Verordnungsentwurf zur Markttransparenzstelle vorgelegt

Preisänderungen müssen in 5 Minuten gemeldet werden

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Regelung weiterer Einzelheiten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe vorgelegt. Diese war im November 2012 vom Bundestag beschlossen worden, das entsprechende Gesetz am 12. Dezember 2012 in Kraft getreten. Im Gesetz ist unter anderem geregelt, dass Tankstellen jede Änderung der Kraftstoffpreise der beim Bundeskartellamt angesiedelten Markttransparenzstelle melden müssen. Die nun vorgelegte Rechtsverordnung enthält konkrete Vorgaben für diese Meldepflicht der Mineralölunternehmen bzw. Betreiber von öffentlichen Tankstellen.

Danach müssen diese innerhalb von fünf Minuten jede Änderung der Preisdaten elektronisch an die Markttransparenzstelle übermitteln. Diese stellt die Daten dann kostenlos sogenannten Verbraucher-Informationsdiensten (z.B. ADAC, clever-tanken, Herstellern von Navigationsgeräten, Anbietern von Smartphone-Apps, Betreibern von Internet-Seiten) zur Verfügung. Davon profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher. So wird es jedem Autofahrer über Internet, Smartphones und Navigationsgeräte künftig ermöglicht, die jeweils günstigste Tankstelle in einem bestimmten Umkreis oder auf einer bestimmten Route anzusteuern.

Mehr Rechte für Autofahrer

Autofahrer bekommen zudem mehr Rechte: Wenn nämlich die vom Verbraucher-Informationsdienst angegebenen Preise nicht mit den tatsächlichen Preisen an der Tankstelle übereinstimmen, können sie sich beschweren. Die Beschwerdestellen werden aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit und Zweckmäßigkeit bei den Verbraucher-Informationsdiensten eingerichtet, damit die Autofahrer sich dorthin wenden können, wo die Kraftstoffpreis-Daten herkommen. Die Verbraucher-Informationsdienste sammeln die Beschwerden und leiten sie einmal im Monat an die Markttransparenzstelle weiter. Diese geht den Vorwürfen nach und kann sogar Bußgelder gegen Tankstellen verhängen (die Regelungen zu den Bußgeldern sind bereits im Gesetz vom Dezember 2012 enthalten).
->Quelle und mehr: www.bmwi.de