CO2-Preis steigt um die Hälfte

Auswirkungen auf alle Bereiche

Der CO2-Preis für Benzin, Heizöl und fossiles Gas steigt ab dem 01.01.2024 auf 45 Euro pro Tonne – so eine Medienmitteilung der Bundesregierung vom 18.12.2023. Das sehe das Ergebnis der „intensiven Haushaltsverhandlungen“ über das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 vor. Bundestag und Bundesrat haben am 15.12.2023 das entsprechende Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen.

Weiter am klimaneutralen Umbau arbeiten

Ab 01.01.2024 beträgt der Preis 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2. Damit sei der erste Teil des großen Haushaltspakets der Bundesregierung umgesetzt worden. Mit dieser Einigung will die Bundesregierung „den klimaneutralen Umbau des Landes weiter vorantreiben.“

Wasserdampf-, CO2– und Rauchausstoß in Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Ursprünglich war geplant, dass der CO2-Preis 2024 auf 40 Euro pro Tonne steigt. Nach Abschluss der Verhandlungen zum Haushalt und zum Klima- und Transformationsfonds ist der Preis dann aber auf 45 Euro festgelegt worden. Das ist die Erhöhung, die bereits von der Vorgängerregierung Ende 2020 vorgesehen war. Angesichts der sich entspannenden Energiepreise sieht die Bundesregierung darin eine vertretbare Lösung. 2025 soll der Preis dann auf 55 statt wie bisher geplant 45 Euro steigen.

Mehreinnahmen für Wirtschaftsförderung und Klimaschutz

Die Mehreinnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds und stehen dann direkt für Wirtschaftsförderung und Klimaschutz in Deutschland zur Verfügung. Tanken und Heizen mit fossilen Energien wird dadurch in gemäßigtem Umfang teurer als bislang geplant. Die zentralen Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger, wie die Abschaffung der EEG-Umlage und die Unterstützung beim Heizungstausch, sind aber weiterhin gewährleistet.

CO2-Preise auf alle fossilen Brennstoffemissionen

Die höheren CO2-Preise sind im geänderten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Die Änderungen des BEHG wiederum sind Teil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes, das Parlament und Länderkammer nun verabschiedet haben. Bereits im November 2022 war die CO2-Bepreisung auf alle fossilen Brennstoffemissionen ausgeweitetworden.

Deutsche Klimaschutzziele

Die nationale CO2-Bepreisung ist ein wichtiges Instrument, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen und soll sicherstellen, dass die vorgegebenen Emissionsbudgets eingehalten werden. BEGH: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEGH) ist die gesetzliche Grundlage für das nationale Emissionshandelssystem zur Bepreisung der CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen in den Bereichen Verkehr und Wärme. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen seit dem 01.01.2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Emissionsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den nationalen Emissionshandel.

Emmissionsbudget muss nach EU-Vorgaben jährlich sinken

Seit dem Start des nationalen Emissionshandels im Januar 2021 waren während der Einführungsphase in den Jahren 2021 und 2022 zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas mit einem CO2-Preis nach dem BEHG belegt. Die CO2-Bepreisung von Kohle und Abfällen war von Anfang an vorgesehen. Es mussten jedoch zunächst Regeln für die Berichterstattung und somit die Bepreisung entwickelt werden. Im Rahmen des BEHG sind alle fossilen Brennstoffemissionen Bestandteil des nationalen Emissionsbudgets. Dieses Budget muss nach den Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung jährlich und kontinuierlich sinken.

Die Abgabe sei sozial ungerecht, warnen Wirtschaftswissenschaftler. Mehr als 13 Milliarden Euro – so viel hat der deutsche Staat im vergangenen Jahr durch die CO2-Steuer auf Heizöl, Gas und Benzin und durch den europäischen CO2-Emissionshandel für die Industrie eingenommen. Zwar werden diese Abgaben erst einmal bei Ölfirmen, Stromkonzernen und Industrieunternehmen fällig, aber über höhere Preise zahlen sie am Ende die Bürgerinnen und Bürger. Eigentlich sollte dieses Geld an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen, und zwar in Form eines pro Kopf ausgezahlten Klimageldes. Das fordern aktuell erneut Verbraucherschützer, Sozialverbände und Klimaschutzorganisationen. Die Bundesregierung selbst hatte es vor zwei Jahren in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt.
Ärmere Haushalte verursachen im Schnitt weniger CO2, weil sie im Durchschnitt in kleineren Wohnungen wohnen, weniger oft in den Urlaub fahren und insgesamt weniger konsumieren als reichere Haushalte. Gleichzeitig geben sie einen deutlich größeren Anteil ihres Einkommens für das Heizen aus. Das bestätigt auch eine Untersuchung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Ein Klimageld würde „die Haushalte in unteren Einkommensgruppen und jene mit mittleren Verbräuchen umfassend entlasten“, schreiben die Forscher.
Die zweite Hürde: Die milliardenschweren CO2-Einnahmen sind längst für andere Projekte verplant, darunter für viele Klimamaßnahmen. Dabei aber, so die VWL-Professorin und Wirtschaftsweise Veronika Grimm, würden „die Schwächsten in der Gesellschaft hinten runterfallen“ – weil sie zum Beispiel gar kein Haus besitzen, bei dem sie sich finanziell geförderte Solarzellen aufs Dach oder eine Wärmepumpe in den Keller einbauen lassen könnten. Grimm hält die Einführung des Klimageldes für essenziell, „um überhaupt in die Richtung zu kommen, dass die Klimapolitik Akzeptanz findet“, sagte sie der ARD. Die organisatorischen und datenschutzrechtlichen Probleme hält sie für lösbar. Und solange das Finanzministerium daran noch arbeite, könne das Klimageld angespart und dann gesammelt später ausgezahlt werden. Das würde dazu führen, dass die Ampelkoalition auch wirklich einen Anreiz hätte voranzukommen und die Auszahlung möglich zu machen, „zum Beispiel kurz vor der nächsten Bundestagswahl 2025“.
(tagesschau.de)

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