Bundesnetzagentur mit zweitem Bericht über Mindesterzeugung

Homann: „Nur geringer Teil der konventionellen Erzeugungsleistung netztechnisch erforderlich“

Die Bundesnetzagentur hat am 07.10.2019 den zweiten Bericht über die sogenannte Mindesterzeugung veröffentlicht. Im Bericht werden Perioden mit „negativen Strompreisen“ der Jahre 2016 bis 2018 untersucht. Negative Strompreise bedeuten, dass Betreiber von Kraftwerken dafür gezahlt haben, wenn ihnen Strom abgenommen wurde. „Viele Kraftwerke reagieren nur eingeschränkt auf Börsenstrompreise. Dies liegt häufig an fehlender Flexibilität durch Wärmelieferverpflichtungen,“ erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. weiterlesen…