EU kündigt Rio+20-Folgekonsultationen an

EU-Initiativen in fünf Bereichen geplant

Die UN-Konferenz Rio+20 über nachhaltige Entwicklung brachte keine verbindlichen Ergebnisse. Im ersten Quartal 2013 wird die EU-Kommission Folgemaßnahmen in fünf Bereichen vorschlagen. Die öffentliche Konsultation läuft bis Mitte Januar.
Der Abschlussbericht der Konferenz der Vereinten Nationen über Nachhaltige Entwicklung (Rio+20, Juni 2012) war mit Erklärungen zu den Themen Nachhaltigkeit, Armutsbekämpfung und Möglichkeiten der Bereitstellung von Elektrizität für Benachteiligte versehen. Die von Vertretern der EU und Umweltorganisationen vorab geforderten verbindlichen Verpflichtungen bezüglich Ressourcenschonung und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit fehlten jedoch.

„Im Nachgang zu der Konferenz möchte die Europäische Kommission spezifische und konkrete Maßnahmen erarbeiten, damit nachhaltige Entwicklung in der EU und weltweit Realität wird“, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Hierzu sollen im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Ansichten und Ideen zusammengetragen werden. Diese dienen dann als Input für eine für das erste Quartal 2013 geplante Mitteilung der Kommission zu den Folgemaßnahmen zu Rio+20.

EU-Umweltkommissar Janez Potocnik sieht Rio+20 als Impulsgeber: „Nun liegt es an uns, nachhaltige Entwicklung in jedem Winkel der Erde Wirklichkeit werden zu lassen.

Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 15. Januar 2013 und soll nach Angaben der EU-Kommission Input zu einer Reihe von politischen Themen in fünf wichtigen Bereichen liefern:

1. Maßnahmen zur Förderung einer integrativen grünen Wirtschaft, um zu einer nachhaltigen Entwicklung in der EU und weltweit zu gelangen.

2. Festlegung von Schwerpunktbereichen wie Armutsbekämpfung, nachhaltige Land­wirtschaft, Wasserversorgung, nachhaltige Energie, menschenwürdige Arbeit für alle, Ozeane und Fischerei, Nachhaltigkeit in Erzeugung und Verbrauch und Überlegungen zur Zweckmäßigkeit von Zielen und Indikatoren in diesen Bereichen.

3. Erarbeitung von Zielen der nachhaltigen Entwicklung, dabei Überlegungen zu Themen und ihrer optimalen Form sowie Vorschläge zur Überwachung der Fortschritte auf dem Weg dorthin.

4. Abwägen von Optionen für eine wirksame Finanzierungsstrategie für nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Möglichkeiten zur Nutzung vorhandener Ressourcen und zur Förderung von Investitionen.

5. Stärkung des institutionellen Rahmens für nachhaltige Entwicklung im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und des hochrangigen politischen Forums (HLPF) für nachhaltige Entwicklung sowie Überlegungen, wie Interessengruppen besser einbezogen werden können.

Bei dieser Konsultation sind alle Interessengruppen aufgerufen, sich zu beteiligen: Bürger, Organisationen, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen. Teilnahme über diesen Link: ec.europa.eu (Beiträge werden im Internet veröffentlicht.)
-> Quelle und Foto ©: www.euractiv.de