Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz schafft noch in diesem Jahr einen Kaufanreiz für Gasheizungen.

Für Hauseigentümer wird die Heizungsentscheidung unberechenbar. Das Gesetz regelt die Pflichten, nicht die Kosten. Foto: Immo Wegmann
Grund ist eine Stichtagsregelung: Wer seine Gasheizung vor dem 1. November einbaut, entgeht der sogenannten Biotreppe und damit allen späteren Pflichten zum Einsatz biogener Brennstoffe dauerhaft. Das ist kontraproduktiv. Eine Gasheizung hat eine Lebensdauer von rund zwanzig Jahren. Wer jetzt kauft, heizt somit bis 2045 mit fossilem Gas.
Dieser Anreiz ergibt sich direkt aus dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 13. Mai beschlossen hat. Er setzt den 1. November als Stichtag. Anlagen, die davor eingebaut werden, fallen nicht unter die neuen Vorgaben – es gibt keine Quoten und keine Pflichten für die gesamte Lebensdauer des Geräts. Genau diese Konstellation gab es schon einmal. Vor dem Heizungsgesetz von 2023 zogen die Absatzzahlen für Gasgeräte sprunghaft an und die Hersteller kamen mit der Produktion kaum nach. Damals kam es zu einem Boom, zum Trotz des Gesetzes. Beim Gebäudemodernisierungsgesetz droht hingegen ein Boom wegen des Gesetzes, da die Stichtagsregelung einen Vorzieheffekt geradezu einlädt.
Wer nach dem 1. November kauft, landet in der Biotreppe. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen dann schrittweise biogene Brennstoffe nutzen: zehn Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Erlaubt sind Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie grüner und blauer Wasserstoff. Das Problem ist der Preis. Diese Brennstoffe sind heute knapp und teurer als Erdgas. Wie teuer sie 2040 sein werden, weiß niemand. Die Gesetzesbegründung räumt dies selbst ein. Belastbare Prognosen für die Preise dieser Brennstoffe existierten derzeit nicht. So wie es aktuell aussieht, gilt: Wer seine neue Heizung nach November kauft, trägt dieses Risiko allein.
Die Arbeit der Bundesregierung ist somit kontraproduktiv. Die Kommunen entwerfen unter Zeitdruck eine langfristige Wärmeversorgung, die fossile Heizungen ablösen soll. Gleichzeitig setzt der Bund einen Anreiz, um große Investitionen in Gasheizungen zu tätigen. Eine in diesem Herbst installierte Gasheizung läuft bis etwa 2045 und steht dann noch in Betrieb, wenn die umliegende Stadt längst auf Fernwärme und Wärmepumpen umgestellt hat.
Dieser Anreiz kurz vor einer drohenden Biogas-Pflicht könnte die Zukunft der Gasnetze auf Jahrzehnte prägen. Eigentlich sollen die kommunalen Wärmepläne dafür sorgen, dass Gasleitungen schrittweise stillgelegt werden können. Je früher das geschieht, desto niedriger bleiben die Netzentgelte für die Kunden. Laut Fraunhofer braucht der Staat rund 1,6 Milliarden Euro, wenn erste Stilllegungen ab 2027 beginnen. Werden sie erst bis 2035 umgesetzt, wäre etwa das Dreifache nötig. Gleichzeitig gilt: Je mehr Haushalte jetzt noch auf Gas setzen, desto länger müssen die Netze in Betrieb bleiben. Und je weniger Kunden sich die Fixkosten teilen, desto teurer wird es für die verbleibenden Haushalte. Laut einer Fraunhofer-Studie im Auftrag des Umweltinstituts München könnten die Netzentgelte bis 2045 von heute 2,3 auf bis zu 22 Cent pro Kilowattstunde steigen – eine Verzehnfachung.
Quellen:
- BMWSB: Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz
- metxme: Kommunale Wärmeplanung Stichtag — Top 10 Großstädte
- Fraunhofer-Studie: Fehlende Gasnetzplanung könnte Haushalte bis zu 4.000 Euro im Jahr kosten