EU-Autos emittieren fast genauso viel CO2 wie vor 12 Jahren

Sind unsere Autos wirklich umweltfreundlicher?

Viele Kraftfahrzeuge in der EU stoßen noch genau so viel CO2 aus wie vor 12 Jahren. Die EU-Vorschriften konnten den Ausstoß nicht nennenswert senken, so ein am 24.01.2024 veröffentlichter Bericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH), der die Fortschritte der EU bei der Reduzierung der CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen untersucht. Kohlendioxid aus dem Verkehr macht nach wie vor etwa ein Viertel der Treibhausgasemissionen in der EU aus, wovon Pkw mehr als die Hälfte verursachen.

Schlange auf Autobahn – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

In ihrem Bestreben, bis 2050 CO2-neutral zu werden, hat sich die EU ehrgeizige Ziele für die Verringerung der Umweltverschmutzung durch Autos gesetzt. Ein zentrales Ziel besteht darin, dass alle Neufahrzeuge ab 2035 emissionsfrei sein müssen. Ein anstehender Bericht des Europäischen Rechnungshofs bietet einen frühzeitigen Einblick in die Umsetzung der EU-Verordnung, mit der die Emissionen von Neufahrzeugen verringert werden sollen, um zur Erreichung der Klimaziele beizutragen.

Die EU-Verordnung, in der Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen festgelegt sind, ist das wichtigste Rechtsinstrument zur Verringerung der Emissionen von Neuwagen in der Europäischen Union. Sie verpflichtet die Hersteller zur Produktion von emissionsarmen Fahrzeugen mit geringerem Kraftstoffverbrauch, von emissionsfreien Fahrzeugen wie Elektroautos sowie von Autos, die beide Technologien kombinieren, wie aufladbare Hybridfahrzeuge. Die Verordnung verpflichtet die Hersteller ferner, die Emissionen für jedes Modell vor der Erstzulassung in der Konformitätsbescheinigung anzugeben.

Pkw-Emissionen werden unter standardisierten Laborbedingungen und nicht auf der Straße gemessen. Dies ermöglicht einen Vergleich der CO2-Emissionen für verschiedene Modelle. Die auf der Straße gemessenen Emissionen sind jedoch in der Regel höher als die in einem Labor gemessenen Emissionen. Die 2009 erlassene EU-Verordnung wurde 2019 infolge des „Diesel-Skandals“ erheblich geändert.

Stellt das derzeitige EU-System sicher, dass die im Labor gemessenen CO2-Emissionen von Neufahrzeugen den Zahlen der Hersteller entsprechen? Sind die Daten zu den CO2-Emissionen von Neufahrzeugen zuverlässig? Trägt die EU-Verordnung de facto zur Verringerung der tatsächlichen CO2-Emissionen bei? Ist die EU auf dem richtigen Weg, ihr Nullemissionsziel zu erreichen? Dies sind einige der Fragen, die die EU-Prüfer in ihrem Bericht zu diesem Thema beantworten wollen. Geplantes Veröffentlichungsdatum ist der 24. Januar (ab 17.00 Uhr auf der Website des Rechnungshofs in 24 Sprachen).

Sonderbericht 29/2023: EU?Förderung für nachhaltige Biokraftstoffe im Verkehrssektor – Der künftige Weg ist ungewiss

Ab 2020 – 11 Jahre nach Inkrafttreten der ersten Pkw-CO2-Verordnung – begannen die CO2-Emissionen neuer Pkw deutlich zurückzugehen. Dies war vor allem darauf zurückzuführen, dass immer mehr Elektrofahrzeuge im Verkehr waren. Die im praktischen Fahrbetrieb verursachten CO2-Emissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor nahmen jedoch nicht ab. Obwohl die Kommission die Angaben zu den CO2-Emissionen von Pkw im Einklang mit der Verordnung erfasste und überprüfte, besteht keine hinreichende Gewähr hinsichtlich der Richtigkeit der von den Herstellern in den Übereinstimmungsbescheinigungen für Neufahrzeuge gemachten Angaben über CO2-Emissionen. Der Hof empfiehlt der Kommission, die elektronischen Tools für die Erfassung und Überprüfung von Fahrzeugdaten besser zu nutzen und die CO2-Emissionsreduktionsziele so neu auszurichten, dass denjenigen Faktoren Rechnung getragen wird, die sich am stärksten auf die CO2-Emissionen neuer Pkw auswirken.

