Musterfeststellungsklage soll Verbraucherrechte stärken

Bundestag und Bundesrat berieten „Eine-für-alle-Klage“

Gegen große, international agierende Konzerne, haben es vor allem Einzelpersonen häufig schwer, vor Gericht zu gehen. Mit der Musterfeststellungsklage will der Gesetzgeber das nun ändern. Am 08.06.2018 hat der Bundestag in erster Lesung den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur „Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage“ beraten (Drs. 19/2507). Mit dieser so genannten „Eine-für alle-Klage“ hat die SPD-Fraktion laut einer Medienmitteilung einen Meilenstein für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erreicht. Verbände sehen das anders: Die Verbraucherrechte würden nicht hinreichend gestärkt. weiterlesen…