl aus der EU als auch aus Drittländern, müssen die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Inkrafttreten erfüllen.

Die Kommission wird weiter an der Verringerung der Verschmutzung durch Mikroplastik arbeiten, unter anderem im Zusammenhang mit der Umsetzung bestehender und künftiger Rechtsvorschriften über Produkte und Abfälle und durch eine führende Rolle bei den weltweiten Bemühungen zur Beendigung der Verschmutzung durch Kunststoffe.

Hintergrund

Mikroplastik ist persistent, sehr mobil und schwer aus der Natur zu entfernen. Sie finden sich weltweit, selbst an den entlegensten Orten und im menschlichen Körper. Die Risiken im Zusammenhang mit einer hohen Exposition des Menschen geben Anlass zu ernster Besorgnis. Kunststoffpellets finden sich in Wasser und Boden, einschließlich landwirtschaftlicher Flächen, und schaden den Ökosystemen und der biologischen Vielfalt. Pellets sind bekannt, dass sie von einer Reihe von Meeres- und Küstenarten wie Meeresschildkröten, Seevögeln und Schalentieren verzehrt werden und können nach ihrer Aufnahme körperliche Schäden oder Tod verursachen.

Die Notwendigkeit, die zunehmende Präsenz von Mikroplastik in der Umwelt anzugehen, wurde in der EU-Kunststoffstrategie, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und dem Null-Schadstoff-Aktionsplan festgestellt.

Zur Erreichung dieses Ziels wird ein dreifacher Ansatz verfolgt:

  • Verringerung der Verschmutzung durch Kunststoffprodukte (da diese sich einmal in der Umwelt zu Mikroplastik zersetzen);
  • Beschränkung der Verwendung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik in Produkten; und
  • Verringerung unbeabsichtigter Freisetzungen von Mikroplastik.

Zusammen mit den am 25. September 2023 angenommenen Beschränkungen für absichtlich zugesetztes Mikroplastik sind die heute angenommenen Vorschriften die ersten EU-Instrumente, die speziell darauf ausgelegt sind, die Verschmutzung durch Mikroplastik an der Quelle zu bekämpfen und zu dem im Null-Schadstoff-Aktionsplan festgelegten Ziel beizutragen, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt bis 2030 um 30 % zu verringern.

Darüber hinaus legt die Kommission eine Broschüre über den aktuellen Stand der Verschmutzung durch Mikroplastik in der EU vor, in der die Entwicklungen in den Bereichen EU-Politik, Forschung, Innovation und Investitionen zusammengefasst werden.

->Quellen und weiterführende Informationen