Ab 2020 – 11 Jahre nach Inkrafttreten der ersten Pkw-CO2-Verordnung – begannen die CO2-Emissionen neuer Pkw deutlich zurückzugehen. Dies war vor allem darauf zurückzuführen, dass immer mehr Elektrofahrzeuge im Verkehr waren. Die im praktischen Fahrbetrieb verursachten CO2-Emissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor nahmen jedoch nicht ab. Obwohl die Kommission die Angaben zu den CO2-Emissionen von Pkw im Einklang mit der Verordnung erfasste und überprüfte, besteht keine hinreichende Gewähr hinsichtlich der Richtigkeit der von den Herstellern in den Übereinstimmungsbescheinigungen für Neufahrzeuge gemachten Angaben über CO2-Emissionen. Der Hof empfiehlt der Kommission, die elektronischen Tools für die Erfassung und Überprüfung von Fahrzeugdaten besser zu nutzen und die CO2-Emissionsreduktionsziele so neu auszurichten, dass denjenigen Faktoren Rechnung getragen wird, die sich am stärksten auf die CO2-Emissionen neuer Pkw auswirken.

Zusammenfassung

  1. Die Europäische Union konnte in den letzten 30 Jahren die Treibhausgasemissionen in vielen Bereichen reduzieren. Die durch den Verkehrssektor verursachten CO2-Emissionen haben jedoch weiter zugenommen. Im Jahr 2021 machten sie 23 % aller Treibhausgasemissionen der EU aus; mehr als die Hälfte dieser Emissionen wurden durch Personenkraftwagen (Pkw) verursacht.
  2. Die Verordnung über CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen (im Folgenden „Pkw-CO2-Verordnung“) ist die wichtigste Maßnahme der EU zur Verringerung der von Neufahrzeugen verursachten CO2-Emissionen. Ab 2010 wurde mit dieser Verordnung eine EU-weite Zielvorgabe für die durchschnittlichen Emissionen von Neuwagen eingeführt, und ab 2012 wurden spezifische Emissionsvorgaben für die Hersteller festgelegt.
  3. Der vorliegende Bericht gibt einen ersten Einblick in die Durchführung der Pkw-CO2-Verordnung für Neufahrzeuge, die 2019 erheblich geändert wurde. Mit seinen Feststellungen und Empfehlungen möchte der Hof der Kommission und den Interessenträgern Informationen dazu an die Hand geben, wie die Durchführung der Verordnung effizienter gestaltet und wirksamer auf eine Reduktion der CO2-Emissionen neuer Pkw hingewirkt werden kann. Damit soll der EU geholfen werden, ihre Klimaziele, die sie sich bis 2030 und 2050 gesetzt hat, zu erreichen.
  4. Ab 2020 – 11 Jahre nach Inkrafttreten der ersten Pkw-CO2-Verordnung – begannen die CO2-Emissionen neuer Pkw deutlich zurückzugehen. Dies war vor allem darauf zurückzuführen, dass immer mehr Elektrofahrzeuge im Verkehr waren. Die im praktischen Fahrbetrieb verursachten CO2-Emissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor nahmen jedoch nicht ab. Im Einklang mit der Verordnung erfasste und überprüfte die Kommission die zu den CO2-Emissionen von Pkw gemachten Angaben. Es besteht jedoch keine hinreichende Gewähr für die Richtigkeit der von den Herstellern zu Beginn des Prozesses in den Übereinstimmungsbescheinigungen für Neufahrzeuge gemachten Angaben über CO2-Emissionen.
  5. Für diese unzureichende Gewähr gibt es zwei Gründe: Zum einen führten die Typgenehmigungsbehörden in zwei der drei besuchten Mitgliedstaaten die erforderlichen Herstellerkontrollen nicht durch, und die Kommission hat nur begrenzte Informationen über diese Kontrollen. Zum anderen nutzte die Kommission die durch die Prüfung auf Schadstoffemissionen vorliegenden Informationen über CO2-Emissionen nicht dazu, das Risiko falscher CO2-Werte zu bewerten. Der Hof stellt fest, dass keine rechtliche Verpflichtung bestand, diese Informationen zu nutzen.
  6. Der Hof stellte fest, dass es bei der Übermittlung der Daten für 2020 durch die Mitgliedstaaten zu Verzögerungen gekommen war, und ermittelte auch Probleme im Zusammenhang mit der Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten. Der umfangreiche Austausch zwischen der Europäischen Umweltagentur (EUA) und den Mitgliedstaaten macht die Klärung der Daten zu einem schwerfälligen Prozess. Dennoch wurden die vorläufigen Daten von der Kommission zeitnah veröffentlicht. Die anschließende Klärung der Daten mit den Herstellern führte insgesamt zu Verbesserungen hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten. Der gesamte Prozess dauert jedoch zu lange: Die endgültigen Daten für 2020 wurden letztendlich fast ein Jahr nach der vorgeschriebenen Frist veröffentlicht. Der Hof kann die von der Kommission vorgenommenen Berechnungen der durchschnittlichen EU-weiten und herstellerbezogenen Emissionen, Zielvorgaben und Abgaben wegen Emissionsüberschreitung bestätigen.
  7. Im Zeitraum 2009–2019 gingen die durchschnittlichen im praktischen Fahrbetrieb verursachten Emissionen neuer Pkw nicht zurück, was vor allem daran lag, dass sich die Hersteller auf die Verringerung der im Labor gemessenen Emissionen statt auf die Verringerung der tatsächlichen Emissionen konzentrierten. Im Jahr 2017 wurde für neu typgenehmigte Fahrzeuge ein neuer Laborprüfzyklus verpflichtend, der die tatsächlichen Fahrbedingungen besser widerspiegelt. Dadurch wurden zahlreiche Schlupflöcher, die im vorangegangenen Prüfzyklus entstanden waren, wirksam geschlossen und die Differenz zwischen den im Labor ermittelten Emissionen und den Emissionen im praktischen Fahrbetrieb verringert. Seit 2022 sammelt die Kommission anhand der in Neufahrzeugen eingebauten Kraftstoffverbrauchsmesser Daten zu den tatsächlichen Emissionen. Daher liegen ihr für Fahrzeuge, die seit 2021 neu zugelassen wurden, Informationen über das Ausmaß der Differenz zwischen den im Labor gemessenen und den tatsächlichen Emissionen vor, und sie könnte überwachen, ob diese Differenz erneut zunimmt.
  8. Der Hof stellte fest, dass die Pkw-CO2-Verordnung seit 2020, als strengere Emissionsvorgaben zur Anwendung kamen, dazu beitrug, die tatsächlichen Emissionen neuer Pkw zu verringern. Dies war vor allem auf die größere Verbreitung von Elektrofahrzeugen zurückzuführen. Gleichzeitig geben die Emissionen von Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotor und Plug-in-Hybriden weiterhin Anlass zur Sorge.
  9. Der Hof ist der Ansicht, dass die Ziele für die Reduktion der CO2-Emissionen neuer Pkw und die EU-Klimaziele bis 2030 nicht gut genug aufeinander abgestimmt sind. Die größte Herausforderung bei der Erreichung der Emissionsreduktionsziele für 2030 und darüber hinaus wird darin bestehen, dafür zu sorgen, dass genügend emissionsfreie Fahrzeuge im Verkehr sind. Insbesondere wird es wichtig sein, Elektrofahrzeuge erschwinglicher zu machen, ausreichend Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zur Verfügung zu stellen und die Versorgung mit Rohstoffen für die Batterieherstellung sicherzustellen.
  10. Der Hof empfiehlt der Kommission,
    – für eine höhere Gewähr dafür zu sorgen, dass die CO2-Emissionen von Fahrzeugen den von den Herstellern in den Übereinstimmungsbescheinigungen angegebenen Werten entsprechen.
    – die elektronischen Tools für die Erfassung und Überprüfung von Fahrzeugdaten besser zu nutzen;
    – die CO2-Emissionsreduktionsziele so neu auszurichten, dass denjenigen Faktoren Rechnung getragen wird, die sich am stärksten auf die CO2-Emissionen neuer Pkw auswirken.

->Quellen: