Parlament stimmt Strompreisbremse zu

Erlösabschöpfung und Anhebung der Höchstwerte in den Ausschreibungen kommen

Der Bundestag hat dem Gesetz zur Strompreisbremse zugestimmt. Damit können – nach der Zustimmung des BundesratesÜbergewinnabschöpfung und die Anhebung der Höchstwerte in den Ausschreibungen kommen. Allerdings wird sich auch der Bundesrat noch mit dem Gesetz am Freitag befassen. Ebenso mit dem Jahressteuergesetz. Darin ist festgelegt, die Mehrwertsteuer ab 2023 für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt und Speicher auf 0 Prozent zu setzen. Dies will Enpal auch an seine Kunden weitergeben, auch wenn für Mietanlagen noch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht werden soll. Für die Refinanzierung der Anlagen hat sich Enpal 855 Millionen Euro frisches Kapital beschafft, berichtet Sandra Enkhardt in pv magazine. weiterlesen…

„Zufallsgewinne“ am Strommarkt sollen rückwirkend zum 1. März abgeschöpft werden

…auch bei Erneuerbaren – BEE dagegen

Im Zuge der Strompreisbremse sollen 90 Prozent der Zufallsgewinne technologiespezifisch zunächst am Spot-, später am Terminmarkt von den Betreibern abgeschöpft werden. Dabei ist auch eine rückwirkende Abschöpfung seit dem 01.03.2022 zumindest für den Spotmarkt im Gespräch. Bei Erneuerbaren-Anlagen ohne anzulegenden Wert sei eine Abschöpfung oberhalb von 10 ct/kWh geplant, ansonsten wird die EEG-Vergütung angesetzt plus einer Sicherheitsmarge. Seit dem 18.10.2022 kursiert eine Power-Point-Präsentation aus Regierungskreisen, die unter dem Titel „Strompreisbremse“ auf „mögliche, vorläufige Optionen zur Umsetzung der EU-Beschlüsse“ aufführt, schreibt Sandra Enkhardt im Portal pv magazine. weiterlesen…