Schleswig-Holstein: CCS gesetzlich ausschließen

Schleswig-Holstein will CCS-Lager per Gesetz landesweit verhindern

Die schleswig-holsteinische Landesregierung will die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid im gesamten Landesgebiet gesetzlich ausschließen. Mit einem entsprechenden Beschluss erklärte das Kabinett am 17. 07. 2012 die Absicht, das CCS-Gesetz in den Landtag einzubringen. Diese Bekundung hat eine blockierende Wirkung: Sie sorgt dafür, dass gemäß dem Bundes-Kohlendioxidspeichergesetz in der Übergangszeit keine Anträge zur Einlagerung von CO2 bearbeitet werden müssen. Ohne die Absichtsbekundung könnten schon theoretisch mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes Anträge gestellt werden.

Niemand im Land will CCS – keine Partei, und die Bürger schon gar nicht, sagte Energiewende- und Umweltminister Robert Habeck. Die unterirdische Verpressung von CO2 wäre ein Persilschein für die Kohleindustrie. CCS dient als Rechtfertigung für den Bau neuer Kohlekraftwerke. Aber die wollen und brauchen wir nicht für die Energiewende. CCS berge außerdem unwägbare Risiken für die Umwelt. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich im Spätsommer ins Kabinett und im November in den Landtag eingebracht werden.

Bundestag und Bundesrat hatten Ende Juni das Kohlendioxidspeichergesetz beschlossen. Damit wird die unterirdische Verpressung von CO2 erlaubt, aber auf 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr und Speicher begrenzt. Bundesländer können Speicher unter bestimmten Voraussetzungen in ihrem Gebieten verhindern.
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