Bundestag verabschiedet Wissenschaftsfreiheitsgesetz

Das Gesetz schafft neue Freiräume, damit sich die Forschung weiterhin entscheidenden Fragen widmen kann. Dies gilt unmittelbar für die in das Gesetz einbezogenen außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Darüber hinaus ergreift die Bundesregierung auch für die Bundeseinrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben – dazu gehören beispielsweise das Robert-Koch-Institut oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – ähnliche bedarfsgerechte Maßnahmen zur Flexibilisierung. „Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist ein international sichtbares Zeichen zum Aufbruch, nicht nur für die außeruniversitäre Forschung, sondern für das gesamte Wissenschaftssystem“, so Schavan. „Ich ermutige die Länder mit Blick auf die Hochschulen ausdrücklich, mit uns diesen Weg zu gehen.“

Bei den außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen hat die Bundesregierung bereits in der vergangenen Wahlperiode gehandelt. Mit der Phase I der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“, die 2008 im Bundeskabinett beschlossen wurde, sind durch befristete Regelungen Rahmenbedingungen geschaffen worden, die es den außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen ermöglichen sollen, ihre Potenziale besser zu entfalten.

Der Ausbau der begonnen Maßnahmen soll nun in Phase II erweitert werden. Wissenschaft und Forschung müssten zunehmend auf aktuelle Entwicklungen flexibel reagieren können. Deshalb solle den Wissenschaftseinrichtungen mehr Eigenverantwortung zugestanden werden, die Entscheidungswege sollen sich verkürzen. Dies soll vor allem für den Haushalt, das Personal und die Beteiligung an Bauvorhaben gelten.
->Quellen: www.bundestag.de; http://bildungsklick.de; www.bmbf.de/de/12268.php
Solarify dokumentiert die Rede Schavans: BT-Rede Schavan zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz