Solarmodule an Schallschutzwänden der Bahn

Forderung des Petitionsausschusses

Der Petitionsausschuss des Bundestags möchte die Entwicklung wandintegrierter Photovoltaik-Elemente für den Lärmschutz vorantreiben. Mit breiter Mehrheit verabschiedete der Ausschuss am 21.02.2024 eine dahingehende Beschlussempfehlung an den Bundestag. Vorgesehen ist darin die Überweisung einer Petition mit der Forderung, sämtliche Schallschutzwände der Deutschen Bahn AG (DB AG) mit Solarzellen zu bestücken, „als Material“ an die Bundesministerien für Digitales und Verkehr (BMDV), für Bildung und Forschung (BMBF) sowie für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), „soweit es um die Entwicklung von wandintegrierten PV-Elementen für den Lärmschutz geht“.

PV-Module am Ferdinand-Braun-Institut für Höchstfrequenztechnik in Berlin-Adlershof – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

In der öffentlichen Petition (ID 103894) heißt es, Schallschutzwände seien aufgrund ihrer Positionierung optimal für die Bestückung mit Solarzellen geeignet. Der so gewonnene Strom könne die Bahn und weitere Verbraucher kostenlos mit Energie versorgen.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss auf die bisherigen Aktivitäten der DB AG zu dem Thema aufmerksam. Laut DB AG seien erste Photovoltaikanlagen auf Lärmschutzwänden an Streckenabschnitten der DB AG im Rahmen des Konjunkturprogramms II errichtet wurden. Sie befänden sich derzeit in Nürnberg (166 kWp) und Duisburg (178,8 kWp). Die jährlich erzeugte Strommenge für beide Anlagen betrage etwa 300 Megawattstunden (MWh), heißt es in der Vorlage.

Des Weiteren sei am Standort Vaterstetten eine Photovoltaikanlage zu Probezwecken auf einer Lärmschutzwand aus Holz eingerichtet worden. Betreiber sei jedoch eine private Firma, „so dass der DB Netz AG zu den Erträgen keine Zahlen vorliegen“.

Eine wesentliche Herausforderung bei der Errichtung der Anlagen an Lärmschutzwänden besteht der Vorlage zufolge in den erhöhten Anforderungen der Eisenbahnsicherheit an die Statik sowie die Befestigung der Module bei hoher dynamischer Beanspruchung durch Druck-Sog-Wirkung der vorbeifahrenden Züge. Grundsätzlich dürfe die Installation, also der Aufbau oder die Integration der Photovoltaik-Module in oder auf der Lärmschutzwand, auch keine negativen akustischen Auswirkungen auf die Lärmschutzmaßnahme nach sich ziehen.

Die DB Netz AG habe zudem erklärt, dass die aktuell für einen sicheren Eisenbahnbetrieb zugelassenen Lärmschutzwand-Systeme (Pfosten, Elemente) verschiedener Hersteller ohne Photovoltaik-Kollektoren zugelassen worden seien, schreibt der Petitionsausschuss. Die DB AG beobachte den Markt für diese Systeme und die weitere Entwicklung, wird mitgeteilt. (hib/HAU)