Richter halten Genehmigung des Tagebaus Jänschwalde für rechtswidrig

Eilentscheidung „Etappensieg für den Naturschutz“

Der Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Jänschwalde ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Cottbus am 28.06.2019 in einer Eilentscheidung bekannt gegeben. Die Richter haben einer Klage der Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe recht gegeben – so eine gemeinsame Medienmitteilung der beiden Verbände. Die umliegenden geschützten Moorgebiete bleiben aber, so die Kläger, bis zur Wirksamkeit der Entscheidung im September weiter von Austrocknung durch den Tagebau bedroht. weiterlesen…