Ladesäulenverordnung in Kraft

Bundesrat stimmte mit Maßgaben zu

Bundesratsplenum mit Schrift auf Glas - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftDer Bundesrat hat am  26.02.2016 der Ladesäulenverordnung (Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile – LSV) mit Maßgaben zugestimmt. In einer Entschließung erkannte der Bundesrat die vorgelegte Verordnung zwar als wichtigen Schritt für den Ausbau der Elektromobilität an. Die Bestimmungen sollten aber unverzüglich durch Regelungen weiterer Standards ergänzt werden. Mit der Verordnung setzt die Regierung eine EU-Richtlinie in nationales Recht um.

Anzahl der Ladesäulen ausbauen

E-Mobility -Mitsubishi-Ladestation in Berlin - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftUm Investitionszurückhaltung der Märkte zu vermeiden und um weitergehende Standards zu normieren, beschloss die Länderkammer, ein verbindliches Datum für eine Folgeverordnung in die Ladesäulenverordnung aufzunehmen. Die Bundesregierung möchte die Zahl öffentlich zugänglicher Ladesäulen vergößern. Dafür wird ein einheitlicher Standard für die Anschluss-Stecker an den Ladepunkten eingeführt. Elektrofahrzeuge können dadurch künftig an unterschiedlichen Ladesäulen Strom „tanken“.

Vorgaben zur Sicherheit

Die Verordnung regelt darüber hinaus Fragen der technischen Sicherheit der Anlagen. Aufbau, Außerbetriebnahme und Einhaltung der technischen Anforderungen müssen die Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladesäulen regelmäßig der Bundesnetzagentur nachweisen.

Folgt: Bundesrat Drucksache 507/15 (Beschluss) 26.02.16