Liechtenstein: 15 Rappen/kWh

Energieverordnung angepasst:
Subventionen für PV-Strom gesenkt

Die liechtensteinische Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. 07. 2012 die Energieverordnung angepasst und darin den Investitionskostenbeitrag und die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen neu festgesetzt. Die Neuregelung tritt umgehend in Kraft.

Dynamischer
Photovoltaik-Markt

Auf Vorschlag der Energiekommission wird der Investitionskostenbeitrag auf 650.- CHF pro Kilowatt installierter Leistung und die Einspeisevergütung auf 15 Rappen pro Kilowattstunde festgesetzt. Die Höhe der Beiträge spiegelt die Preisentwicklung im Bereich der Photovoltaik wider. „Die Regierung und die Energiekommission sind sich des äußerst dynamischen Photovoltaikmarktes bewusst und möchten mit der Absenkung den Anreiz für neue noch wenig bekannte Eigenverbrauchs- und Marktmodelle erhöhen“, so Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer. „Langfristig ist die Entwicklung solcher Modelle notwendig, um die Stromnachfrageseite möglichst auf die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen abzustimmen. Dies soll durch zunehmende Anreize, den Strom selber zu verbrauchen, erreicht werden“, ist der Wirtschaftsminister überzeugt.

Ziel: Marktfähige Stromerzeugung

Die auf 10 Jahre gesicherte Einspeisevergütung ist mit 15Rp/kWh auf einem Niveau angekommen, bei dem es finanziell Sinn macht, den Strom möglichst gleich selber zu verbrauchen und Überschüsse zu Marktpreisen ins Netz zurückzuspeisen. Ökostromhändler bieten bereits heute für Überschüsse Einspeisekonditionen, die teils über der auf 10 Jahre gesicherten Einspeisevergütung von 15Rp/kWh liegen. Dem eigentlichen Ziel, die Photovoltaik in Richtung „marktfähige Stromerzeugung“ zu entwickeln, ist die Regierung mit der beschlossenen Verordnungsanpassung wieder ein Stück näher gekommen. Bei einer erwarteten Lebensdauer bei Photovoltaikanlagen von 20 bis 30 Jahren ist auch mit den angepassten Förderbeiträgen die Wirtschaftlichkeit künftig weiterhin gegeben.
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