DUH: Elektrogesetz „ambitionslos“ – Wiederverwendung regeln!

DUH kritisiert Gesetzentwurf als ambitionslos und fordert Ausweitung der Sammelpflichten sowie Vorgaben zur Wiederverwendung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält den am 02.05.2024 vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf zur Novelle des Elektrogesetzes für ungeeignet, um das Problem wachsender Elektroschrottberge zu lösen. Insbesondere bei der Rückgabe und Wiederverwendung von Elektrogeräten fordert der Umwelt- und Verbrauchschutzverband massive Nachbesserungen. Dazu gehöre die Abkehr von branchenübergreifenden Sammelzielen hin zu konkreten Vorgaben, an die sich jeder einzelne Hersteller halten muss. Zur Steigerung der Sammelmengen brauche es zudem eine generelle Verpflichtung für alle Händler, beim Verkauf eines neuen Geräts ein ähnliches Altgerät zurückzunehmen. Der Entwurf sieht dies nur für Einweg-E-Zigaretten vor.

E-Schrott – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Mit dieser ‚Novelle‘ bleibt im Wesentlichen alles beim Alten: Das Umweltministerium setzt weiter auf das Prinzip Freiwilligkeit. Die Hersteller sollen durch Bürokratieabbau dazu veranlasst werden, mehr Elektroschrott zu sammeln. An den katastrophal niedrigen Sammelmengen wird sich so nichts ändern. Die Hersteller müssen endlich in die Pflicht genommen werden. Jeder einzelne Hersteller sollte die gesetzlich vorgegebene Sammelquote von 65 Prozent erfüllen müssen. Bislang handelt es sich lediglich um eine Branchenquote, hinter der sich einzelne Hersteller verstecken können. Und diese wird mit aktuell nur 32 Prozent auch noch deutlich unterschritten, ohne Konsequenzen.“

Zudem fordert die DUH, dass Direktvertreiber aus dem Ausland Rücknahmepflichten erfüllen müssten. Dazu sollten diese Akteure verpflichtet werden, nachzuweisen, dass sie für die Altgerätesammlung in Deutschland ein Rücknahmesystem beauftragt haben. Wenn Händler aus dem Ausland über Onlineplattformen wie Amazon oder AliExpress verkaufen, sollten diese deren Rücknahme- und Informationspflichten übernehmen. Damit möglichst viele der gesammelten Elektroaltgeräte zur Wiederverwendung aufbereitet würden, fordert die DUH verbindliche Wiederverwendungsquoten.

DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer: „Die Wiederverwendung bleibt bei der Novelle des Elektrogesetzes vollkommen auf der Strecke. Dabei werden nur 1,7 Prozent der gesammelten Altgeräte für eine Wiederverwendung aufbereitet. Wir brauchen dringend eine verbindliche Quote zur Wiederverwendung von Elektrogeräten, so wie in Spanien oder Belgien. Bundesweit sollten mindestens 15 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte in die Wiederverwendung gebracht werden.“

Auch die Brandgefahr durch falsch entsorgte Elektrogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien werde im Entwurf nur unzureichend angegangen. Zwar werde eine verbesserte Entnahme von Batterien aus Elektrogeräten vorgeschrieben – allerdings nur für Wertstoffhöfe und nicht im Handel. Außerdem könnten Elektrogeräte mit brandgefährlichen Lithium-Ionen-Batterien weiterhin im Hausmüll, dem gelben Sack oder der Umwelt landen. Die DUH fordert ein Pfand auf Lithium-Ionen-Batterien, um einen Anreiz zu deren Entfernung aus Altgeräten zu schaffen.

->Quelle: DUH.de/novelle-des-elektrogesetzes-deutsche-umwelthilfe-kritisiert-gesetzentwurf-als-ambitionslos