Bundestag verabschiedet Wissenschaftsfreiheitsgesetz

MPG-Präsident Gruss begrüßt Gesetz zur Wissenschaftsfreiheit

„Eine international aufgestellte Forschungsorganisation wie die Max-Planck-Gesellschaft braucht vor allem in Personal- und Haushaltsfragen größtmögliche Autonomie, um im Wettbewerb um die international herausragenden Köpfe bestehen zu können. Das gerade vom Bundestag verabschiedete Gesetz schafft hierfür einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen und ist daher mit Nachdruck zu befürworten“, so Max-Planck-Präsident Prof. Dr. Peter Gruss.

Seit 1997 hätten sich weltweit die Ausgaben für Forschung und Innovation verdoppelt, so die Bundesregierung. In den vergangenen Jahren hat der Bund die Investitionen in Forschung und Entwicklung konsequent erhöht, seit 2005 um 53 Prozent. Diese Prioritätensetzung trägt Früchte: Deutschland gehört nach aktuellen Untersuchungen zu den attraktivsten und dynamischsten Forschungs- und Innovationsstandorten der Welt. Außeruniversitäre Institutionen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren, die Leibniz-Institute, die Nationalakademie Leopoldina oder die Mittlerorganisationen Alexander von Humboldt-Stiftung und Deutscher Akademischer Austauschdienst haben an dieser positiven Entwicklung einen wesentlichen Anteil. Sie wirken entscheidend daran mit, dass in Deutschland auch in Zukunft Produkte, Dienstleistungen und Technologien entwickelt werden, die unseren Wohlstand sichern und mit denen wir den großen Herausforderungen wie Klimawandel, Energiewende, Demografischer Wandel oder Gesundheit begegnen können.

In einer Anhörung, die Ende September im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Thema stattfand, ist deutlich geworden, dass die Mehrheit der dort eingeladenen Sachverständigen den vorliegenden Entwurf in seinen Grundlinien für richtig und notwendig hält. Einzig die Rahmenbedingungen für die Verträge der Mitarbeiter, so die Meinung einiger Sachverständiger, müssten optimiert werden, damit ein verantwortungsvoller Umgang mit den Beschäftigten sichergestellt wird.